Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der der Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe erlassen wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2019-09-01
Letzte Aktualisierung 2024-12-14
Status Aufgehoben · 2022-10-04
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
Änderungshistorie JSON API

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 2):

1.9.2019 (1. Klasse)

1.2.2020 (2. Klasse)

1.9.2021 (3. Klasse)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6, 55a sowie 63b des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2019, wird verordnet:

(Anm.: Promulgationsklausel zu Art. 1)

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird bekannt gemacht:

(Anm.: Promulgationsklausel zu Art. 2)

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 2):

1.9.2019 (1. Klasse)

1.2.2020 (2. Klasse)

1.9.2021 (3. Klasse)

Präambel/Promulgationsklausel

(Anm.: Promulgationsklausel zu Art. 1)

Auf Grund der §§ 6, 55a sowie 63b des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2019, wird verordnet:

(Anm.: Promulgationsklausel zu Art. 2)

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird bekannt gemacht:

Präambel/Promulgationsklausel

(Anm.: Promulgationsklausel zu Art. 1)

Auf Grund der §§ 6, 55a sowie 63b des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2019, wird verordnet:

(Anm.: Promulgationsklausel zu Art. 2)

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird bekannt gemacht:

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 2):

1.9.2019 (1. Klasse)

1.2.2020 (2. Klasse)

1.9.2021 (3. Klasse)

Artikel 1

Verordnung über den Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe

Lehrplan

§ 1. Für die Fachschule für pädagogische Assistenzberufe wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.

Artikel 1

Verordnung über den Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe (einschließlich der Fachschule für Berufstätige)

Lehrplan

§ 1. Für die Fachschule für pädagogische Assistenzberufe (einschließlich der Fachschule für Berufstätige) wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.

Inkrafttreten

§ 2. Diese Verordnung sowie die Anlage treten hinsichtlich der 1. Klassen mit 1. September 2019, hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2020 und hinsichtlich der 3. Klassen mit 1. September 2021 aufsteigend in Kraft.

Inkrafttreten

§ 2. (1) Diese Verordnung sowie die Anlage treten hinsichtlich der 1. Klassen mit 1. September 2019, hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2020 und hinsichtlich der 3. Klassen mit 1. September 2021 aufsteigend in Kraft.

(2) Die Abschnitte I und VII der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 368/2022 treten hinsichtlich der 1. und 2. Klasse mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt und hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2023 in Kraft.

Inkrafttreten

§ 2. (1) Diese Verordnung sowie die Anlage treten hinsichtlich der 1. Klassen mit 1. September 2019, hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2020 und hinsichtlich der 3. Klassen mit 1. September 2021 aufsteigend in Kraft.

(2) Die Abschnitte I und VII der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 368/2022 treten hinsichtlich der 1. und 2. Klasse mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt und hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2023 in Kraft.

(3) Die Überschrift zu Art. 1, Art. 1 § 1, der Titel der Anlage sowie Abschnitt I., III. und VII. der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 368/2024 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Artikel 2

Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Die in der Anlage in Abschnitt VI enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, bekannt gemacht.

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 2):

1.9.2019 (1. Klasse)

1.2.2020 (2. Klasse)

1.9.2021 (3. Klasse)

Anlage

FACHSCHULE FÜR PÄDAGOGISCHE ASSISTENZBERUFE

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

1.

Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe

Wochenstunden Lehrver-pflichtungsgruppe
A. Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen Klasse
1. 2. 3. Summe
A.1 Stammbereich2
1. Religion 2 2 2 6 III
2. Sprachen und Kommunikation
2.1 Deutsch (einschl. Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache) 4 3 3 10 I
2.2 Englisch 3 2 2 7 I
3. Allgemeinbildung
3.1 Geografie und Wirtschaftskunde; Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Berufsfeldbezogenes Recht 2 2 2 6 III
3.2 Mathematik und Grundlagen der Mathematik 2 1 1 4 II
3.3 Grundlagen der Informatik und Medien 1 2 - 3 II
3.4 Angewandte Naturwissenschaften 2 2 2 6 III
4. Elementarpädagogik
4.1 Pädagogik (einschl. Entwicklungspsychologie, Inklusive Pädagogik) 1 2 2 5 II
4.2 Didaktik 2 2 2 6 II
4.3 Praxis und Kleinkindpflege 4 5 5 14 III
4.4 Haushalts- und Sicherheitsmanagement 1 2 3 6 III
5. Ausdruck, Gestaltung und Bewegung
5.1 SE Kreatives Gestalten 3 2 2 7 IV
5.2 Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik3 2 2 2 6 IVa
5.3 Instrumentalunterricht 2 1 1 4 IV
5.4 Rhythmisch-musikalische Erziehung - 1 1 2 IV
5.5 Bewegungserziehung; Bewegung und Sport; 2 2 1 5 IVa
Wochenstundenzahl Stammbereich 33 33 31 97
A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich4
1. Betreuung im Hort - 2/-/- - 2/-/- III
2. Spracherwerb und frühe sprachliche Bildung - -/2/- - -/2/- III
Schulautonomer Schwerpunkt - -/-/2 - -/-/2 III
A.3 Verbindliche Übungen
1. Kommunikationspraxis und Gruppendynamik 1 1 1 3 III
2. SE Interkulturelles Projekt 1 1 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 34 37 33 104
B. Pflichtpraktikum 2 Wochen in den Ferien bis vor Beginn der 3. Klasse
C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5
C.1 Freigegenstände
Schulautonome Freigegenstände
C.2 Unverbindliche Übungen
Schulautonome unverbindliche Übungen
D. Förderunterricht

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom geändert werden.

2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3Mit Teilbereich Stimmbildung und Sprechtechnik im Ausmaß von einer Wochenstunde in der 2. Klasse.

4 Die/Der Lernende wählt je nach standortspezifischem Angebot einen Erweiterungsbereich. Die Lehrverpflichtungsgruppe entspricht dem gewählten Gegenstand.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (vgl. Abschnitt III).

2.

Stundentafel der Deutschförderklassen

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppe
1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 I
2. Religion 2 III
3. Weitere Pflichtgegenstände sowie Verbindliche Übungen1 x2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand bzw. Verbindliche Übung
Gesamtwochenstundenzahl (max. 37 pro Kl.) x3
Pflichtpraktikum4
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Gesamtwochenstundenzahl (max. 37 pro Kl.)

