Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2019-04-01
Letzte Aktualisierung 2025-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 12
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

PEV 2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 52 des Bundesgesetzes, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen wird (Postmarktgesetz – PMG), BGBl. I Nr. 123/2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2018, wird verordnet:

Abkürzung

PEV 2019

Gegenstand der Poststatistik

§ 1. (1) Für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung auf dem Gebiet des Postwesens führt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH statistische Erhebungen durch, erstellt Statistiken und veröffentlicht gemäß § 7 Abs. 2 Publikationen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Letzteres gilt nicht, wenn der Postdiensteanbieter ausdrücklich einer Veröffentlichung zugestimmt hat.

(2) Folgende Statistiken sind zu erstellen:

1.

Quartalswerte über Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,

2.

Jahreswerte über die Anzahl der Annahmestellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

3.

Jahreswerte über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

4.

Jahreswerte über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

5.

Jahreswerte über die Anzahl der Abholstationen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

6.

Jahreswerte über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,

7.

Jahreswerte über die Anzahl der Hausbrieffachanlagen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

8.

Quartalswerte über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Beschäftigten,

9.

Jahreswerte über Investitionen im Postsektor,

10.

Halbjahreswerte über Beschäftigte von Paketzustelldienstanbietern,

11.

Jahreswerte zu Unterauftragnehmern von Paketzustelldienstanbietern,

12.

Jahresangaben zu öffentlich zugänglichen Preislisten von Paketzustelldienstanbietern.

Abkürzung

PEV 2019

Gegenstand der Poststatistik

§ 1. (1) Für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung auf dem Gebiet des Postwesens führt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH statistische Erhebungen durch, erstellt Statistiken und veröffentlicht gemäß § 7 Abs. 2 Publikationen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Letzteres gilt nicht, wenn der Postdiensteanbieter ausdrücklich einer Veröffentlichung zugestimmt hat.

(2) Folgende Statistiken sind zu erstellen:

1.

Quartalswerte bzw. Jahreswerte über Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,

2.

Jahreswerte über die Anzahl der Annahmestellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

3.

Jahreswerte über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

4.

Jahreswerte über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

5.

Jahreswerte über die Anzahl der Abholstationen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

6.

Jahreswerte über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,

7.

Jahreswerte über die Anzahl der Hausbrieffachanlagen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

8.

Quartalswerte über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Beschäftigten,

9.

Jahreswerte über Investitionen im Postsektor,

10.

Jahreswerte zur Anzahl der im ersten, zweiten oder einem weiteren Zustellversuch an verschiedenen Zustellpunkten zugestellten Paketsendungen,

11.

Jahreswerte über verloren gegangene Sendungen,

12.

Jahreswerte über Beschwerden bei den Postdiensteanbietern,

13.

Jahreswerte zu Nachhaltigkeitskennzahlen,

14.

Halbjahreswerte über Beschäftigte von Paketzustelldienstanbietern,

15.

Jahreswerte zu Unterauftragnehmern von Paketzustelldienstanbietern,

16.

Jahresangaben zu öffentlich zugänglichen Preislisten von Paketzustelldienstanbietern.

Abkürzung

PEV 2019

Statistische Einheiten

§ 2. Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd. §§ 25 und 26 PMG, für die während des vorausgegangenen Kalenderjahres im Durchschnitt mehr als 50 Personen tätig und an der Erbringung von Postdiensten beteiligt waren.

Abkürzung

PEV 2019

Statistische Einheiten

§ 2. (1) Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd. §§ 25 und 26 PMG, für die während des vorausgegangenen Kalenderjahres im Durchschnitt mehr als 50 Personen tätig und an der Erbringung von Postdiensten beteiligt waren. Zu berücksichtigen sind dabei alle im Unternehmen tätigen Personen, die zumindest teilweise mit Tätigkeiten betraut sind, die in Zusammenhang mit der Erbringung von Postdiensten stehen.

