Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 2. Dezember 1985 betreffend die Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Donaustadt
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1986 und vom 1. Feber 1989 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.
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