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die weiteren Pflichtgegenstände und die Verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und Verbindlichen Übungen ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik hat gemäß § 63b und unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die für die Erfüllung der Assistenz bei den Bildungs- und Erziehungsaufgaben in den Kindergärten als elementarpädagogische Bildungseinrichtungen für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt erforderliche Berufsgesinnung sowie das dafür notwendige Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln.

Die Ausbildung vermittelt folgende allgemeine und berufsspezifische sowie soziale und personale Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen können

– sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen,

– sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,

– sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,

– ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, non-verbal) einsetzen,

– Arbeits- und Lernkontexte begleiten,

– die eigene Leistung einsetzen sowie die der betreuten Kinder (und Jugendlichen) unterstützen,

– im Alltags- und Berufsleben in Wort und Schrift sprachlich korrekt in der Unterrichtssprache situationsadäquat kommunizieren,

– am Kulturschaffen und Kulturleben teilhaben,

– politische Prozesse überblicken und sensibel sein für demokratische Prozesse, für das friedliche Zusammenleben unter Berücksichtigung von Interkulturalität und Diversität sowie für Umwelt und ökologisches Gleichgewicht,

– ihr handlungsorientiertes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld situationsadäquat einsetzen,

– ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte handeln,

– Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe, Verkehrserziehung und (sexuelle) Gewalt situationsgerecht umsetzen,

– mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen und Gewalt vermeiden,

– im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,

– ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens zu eigenständigem Weiterlernen erkennen,

– sensibel mit bewegungs- und gesundheitsbezogenen Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,

– bewusst mit dem Spannungsfeld Normierung und individueller Entwicklung von Lernenden umgehen,

– eine grundlegende Reflexionskompetenz einbringen, ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln,

– ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,

– situationsgerechte Bildungspartnerschaft verantwortungsvoll unterstützen.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der pädagogischen Mitarbeit, in der beziehungsvollen Pflege und in haushaltsökonomischen Tätigkeiten umzusetzen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- und Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Lernenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule zu beachten.

Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel der Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Stundentafel ist im Stammbereich der Pflichtgegenstände in fünf Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen.

1.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1.-3. Klasse) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

2.

Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann im Verlauf eines Ausbildungsganges im Gesamtausmaß von höchstens 6 Wochenstunden um je eine Wochenstunde pro Pflichtgegenstand reduziert werden. Es darf kein Pflichtgegenstand oder keine Verbindliche Übung gänzlich entfallen.

3.

Werden Wochenstunden in einzelnen Pflichtgegenständen und den Verbindlichen Übungen in einen anderen Jahrgang verschoben, sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.

4.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können angeboten werden.

5.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben, die didaktischen Grundsätze und den Lehrstoff zu enthalten.

6.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der Verbindlichen Übung abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und der Verbindlichen Übung pro Jahrgang darf 37 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und der Verbindlichen Übung von 104 darf nicht über- oder unterschritten werden.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Lehr- und Lernziele:

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementarpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Dies verlangt auch, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelle Entwicklungen im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der Jahrgänge in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzeilen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern.

Umfassende Sprachförderung ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.

Unterrichtsplanung:

Basis für die Unterrichtsplanung ist das allgemeine Bildungsziel, die Bildungsziele des jeweiligen Clusters und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.

Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden eines Jahrganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.

Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).

Die nach Lernjahren gegliederten Lernziele sind in der Fachgruppe festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrkräften individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Lernenden der einzelnen Jahrgänge und Lerngruppen festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.

Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.

Es ist sicherzustellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.

Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.

Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.

Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.

Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Deutsch (einschl. Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache)“:

Die Bereiche (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben, Reflexion, Sprachbewusstsein, Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation, Transfer in das pädagogische Berufsfeld) sind gleichwertig und ergänzen einander im Unterricht. Die Gewichtung erfolgt durch die Lehrenden und soll den Bedürfnissen und Interessen der Lernenden gerecht werden.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden in allen Jahrgängen das Bewusstsein ihrer sprachlichen Vorbildfunktion im beruflichen Kontext erlangen können. Im Deutschunterricht ist auf mögliche Schwerpunkte der Schulstandorte einzugehen, insbesondere ist dem künstlerisch-kreativen Bereich der Sprache ausreichend Platz einzuräumen.

Die Lernenden sollen durch grammatisches und orthographisches Wissen befähigt werden, bewusst mit Sprache umzugehen. Sprach- und Schreibnormen werden als bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet.

Die Lernenden sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Themen kritisch zu reflektieren und im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen, sich mit gesellschaftlichen und (inter-)kulturellen Zusammenhängen, Wertvorstellungen und persönlichen Erfahrungen auseinanderzusetzen und analytisches und kritisches Denken zu üben.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Englisch“:

Die Gewichtung der gleichwertigen Kompetenzen (Hören, Lesen, Schreiben, zusammenhängend Sprechen und an Gesprächen teilnehmen, Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation, Transfer in das pädagogische Berufsfeld) erfolgt durch die Lehrenden und soll den Bedürfnissen und Interessen der Lernenden gerecht werden.

Die verschiedenen Kompetenzbereiche sind vernetzt zu entwickeln. Das Prinzip der Kompetenzorientierung wird in allen Bereichen umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Module sind aufbauend und werden in ihrem Anspruchsniveau und in ihrer Komplexität gesteigert. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität der fremdsprachlichen Kompetenz.

Didaktische Grundsätze des Clusters „Allgemeinbildung“:

Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld ist in Abstimmung mit den Lehrenden der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis und Kleinkindpflege“ in jedem Gegenstand zu unterstützen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Geografie und Wirtschaftskunde; Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Berufsfeldbezogenes Recht“:

Durch exemplarischen Unterricht ist der Erwerb eines historischen Grundrasters sicherzustellen, wobei einerseits historische Vorgänge unter Beachtung ihrer Auswirkungen auf die Welt von heute betrachtet werden, andererseits werden ausgehend von Ereignissen der Gegenwart deren Ursachen aufgezeigt.