(2) Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit als Postdiensteanbieter während eines Kalenderjahres sind für die Berechnung des Durchschnittes nur jene Monate heranzuziehen, in denen die Tätigkeit als Postdiensteanbieter ausgeübt wurde.

Abkürzung

PEV 2019

Erhebungsmerkmale

§ 3. Zu erheben sind die in den Anlagen angegebenen Erhebungsmerkmale in dem dort angegebenen Betrachtungszeitraum und unter Berücksichtigung der dort angeführten Anmerkungen.

Abkürzung

PEV 2019

Durchführung der Erhebungen

§ 4. Erhebungen im Rahmen der Poststatistik erfolgen durch vierteljährliche Befragung der Einheiten gemäß § 2. Es ist eine Vollerhebung vorzunehmen.

Abkürzung

PEV 2019

Auskunftspflicht

§ 5. (1) Auskunftspflichtig ist der Inhaber bzw. die Inhaberin oder der verantwortliche Leiter bzw. die verantwortliche Leiterin einer Einheit gemäß § 2.

(2) Die Angaben nach § 3 sind von den Auskunftspflichtigen in der von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH vorgegebenen, strukturierten, elektronischen Form (E-Mail oder Datenträger) zu übermitteln.

(3) Die Angaben nach § 3 sind jeweils spätestens zwölf Wochen nach Ende eines Kalendervierteljahrs für das vergangene Kalendervierteljahr zu übermitteln.

Abkürzung

PEV 2019

Erhebungsunterlagen

§ 6. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit und sorgt für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen.

Abkürzung

PEV 2019

Auswertung und Publikationen

§ 7. (1) Die im Rahmen der Poststatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden:

1.

Laufende Beobachtung und Überwachung,

2.

zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichts- und Auskunftspflichten,

3.

Publikationen und Vorschauen (Information des Sektors),

4.

Information der gesetzgebenden Organe und der öffentlichen Verwaltung.

(2) Folgende Publikationen werden quartalsweise erstellt und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 auf der Website der Regulierungsbehörde spätestens ein Quartal nach Abschluss der Erhebung veröffentlicht:

1.

Quartalsstatistiken über die Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,

2.

Jahresstatistiken über die Anzahl der Annahmestellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

3.

Jahresstatistiken über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

4.

Jahresstatistiken über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

5.

Jahresstatistiken über die Anzahl der Abholstationen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

6.

Jahresstatistiken über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,

7.

Jahresstatistiken über die Anzahl der Hausbrieffachanlagen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

8.

Quartalsstatistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Beschäftigten,

9.

Jahresstatistiken über Investitionen im Postsektor.

Abkürzung

PEV 2019

Auswertung und Publikationen

§ 7. (1) Die im Rahmen der Poststatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden:

1.

Laufende Beobachtung und Überwachung,

2.

zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichts- und Auskunftspflichten,

3.

Publikationen und Vorschauen (Information des Sektors),

4.

Information der gesetzgebenden Organe und der öffentlichen Verwaltung.

(2) Folgende Publikationen werden quartalsweise erstellt und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 auf der Website der Regulierungsbehörde spätestens ein Quartal nach Abschluss der Erhebung veröffentlicht:

1.

Quartalsstatistiken bzw. Jahresstatistiken über die Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,

2.

Jahresstatistiken über die Anzahl der Annahmestellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

3.

Jahresstatistiken über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

4.

Jahresstatistiken über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

5.

Jahresstatistiken über die Anzahl der Abholstationen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

6.

Jahresstatistiken über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,

7.

Jahresstatistiken über die Anzahl der Hausbrieffachanlagen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

8.

Quartalsstatistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Beschäftigten,

9.

Jahresstatistiken über Investitionen im Postsektor,

10.

Jahresstatistiken zur Anzahl der im ersten, zweiten oder einem weiteren Zustellversuch an verschiedenen Zustellpunkten zugestellten Paketsendungen,

11.

