Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 24. Jänner 1973 betreffend die Errichtung je einer zweiten Notarstelle in Gänserndorf und in Gmunden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1973 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gänserndorf errichtet.
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1974 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gmunden errichtet.
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