Die Alltagsgeschichte ist unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Geschlechter, der Familie und anderer sozialer und ethnischer Gruppen zu vermitteln, wobei der Geschichte der Kindheit entsprechend Raum geboten wird.

Die Lernenden sind dabei zu unterstützen, Einsicht in politische Verhaltensweisen und Orientierungshilfe für persönliches, politisches und soziales Engagement zu erlangen.

Die sozialgeografischen und ökonomischen Themen sind geschlechtergerecht zu behandeln.

Der Bezug zum Naturraum ist nach Möglichkeit herzustellen.

Die Vielfalt von Kulturen ist als Bereicherung hervorzuheben.

Aus dem künftigen beruflichen und privaten Umfeld der Lernenden sind einzelne Beispiele so zu wählen, dass damit eine möglichst große Vielfalt von Lerninhalten abgedeckt wird.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Mathematik und Grundlagen der Mathematik“:

Die einzelnen Module sind aufeinander aufbauend.

Die Inhalte und erworbenen Kompetenzen eines absolvierten Moduls sind Grundlage für alle nachfolgenden Module und sind daher abzusichern und zu festigen.

Exaktes Arbeiten und Argumentieren, planmäßiges und konsequentes Vorgehen beim Lösen von Aufgaben, zweckmäßiges Umgehen mit technischen Hilfsmitteln, Entwickeln von logischen Denkstrukturen durch Lösen mathematischer Probleme sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Der Unterricht soll insbesondere vermitteln,

– dass mathematisches Grundwissen und Denken bereits im Kleinkindalter und bei Mädchen und Knaben in gleicher Weise erfolgen sollte,

– dass Argumentieren und Kommunizieren von mathematischen Zusammenhängen charakteristische Tätigkeiten sind,

– dass das Lösen von Aufgaben Freude und Selbstvertrauen bringen kann,

– dass mathematisches Denken und mathematische Erkenntnisse in den unterschiedlichen Lebens-, Wissens- und Berufsbereichen angewendet werden können.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Grundlagen der Informatik und Medien“:

Der Lehrstoff in den einzelnen Jahrgängen ist in den jeweiligen Kompetenzbereichen durch die Tiefe und die ausgewählten Beispiele auf die Bedürfnisse und die Kenntnisse der Lernenden abzustimmen.

Ziel des Unterrichts ist es,

– Regel-, System- und Orientierungswissen bereitzustellen, um den Lernenden Perspektiven in einem sich rasch ändernden Bereich zu vermitteln.

– den kritischen und selbstbestimmten Gebrauch von Medien durch die Vermittlung von technischen, formalen und inhaltlichen Kompetenzen zu unterstützen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Angewandte Naturwissenschaften“:

Naturwissenschaftliche Arbeitsweisen unterstützen ein Verstehen der Natur.

Exaktes Beobachten und fachlich richtiges Beschreiben soll konsequent geübt werden.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Ausgewogenheit zwischen der Vermittlung von fachlichen Inhalten und ihrer Umsetzungsmöglichkeit in der Praxis ist anzustreben.

Der Rhythmus der Jahreszeiten ist bei der Auswahl der Inhalte und Methoden im Unterricht zu berücksichtigen.

Nachhaltiges Handeln ist durch entsprechende Unterrichtsgestaltung im Bewusstsein der Lernenden zu verankern und nach Möglichkeit einzuüben.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Praxis und Kleinkindpflege“ und „Haushalts- und Sicherheitsmanagement“ ist insbesondere bei der Erstellung der Lehrstoffverteilung anzustreben.

Im Unterricht soll der Bezug zum jeweils gültigen Bildungsplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich und dessen Ergänzungen hergestellt werden. Die Lernenden sollen an ein forschendes und entdeckendes Experimentieren herangeführt werden, damit sie Kinder bei deren Auseinandersetzung mit Phänomenen der belebten und unbelebten Natur begleiten können.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden Sensibilität für ethische Fragen, insbesondere im Bereich der Biotechnologie und Reproduktionsmedizin und eine persönliche Haltung entwickeln und diese in biologischen Fragestellungen durch Argumente vertreten können.

Didaktische Grundsätze des Clusters „Elementarpädagogik“:

Bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten ist auf das Bildungsziel der Ausbildung dahin gehend zu achten, dass die Lernenden hingeführt werden, Bildungsprozesse zu unterstützen, diese jedoch nicht in inhaltlicher Eigenverantwortung initiieren und umsetzen.

Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Reflexion sind anzustreben.Der Unterricht ist zeitgemäß und unter Berücksichtigung aktueller Lebenswelten zu gestalten.Das Erwerben von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs erfolgen durch erfahrungsorientiertes Lernen.

Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind aktuell, kompetenzorientiert, situationsorientiert, exemplarisch und individualisierend.

Methodische Vielfalt in der Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse ist anzustreben.

Blockungen und seminaristisches Arbeiten sind nach Maßgabe der Sinnhaftigkeit anzustreben.

Alle Inhalte des Lehrplans orientieren sich am durchgängigen Prinzip der Inklusion und Diversität.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschl. Entwicklungspsychologie, Inklusive Pädagogik)“:

Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.

Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind aktuell, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, exemplarisch, ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Didaktik“:

Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiografie und Psychohygiene ist zu fördern.

Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert, methodengerecht umzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis und Kleinkindpflege“:

Die intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit der Lehrer und Lehrerinnen aller Unterrichtsgegenstände sowie mit dem (Fach)personal der Praxisstätten ist unerlässlich.

Im Hinblick auf Interkulturalität sollen nach Möglichkeit zweisprachig Lernende in Kindergärten ihre Berufspraxis absolvieren, wo sie diese Kompetenz einbringen können.

Bei der Betreuung der Lernenden in den Praxisstätten sind Phasen der Übung und reflexiven Verarbeitung von pädagogisch-didaktisch unterlegten, pflegerischen sowie haushaltsökonomischen Anteilen zu berücksichtigen.

Auf Situationsorientierung, Prozessorientierung, Handlungsorientierung sowie exemplarisches, ganzheitliches und multimediales Lernen ist zu achten.

Bedingungen von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sind zu berücksichtigen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Haushalts- und Sicherheitsmanagement“:

Über eigenes Erleben sollen die Lernenden im Schulalltag zum bewussten Ernährungs- und Umweltverhalten (Nachhaltigkeit) hingeführt werden.