Jahresstatistiken über verloren gegangene Sendungen,

12.

Jahresstatistiken über Beschwerden bei den Postdiensteanbietern,

13.

Jahresstatistiken zu Nachhaltigkeitskennzahlen.

Abkürzung

PEV 2019

§ 8. Diese Verordnung tritt mit 01.04.2019 in Kraft. Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden, BGBl. II Nr. 105/2013, tritt mit Ablauf des 31.03.2019 außer Kraft.

Abkürzung

PEV 2019

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 8. (1) Diese Verordnung tritt mit 01.04.2019 in Kraft. Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden, BGBl. II Nr. 105/2013, tritt mit Ablauf des 31.03.2019 außer Kraft.

(2) §§ 1 Abs. 2, 2, 7 Abs. 2, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung BGBl. II Nr. 372/2024 treten mit 01.01.2025 in Kraft.

Abkürzung

PEV 2019

Anlage 1

Erhebungsbereich: Sendungsmengen

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Briefsendungen Inland Stück Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50g, bis 2 kg, größer 2 kg)
Paketsendungen Inland Stück Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)
Zeitungen Zeitschriften Stück Quartal
Einschreibsendungen Stück Quartal
Wertsendungen Stück Quartal
Behördliche Schriftstücke (RSa, RSb) Stück Quartal
Sonstige adressierte Sendungen Inland Stück Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)
Briefsendungen Gesamt Stück Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Paketsendungen Gesamt Stück Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Sonstige Adressierte Sendungen Gesamt Stück Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Briefsendungen Ausland Stück Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen
Paketsendungen Ausland Stück Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)

Abkürzung

PEV 2019

Anlage 1

Erhebungsbereich: Sendungsmengen

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Briefsendungen Inland Stück Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50 g, bis 2 kg, größer 2 kg) sowie nach Priority oder Nicht-Priority-Sendung
Paketsendungen Inland Stück Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (mit dem Absender vertraglich vereinbart und im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)
Zeitungen Zeitschriften Stück Jahr
Einschreibsendungen Stück Jahr
Wertsendungen Stück Jahr
Behördliche Schriftstücke (RSa, RSb) Stück Jahr
Sonstige adressierte Sendungen Inland Stück Jahr Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)
Briefsendungen Gesamt Stück Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Paketsendungen Gesamt Stück Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Sonstige Adressierte Sendungen Gesamt Stück Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Briefsendungen Ausland Stück Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen
Paketsendungen Ausland Stück Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)
Zustellort von Sendungen Anzahl Jahr Anzahl der Paketsendungen nach Zustellort (Adresse, Paketbox, Paketshop,…) unterschieden nach dem Zeitpunkt der erfolgreichen Zustellung (erster, zweiter, weiterer Zustellversuch)
Verloren gegangene Sendungen Anzahl Jahr Anzahl der aufgegebenen Sendungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen zugestellt oder an den Absender retourniert werden konnten, unterschieden nach Briefen und Paketen (verloren gegangene Sendungen)

Abkürzung

PEV 2019

Anlage 2

Erhebungsbereich: Umsätze

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Umsätze aus Briefsendungen Inland Euro Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50g, bis 2 kg, größer 2 kg)
Umsätze aus Paketsendungen Inland Euro Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)
Umsätze aus Zeitungen Zeitschriften Euro Quartal
Umsätze aus Einschreibsendungen Euro Quartal
Umsätze aus Wertsendungen Euro Quartal
Umsätze aus behördlichen Schriftstücken (RSa, RSb) Euro Quartal
Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Inland Euro Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)
Umsätze aus Briefsendungen Gesamt Euro Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Umsätze aus Paketsendungen Gesamt Euro Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Gesamt Euro Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkasten, Verteilzentrum
Umsätze aus Briefsendungen Ausland Euro Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen
Umsätze aus Paketsendungen Ausland Euro Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)

