Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über den Sitz der Forstfachschule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2018-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 117 Abs. 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. Die Forstfachschule hat ihren Sitz in Traunkirchen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2018 in Kraft.

§ 3. Mit Ablauf des 31. August 2018 treten außer Kraft:

1.

die Verordnung über die Forstfachschule und die Forstlichen Ausbildungsstätten, BGBl. Nr. 665/1987, und

2.

die Verordnung über die Forstfachschule, BGBl. Nr. 507/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 358/2001.

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