Im Unterricht soll ein bewusster und nachhaltiger Zugang zu gesundheitsförderlichem Verhalten als Basis für die handlungsorientierte Umsetzung im Berufsfeld aufgebaut werden.

Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrenden der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis und Kleinkindpflege“ zu ermöglichen.

Im Unterricht ist der Lehrstoff, unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifende Aspekte, der Betreuung von Säuglingen und jungen Kindern theoretisch und praktisch zu vermitteln.

Die Lernenden sind zu ökologisch bewusstem Hygieneverhalten hinzuführen.Zur Durchführung des praktischen Teils sind Unterrichtseinheiten in Küchenpraxis vorzusehen.

Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Praxis und Kleinkindpflege“ und Angewandte Naturwissenschaften“ anzustreben.

Praxisorientierte und komplexe Aufgabenstellungen sollen die Handlungsfähigkeit in berufsrelevanten Situationen fördern. Durch Selbsterfahrung und durch Übung, ist eine Automatisierung der Handlungsabläufe zu forcieren.

Außerschulische Fachkräfte können für spezielle Schwerpunkte eingebunden werden. Das theoretische Wissen ist durch spezielle Lehrausgänge zu erweitern und zu vertiefen.

Blockunterricht ermöglicht eine handlungsorientierte Unterrichtsgestaltung.

Didaktische Grundsätze des Clusters „Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“:

Neben der persönlichkeitsbildenden Auseinandersetzung ist für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld der Transfer mit den Lehrenden der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis und Kleinkindpflege“ in jedem Gegenstand zu forcieren.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Seminar Kreatives Gestalten“:

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass

– durch Experimentieren und spielerisches Erproben die Freude am gestalterischen Tun geweckt wird.

– die Lernenden die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie mündlich und in verschiedenen Formen der Präsentation darstellen können.

Auf ressourcenschonenden und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Mitteln, Materialien und Werkzeugen ist zu achten, ebenso auf sicherheitstechnische Vorkehrungen.

Mehrstündige Unterrichtssequenzen in entsprechenden Fachunterrichtsräumen sind vorzusehen.

In jedem Jahrgang ist nach Möglichkeit zumindest eine Exkursion (ein Lehrausgang) in eine fach- und inhaltsverwandte Einrichtung abzuhalten.

Durch die Auseinandersetzung mit technischen und textilen Materialien, Techniken und Phänomenen ist problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer zu fördern.

Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.

Didaktische Grundsätze des musikalischen Bereichs:

Im Kleingruppenunterricht im Gegenstand „Instrumentalunterricht“ und im Teilbereich „Stimmbildung und Sprechtechnik“ soll auf die individuelle Förderung der Lernenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden.

Lernende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.

Durch das gemeinsame Singen und Musizieren sollen motivierende Impulse gesetzt und so die Freude an der Musik vermittelt werden. Dabei steht das praxisorientierte, musikalische Handeln unter Beachtung des ganzheitlichen Musizierens im Mittelpunkt.

Bei der Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: Sing- und Sprechtechnik für Praxis und Präsentationen, Haltung, Bewegung und Atem, Artikulation, Einsatz von Instrumenten in Wechselwirkung mit der Stimme, Wechselwirkung mit der chorischen Stimmbildung, Improvisation, Reflexion, Medien, geschlechts- und entwicklungsspezifische Fördermaßnahmen.

Im Pflichtgegenstad „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ stehen das Wahrnehmen, Verstehen und Ausdrücken der Wechselwirkung von Musik und Bewegung im künstlerischen und pädagogischen Kontext im Vordergrund.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Bewegungserziehung, Bewegung und Sport“:

Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten. Insbesondere in der 2. und 3. Klasse ist die Vermittlung ausgewählter Inhalte des Lehrstoffes (vor allem „Grundlagen des beruflichen Handelns“ und „Methodische Mittel“) unmittelbar mit dem praktischen Tun im Bereich „Bewegung und Sport“ zu verknüpfen.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein, der Umsetzung von Aspekten der Sicherheit im Zusammenhang mit Bewegungsaktivitäten, sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, kindgemäße Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.

Didaktische Grundsätze im Erweiterungsbereich „Betreuung im Hort“:

Im Unterricht ist das Prinzip der Selbsterfahrung als wesentliche Voraussetzung eigenen pädagogischen Handelns bevorzugt anzuwenden.

Eine adäquate Arbeitsatmosphäre (zB durch Abwechslung, Humor, Anerkennung und Ermutigung) soll bewusst gemacht werden.

Die Wichtigkeit von Querverbindungen zu anderen Fachbereichen ist deutlich darzustellen.

Das Einbringen der eigenen Persönlichkeit ist für das pädagogische Handeln im Berufsfeld bewusst zu machen. Das Hinterfragen persönlicher Werthaltungen und Geschlechtsrollenbilder ist dabei unerlässlich.

Der Unterricht in Theorie- und Praxisblöcken ist empfehlenswert.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung „Seminar Interkulturelles Projekt“:

Die eigene Identität soll grundsätzlich gestärkt werden, damit eine Stärkung der eigenen Kompetenz unterstützt wird.

Die Eigenwahrnehmung als „anders“ oder „fremd“ soll als Bereicherung der Arbeitswelt im Sinne der kulturellen Vielfalt erfahren werden können.

Das Kennenlernen des Arbeitsfeldes einer pädagogischen Kindergartenassistentin/ eines pädagogischen Kindergartenassistenten mit Migrationshintergrund soll im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten aus praktischer Sicht erlebt werden. Dies kann das Begleiten im Berufsalltag oder ein Erfahrungsaustausch auf anderer Ebene sein.

Der sensible Umgang mit eigenen Stärken soll in der Arbeit mit Kindern mit Migrationshintergrund als Vorteil erlebt werden können.

Europa als Gemeinschaft (Denken und demokratisches Handeln als europäische Bürgerin/europäischer Bürger).

Unterrichtsorganisation:

Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann – wenn dies pädagogisch sinnvoll ist – ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Lernenden erforderlich ist.

Im Pflichtgegenstand „Praxis und Kleinkindpflege“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität und Evaluation:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess der Schule dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.

