Verordnung der Vorstandsvorsitzenden der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft über die Anpassung der Bezüge und Zulagen für die gemäß § 17 Abs. 1a des Poststrukturgesetzes (PTSG) der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesenen Beamten

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2018-02-01
Status Aufgehoben · 2018-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 17a Abs. 3 Z 2 PTSG wird verordnet:

§ 1. Die in Geldbeträgen ausgedrückten Dienstzulagensätze (§ 105 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956) der Beamten, die gemäß § 17 Abs. 1a PTSG der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden unter Bedachtnahme auf die am 18. August 2017 vereinbarte kollektivvertragliche Gehaltsanpassung ab 1. Februar 2018 wie folgt angepasst:

Dienstzulagenansätze gemäß § 105 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956 werden gemäß Anlage 1 festgesetzt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.

Anlage 1

(Anm.: Anlage 1 als PDF dokumentiert)

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