Abkürzung

PEV 2019

Anlage 2

Erhebungsbereich: Umsätze

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Umsätze aus Briefsendungen Inland Euro Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50 g, bis 2 kg, größer 2 kg)
Umsätze aus Paketsendungen Inland Euro Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)
Umsätze aus Zeitungen Zeitschriften Euro Jahr
Umsätze aus Einschreibsendungen Euro Jahr
Umsätze aus Wertsendungen Euro Jahr
Umsätze aus behördlichen Schriftstücken (RSa, RSb) Euro Jahr
Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Inland Euro Jahr Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)
Umsätze aus Briefsendungen Gesamt Euro Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Umsätze aus Paketsendungen Gesamt Euro Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum
Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Gesamt Euro Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkasten, Verteilzentrum
Umsätze aus Briefsendungen Ausland Euro Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen
Umsätze aus Paketsendungen Ausland Euro Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)

Abkürzung

PEV 2019

Anlage 3

Erhebungsbereich: Sonstige Informationen

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Anzahl an Annahmestellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Jahreswert
Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Jahreswert
Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Jahreswert
Anzahl an Abholstationen bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Jahreswert
Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Jahreswert Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte
Anzahl an Hausbrieffachanlagen Anzahl Jahreswert Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte

Abkürzung

PEV 2019

Anlage 3

Erhebungsbereich: Sonstige Informationen

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Anzahl an Annahmestellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Jahreswert
Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Jahreswert
Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Jahreswert
Anzahl an Abholstationen bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Jahreswert Unterschieden nach Abholstationen im Eigentum des Postdiensteanbieters und angemieteten Abholstationen
Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Jahreswert Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte
Anzahl an Hausbrieffachanlagen Anzahl Jahreswert Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte
Beschwerden Anzahl Jahreswert Anzahl der bei den Postdiensteanbietern eingegangenen Beschwerden unterschieden nach Brief, Paket, andere Sendungen, Annahmestellen und sonstige Beschwerdegründe
Nachhaltigkeitskennzahlen Anzahl Stand per Jahresletzten Fahrzeuge unterschieden nach Fahrzeugklassen „Fahrzeuge über 3,5t“, „Fahrzeuge bis inkl. 3,5t“, „Mopeds“, „(Lasten)Fahrräder“ sowie nach Antriebsart Verbrennungsmotor, Hybrid, Elektro

Abkürzung

PEV 2019

Anlage 4

Erhebungsbereich: Kennzahlen zu Beschäftigten und Investitionen im Postsektor

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Beschäftigte (in Ganztagskräften) Anzahl Stand per Quartalsletzten Unterschieden in eigene Mitarbeiter/innen (Vollzeit und Teilzeit) sowie Leasingpersonal und freie Mitarbeiter/innen
Investitionen in Infrastruktur Euro Jahreswert

Abkürzung

PEV 2019

Anlage 5

Erhebungsbereich: Informationen über Paketzustelldienste

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Anzahl der Personen, die während des vorausgegangenen Kalenderjahres für den Paketzustelldienstanbieter tätig und an der Erbringung der Paketzustelldienste in dem Mitgliedstaat, in dem der Anbieter niedergelassen ist, beteiligt waren Anzahl Halbjahreswerte Unterschieden in Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Vorübergehend Beschäftigte, Selbstständige

Abkürzung

PEV 2019

Anlage 6

Erhebungsbereich: Informationen über Paketzustelldienste

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Anzahl der Unterauftragnehmer Anzahl Jahr Unterschieden nach Abholung, Sortieren, Transport, Zustellung
Angaben über die Merkmale der Paketzustelldienste, die von den fünf größten Unterauftragnehmern der Paketzustelldienstanbieter erbracht werden Unterauftragnehmer Jahr Name und Tätigkeitsfeld unterschieden in Abholung, Sortieren, Transport, Zustellung
Namen aller Unterauftragnehmer von Paketzustelldienstanbietern Unterauftragnehmer Jahr
Öffentlich zugängliche, am 1. Januar jedes Kalenderjahres für Paketzustelldienste geltende Preislisten 1. Januar

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