Zu Beginn jedes Unterrichtsjahres sind den Lernenden die Lernziele und die geforderten Kompetenzbereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.

Unterrichtstechnologie:

Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen und Hortpraxis:

Die Praxis an einer Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Übungs- oder Ausbildungseinrichtungen wie Kindergärten, Krippen, als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Diese ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende zu begleiten und zu beurteilen. Die Lernenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).

Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen und führt so zur Erreichung des Bildungsziels und dazu, dass die Lernenden dazu befähigt werden, die pädagogisch-didaktische Bildungsarbeit (der gruppenführenden Pädagogin) zu unterstützen, diese jedoch nicht alleine und inhaltlich eigenverantwortlich umsetzen.

Die Lernenden

– erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,

– können die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,

– gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,

– wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,

– verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt,

– gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung einen Zugang zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,

– erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.

Für die Blockung der Praxisstunden zu einer Praxiswoche sind ausschließlich die in der Stundentafel ausgewiesenen Wochenstunden heranzuziehen:

1.

Klasse: 1 Praxiswoche

2.

Klasse: 1 Praxiswoche pro Semester

3.

Klasse: 2 Praxiswochen (entweder einzeln oder geblockt)

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin oder Direktor, Abteilungsvorständin oder Abteilungsvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

Bei Besuch des schulautonomen Erweiterungsbereiches „Betreuung im Hort“ kann eine Woche auch in einer einschlägigen Einrichtung absolviert werden.

V. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzip im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:

– Politische Bildung: Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken,

– Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming), sowie zur Weltoffenheit,

– Europapolitische Bildungsarbeit: Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Bildungsstandards, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsinstrumente, Transparenzinstrumente – insbesondere in Zusammenhang mit Mobilitätsaufenthalten),

– Gesundheitserziehung: Erziehung zu gesundheitsbewusstem eigenverantwortlichem Handeln,

– Interkulturelles Lernen zum gegenseitigen Verständnis, zum Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und zum Abbau von Vorurteilen,

– Leseerziehung: umfassende Förderung sprachlicher Kompetenzen, Textrezeption und Textproduktion

– Medienbildung: Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,

– Sexualerziehung: indem in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten durch Vertiefung das Wissen und das Hinführen zu persönlichen Wertvorstellungen Lernende zu einer tief greifenden und lebenslang wirksamen Bewusstseinsbildung geführt werden, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres Menschseins erfahrbar wird,

– Umweltbildung: Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,

– Verkehrserziehung: indem in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die persönliche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten begleitet wird und im Besonderen auch die Gefahren von Alkoholisierung für sich und andere Verkehrsteilnehmer thematisiert werden,

– Wirtschaftserziehung und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung: kritisch reflexive Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, unter besonderer Beachtung der Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung,

– Entrepreneurship Education: Aufbau von Kompetenzen und Haltungen zum unternehmerischen Denken,

– Lebenslanges Lernen als immanenter Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung.

VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1.

Katholischer Religionsunterricht

Präambel

Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind im zweiten und dritten Jahrgang auf Semester aufgeteilt. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Bildungs- und Lehraufgabe

1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (Art. 14 Abs. 5a B-VG, § 2 SchOG).

Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Er ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen. Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalte und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts ist daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte. Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten.

Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen.

Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen.

Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik

Die Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die für die Erfüllung der Assistenz bei den Bildungs- und Erziehungsaufgaben in den Kindergärten als elementarpädagogische Bildungseinrichtungen für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt erforderliche Berufsgesinnung sowie das dafür notwendige Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart, religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung.

Im Kontext eines integrativen Ansatzes dieser Aspekte versteht sich der Religionsunterricht an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler.

Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere mit den im Bereich „Elementarpädagogik“ unterrichtenden, ist anzustreben.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.

Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten. Entsprechende methodisch-didaktische Angebote der sozialpädagogischen Arbeit werden als Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung einbezogen.

Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

– Die persönliche biographische Auseinandersetzung mit den eigenen Werthaltungen, die die zukünftigen Pädagogischen Assistentinnen und Pädagogischen Assistenten zu Verantwortung und Authentizität befähigen soll.

– Die Förderung der Sensibilität dafür, was dem Leben aller dient, aber auch, was Leben zerstört.

– Die Unterstützung der zukünftigen Pädagogischen Assistentinnen und Pädagogischen Assistenten, die religiöse Entwicklung von Kindern zu begleiten.

– Das Erkennen des christlichen Glaubenlernens im Sinne des Jesus von Nazaret als einen wechselseitigen Prozess liebevoller Kommunikation, in der die Hoffnungen, Freuden, Ängste und Sorgen der Beteiligten zum Ausdruck gebracht und im Lichte des Evangeliums interpretiert werden.

– Als religionspädagogische Kompetenz die Stärkung der Fähigkeit, die religiös-christlichen Dimensionen im eigenen Leben und im Zusammenleben mit den Kindern wahrzunehmen und zu kommunizieren.

2.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.

Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Im Religionsunterricht an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik ist darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten uÄ. kann von der Klassen- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst noch im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.

Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik, Abschnitt IV. Didaktische Grundsätze, nachzulesen.

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

– der Korrelationsdidaktik

– des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache

– der geschichtlichen Dimension der Themen der Ökumene

– des interreligiösen Dialogs

– der Spiritualität

– der religiösen Entwicklung

– des Lernens an Hand von Lebens- und Glaubensgeschichten

– des biblischen Lernens

– des Lernens durch religiöse Übungen

2.3 Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen für Kinder

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

– der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf religiöse Phänomene im alltäglichen Zusammenleben mit den Kindern in den Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen

– der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, zB Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen

– der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, zB Beachtung des Kindes in seiner individuellen Religiosität, Beachtung seiner Lebenswelt in seiner je spezifischen Kultur und Religion

– der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder im Sinne eines Theologisierens mit Kindern wertschätzend wahrnehmen zu können

– der Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und Entwicklungspsychologie und mit relevanten Bildungskonzepten

– der Handlungsorientierung, zB das Bemühen, spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen

– der religionspädagogischen Elementarisierung, dh. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes

3.

Kompetenzen

Die Kompetenzen beziehen sich auch auf die religionspädagogische Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Praxis.

Im Bereich Freiheit und Verantwortung

– können die Schülerinnen und Schüler aus christlichem Verständnis ethisch begründet urteilen, argumentieren und handeln

– können die Schülerinnen und Schüler über die Fragestellungen der Werte- und Gewissensbildung im elementaren Bereich Auskunft geben sowie Kinder in ihrem Gerechtigkeitssinn und ihrer Empathiefähigkeit unterstützen

Im Bereich Gott – Gottesfrage

– können sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Sehnsüchten, Hoffnungen und Ängsten konstruktiv auseinandersetzen, sie kommunizieren sowie ihre Fragen nach Gott zur Sprache bringen

– können die Schülerinnen und Schüler ausgehend von der persönlichen Auseinandersetzung philosophisch-theologische Fragen von Kindern wahrnehmen

Im Bereich Glaube – Kirche – Feste

– können die Schülerinnen und Schüler ihr Leben in sozialen Bezügen unter dem Anspruch der Selbst , Nächsten- und Gottesliebe reflektieren und Feste als Ausdruck der Gemeinschaft verstehen

– können die Schülerinnen und Schüler mit Kindern Rituale und religiöse Feste gemeinschaftsfördernd mitgestalten

Im Bereich Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

– können die Schülerinnen und Schüler die Arbeitswelt aus der Kraft eines prophetischen Christentums mitgestalten

– können die Schülerinnen und Schüler den Einfluss gesellschaftspolitischer Entwicklungen auf das Leben von Kindern wahrnehmen und in ihrer Arbeit mit den Kindern berücksichtigen

Im Bereich Symbole – Rituale – Sakramente

– können die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie in seiner Kultur vielfältig prägenden Kraft deuten

– können die Schülerinnen und Schüler unterschiedlichen Formen von Spiritualität Ausdruck verleihen

– können die Schülerinnen und Schüler Alltagsrituale, Gebetsformen, Stilleübungen usw. mitgestalten und deren Bedeutung für die persönliche Entwicklung reflektieren

– können die Schülerinnen und Schüler Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes deuten

Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung

– können sich die Schülerinnen und Schüler in Alltags-, Grund- und Grenzerfahrungen der Sinnfrage stellen

– können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Wege der Bewältigung von Leid, Schuld und Tod benennen und bewerten

– sind die Schülerinnen und Schüler mit der erlösenden Verheißung des Christentums vertraut

– können die Schülerinnen und Schüler Kinder mit ihren Chancen und Grenzen, in ihren Lebenssituationen und ihrem Scheitern wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft begleiten

Im Bereich Schöpfung – Geschöpflichkeit

– können die Schülerinnen und Schüler den Kosmos als Schöpfung und die Menschen als ebenbildliche Geschöpfe Gottes deuten und für die Schöpfung Sorge tragen

– können die Schülerinnen und Schüler die ursprüngliche Fähigkeit von Kindern, staunend das Wunder der Schöpfung wahrzunehmen, stärken und ihnen einen geschlechterbewussten, Diversität bejahenden Umgang aufzeigen

Im Bereich Bibel – Tradition

– können sich Schülerinnen und Schüler mit Gott, der in Jesus Christus Mensch geworden ist, im biblischen Offenbarungswort und in der kirchlichen Überlieferung auseinandersetzen

– können Schülerinnen und Schüler die befreiende Kraft biblischer Texte ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung erschließen und in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern bedenken

Im Bereich Kultur – Religion – Religionen

– können die Schülerinnen und Schüler wichtige Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben, unterscheiden und sich mit ihnen aus christlicher Perspektive respektvoll und kritisch auseinandersetzen

– können die Schülerinnen und Schüler die Individualität der Kinder in Bezug auf ihre Interessen, Stärken, Schwächen sowie ihre religiösen Zugänge wertschätzen und sie auch in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich ihrer Herkunftsfamilie und ihrer religiösen Kulturen wahr- und ernst nehmen

4.

Themenbereiche und an Kompetenzen orientierte Einzelthemen

1.

Klasse:

1.

und 2. Semester:

Freiheit und Verantwortung

Leben in sozialen Bezügen – vom Ich zum Du zum Wir

Erfahrungen in der Herkunftsfamilie

Gewalterfahrung – Konflikte – Konfliktbewältigung

Gott – Gottesfrage

Gottesbilder der Schülerinnen und Schüler

Vielfalt der biblischen Gottesbilder

Glaube – Kirche – Feste

Freizeit gestalten – das Leben feiern

Festkultur innerhalb und/oder außerhalb der Kirche

Sonntag – Tag des Herrn, Tag des Menschen

Kirchenjahr – Liturgie der zentralen Feste

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Vorbilder im Leben und im Glauben

Heilige – Frauen und Männer

Symbole – Rituale – Sakramente

Was Jugendlichen „heilig“ ist – Symbolerfahrung

Rituale und Symbole im Alltag der Schülerinnen und Schüler

Das Sakrament der Eucharistie

Heil – Unheil – Erlösung

Jenseitsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler

Bilder vom Jenseits in den Weltreligionen

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Staunen über den Kosmos – Furcht und Ehrfurcht

Achtsamer Umgang mit Mensch und Schöpfung

Bibel – Tradition

Heilige Schrift – Erfahrungen und Zugänge

Bibeltexte im Kirchenjahr

Kultur – Religion – Religionen

Erscheinungsformen des Religiösen

Heilige Zeichen, Orte, Zeiten

Kirchen, Religionen und religiöse Gemeinschaften

2.

Klasse:

3.

Semester (Kompetenzmodul 3):

Freiheit und Verantwortung

Leben in Entscheidungen

Verantwortungsvoller Umgang mit der Freiheit

Gewissen – Werte – Normen

Gott – Gottesfrage

Orientierung am Gottesbild Jesu

Förderung eines positiven Gottesbildes

Glaube – Kirche – Feste

Christliche Kirchen – Ökumene

Weihnachtsfestkreis – Osterfestkreis

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Das Leben und die Lebenspraxis Jesu

Menschenfreundlichkeit Gottes

„Jesuanische Pädagogik“

Symbole – Rituale – Sakramente

Gebetserziehung

Formen des Gebetes, Haltungen, meditative Übungen, religiöse Sprache

Christliche Symbole im Alltag und der Gesellschaft

Verwendung religiöser Symbole in einer säkularisierten Welt

4.

Semester (Kompetenzmodul 4):

Heil – Unheil – Erlösung

Heils- und Unheilserfahrungen Jugendlicher

Erfahrungen des Scheiterns, des Schuldigwerdens, der Sünde

Die Passion Jesu

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Wesen, Wert, Chancen, Gefahren und Entwicklungen von Beziehungen

Peer group, Freundschaft, Partnerschaft

Auf dem Weg zur Intimität

Bibel – Tradition

Entstehung und Grundaussagen der Evangelien

Von Jesus zum Christentum, der zweiten abrahamitischen Religion

Kultur – Religion – Religionen

Das Judentum als erste abrahamitische Religion

Religiöse Sondergemeinschaften, okkulte Phänomene, Esoterik

3.

Klasse:

5.

Semester (Kompetenzmodul 5):

Freiheit und Verantwortung

Menschenwürde – Menschenrechte – Menschenpflichten

Gewissensbildung und Werteerziehung im Kindergarten und anderen pädagogischen Einrichtungen

Aktuelle Fragen angewandter Ethik: Anfang und Ende des Lebens

Gott – Gottesfrage

Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen

Gottesbilder der Kinder

Aufbau einer Gottesbeziehung – mit Kindern von Gott reden

Glaube – Kirche – Feste

Ausdruck des Glaubens

Glaubensbekenntnisse

Einrichtungen kirchlicher Trägerschaft und ihr Engagement für Kinder und Jugendliche

Mit Kindern das Kirchenjahr gestalten

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Der Umgang von Jesus mit Frauen und Kindern

Grundprinzipien der christlichen Soziallehre

Symbole – Rituale – Sakramente

Symbolerziehung

Symbole des Verzeihens, des Versöhnens und des Neubeginns

Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes

6.

Semester (Kompetenzmodul 6):

Heil – Unheil – Erlösung

Umgang mit Krisen und deren Bewältigung

Mit Kindern über Leid und den Tod reden

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Fragestellungen ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit

Körperlichkeit und Sexualität, Vielfalt der Lebensformen

Sexualerziehung im Kindergarten und anderen pädagogischen Einrichtungen

Bibel – Tradition

Die befreiende Kraft biblischer Texte – Dekalog, Bergpredigt

Grundsätze biblischen Erzählens

Kultur – Religion – Religionen

Islam als dritte abrahamitische Religion

Arbeiten in multikulturellen und multireligiösen Kindergruppen

Religiöse Praxis im Alltag einer säkularisierten Gesellschaft

2.

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 in der geltenden Fassung.

3.

Islamischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.

4.

Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.

5.

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.

6.

Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.

7.

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung.

8.

Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.

9.

Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.

10.

Alevitischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.

11.

Israelitischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 88/1985 in der geltenden Fassung.

VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1.

Religion

Siehe Abschnitt VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)

2.

Sprachen und Kommunikation

2.1 Deutsch

(einschließlich Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache)

1.

Klasse:

1.

und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Hören“

– Kerninformationen aus mündlichen Darstellungen entnehmen,

– aktiv zuhören,

– Redeabsichten benennen.

im Bereich „Sprechen“

– situationsgemäß sprachlich reagieren,

– Standardsprache und Umgangssprache unterscheiden und situationsgemäß einsetzen,

– grundlegende Gesprächs- und Diskussionsformen anwenden,

– einfache mündliche Geschichten adressatengerecht und strukturiert erzählen.

im Bereich „Lesen“

– still sinnerfassend lesen sowie gut betont und situationsadäquat vortragen,

– Texten Informationen entnehmen und Hauptaussagen benennen,

– literarische und Sachtexte subjektiv bewerten,

– Textintentionen verstehen.

im Bereich „Sprachbewusstsein“

– Wortarten und Wortbildungsmuster benennen und anwenden,

– grundlegende orthographische Regeln nennen und anwenden,

– grundlegende Regeln der Zeichensetzung nennen und anwenden,

– häufige Fehler benennen und richtig stellen,

– Wörterbücher und andere Nachschlagewerke verwenden.

im Bereich „Schreiben“

– zu einfachen Themen und eigenen Interessen schriftlich Stellung nehmen,

– Texte adressatengerecht gestalten,

– verschiedene Schreibhaltungen in Texten umsetzen,

– relevante Informationen entnehmen und mit eigenen Worten wiedergeben,

– Zusammenfassungen und Inhaltsangaben verfassen,

– Bildbeschreibungen verfassen.

im Bereich „Reflexion“

– literarische Gattungs- und Textsortenmerkmale insbesondere der Kinder- und Jugendliteratur benennen.

Lehrstoff:

Bereich „Hören“:

Gespräche, kontrollierter Dialog

Bereich „Sprechen“:

Gesprächsregeln, Paar- und Gruppengespräche, einfache Diskussionsformen, Referate

Bereich „Lesen“:

Lesetechniken, Märchen, Kurzgeschichte, Kinderlyrik, lineare und nichtlineare Texte

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Wort- und Satzanalyse, Wortfamilien, Wortfelder, gängige Fremdwörter

Bereich „Schreiben“:

Korrekturübungen, Mindmapping, Clustern, Exzerpieren, Erzählung, Bericht, Zusammenfassung, Inhaltsangabe, Grafik, Karikatur, Bilder

Bereich „Reflexion“:

Epische Kurzformen, Jugendbücher

2.

Klasse:

3.

Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Im Bereich „Hören“

– Kerninformationen entnehmen und verstehen,

– Redeabsichten erkennen und einordnen.

im Bereich „Sprachbewusstsein“

– verschiedene Satzarten nennen und anwenden,

– Rechtschreibung und Zeichensetzung richtig anwenden,

– sich sprachlich vorbildlich für Kinder ausdrücken,

– sprachsensibel formulieren.

im Bereich „Schreiben“

– Charakteristiken erstellen,

– Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen,

– eigene und andere Meinungen darstellen und begründen,

– Mitschriften verfassen,

– Informationen quellentreu und strukturiert schriftlich wiedergeben,

– Texte geschlechtergerecht und sprachsensibel verfassen.

im Bereich „Reflexion“

– fiktionale und nicht fiktionale Texte unterscheiden und einordnen,

– literarische Gattungs- und Textsortenmerkmale der Kinder- und Jugendliteratur analysieren.

Lehrstoff:

Bereich „Hören“:

Radiobeitrag, Hörbuch

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Satzarten, Sprachregister

Bereich „Schreiben“:

Prozessorientiertes Schreiben, Strukturierungsübungen, Argumentationsübungen, Quellenangabe, Bericht

Bereich „Reflexion“:

Kinder- und Jugendliteratur, Bilderbuch, Märchen

4.

Semester (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Sprechen“

– Inhalte verbal und nonverbal angemessen vorbringen,

– Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren,

– sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren.

im Bereich „Lesen“

– Texte in Kontexten verstehen,

– Medienangebote analysieren und nach wesentlichen Gesichtspunkten kritisch bewerten,

– Werbestrategien nennen und bewerten,

– Information aus unterschiedlichen Texten prüfen, vergleichen, verbinden.

im Bereich „Sprachbewusstsein“

– Rechtschreibung und Zeichensetzung sicher anwenden,

– Begriffe definieren und erläutern,

– variantenreichen Wortschatz anwenden,

– schultypen- und fachrelevante Fachtermini nennen und anwenden,

– den Sprachwandel in Beziehung zu gesellschaftlichen Entwicklungen setzen.

im Bereich „Schreiben“

– Erörterungen erstellen,

– verschiedene Schreibhaltungen benennen und in Texten umsetzen,

– Texte in entsprechendem situativem Kontext einbetten,

– eigene und fremde Texte formal und inhaltlich überarbeiten,

– mit fremden Quellen sicher umgehen.

im Bereich „Reflexion“

– häufige Stilfiguren erkennen und benennen,

– Einblick in andere Kulturen und Lebenswelten gewinnen.

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen“:

Unterschiedliche Diskussionsformen und Gesprächsformen, Medieneinsatz

Bereich „Lesen“:

Recherche in Bibliotheken und Internet, Quellenkritik, Werbung, Zeitungen, Zeitschriften, Massenmedien

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Übungen zur Vertiefung der Rechtschreibkompetenz, Verbesserung der Ausdrucksfähigkeit, Jugendsprache, Tendenzen der Gegenwartssprache, regionale Umgangssprache, Sprachwandel, Fachsprache, Sprachstandsfeststellungsinstrument in elementarer Bildungseinrichtung

Bereich „Schreiben“:

Prozessorientiertes Schreiben, appellatives und informierendes Schreiben, indirektes Zitat, lineare und nichtlineare Texte

Bereich „Reflexion“:

Ausgewählte zeitgenössische Texte, Medienkunde, Kinder- und Jugendliteratur

3.

Klasse (Kompetenzmodul 5):

5.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Hören“

– umfangreichere und inhaltlich anspruchsvollere Inhalte bezüglich ihrer Hauptaussage wiedergeben,

– aktiv zuhören,

– Redeabsichten in komplexeren Zusammenhängen benennen,

– paraverbale und nonverbale Äußerungen wahrnehmen und reflektieren,

– auch diffizile Gestaltungsmittel gesprochener Sprache (Satire, zynische oder sarkastische Bemerkungen) analysieren,

– Redeabsichten in komplexeren Zusammenhängen erkennen und vergleichen.

im Bereich „Sprechen“

– passende Gesprächsformen in privaten, öffentlichen und beruflichen Situationen anwenden,

– berufsbezogene Informationen einholen und geben.

im Bereich „Lesen“

– sich mit Texten kritisch auseinandersetzen und diese bewerten,

– einfache Texte analysieren und interpretieren,

– mögliche Intentionen und Aussagen erkennen und reflektieren.

im Bereich „Schreiben“

– Kommentare zu einfachen literarischen und Sachtexten verfassen,

– eigene bzw. fremde Texte formal und inhaltlich über- und bearbeiten.

im Bereich „Reflexion“

– gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen.

Lehrstoff:

Bereich „Hören“:

Gespräche, kontrollierter Dialog

Bereich „Sprechen“:

Rollenspiele, Beratungs-, Bewerbungs- und Beschwerdegespräch, Telefonate

Bereich „Lesen“:

Einfache Texte der Literatur insbesondere der Kinder- und Jugendliteratur, Kurzgeschichte, Fabel

Bereich „Schreiben“:

Textgebundene und freie Kommentare und Stellungnahme, Textüberarbeitungen, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Meinungsrede, Empfehlung, offener Brief

Bereich „Reflexion“:

Literarische und Sachtexte

6.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Sprechen“

– Anliegen sprachlich differenziert vorbringen,

– komplexe Inhalte überzeugend sowie schlüssig formulieren und mit Medienunterstützung präsentieren.

im Bereich „Sprachbewusstsein“

– Sprachnormen sicher anwenden.

im Bereich „Schreiben“

– Stellungnahmen zu einfachen literarischen und Sachtexten verfassen,

– Texte themen- und adressatenadäquat verfassen,

– Textsorten eigenständig verfassen.

im Bereich „Reflexion“

– über gegenwärtige gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen“:

Diskussionen, Präsentationen

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Kontextgebundene Rechtschreib- und Grammatikübungen

Bereich „Schreiben“:

Stellungnahmen

Bereich „Reflexion“:

Literarische und Sachtexte

Schularbeiten:

1.

Klasse: je 1 Schularbeit pro Semester (1 davon ein- oder zweistündig)

2.

Klasse: je 1 Schularbeit pro Semester (1 davon zweistündig)

3.

Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten

2.2 Englisch

1.

Klasse:

1.

und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich der rezeptiven Fertigkeiten „Hören“ und „Lesen“

– die Hauptpunkte verstehen, wenn es um bekannte Themen geht, klare Standardsprache verwendet wird und langsam und deutlich gesprochen wird,

– aus einfachen Geschichten und Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen.

im Bereich der produktiven Fertigkeiten „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“ und „Schreiben“

– sich in Alltagssituationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht,

– auf sehr einfache Art die Meinung ausdrücken und über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten,

– einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

– die erworbenen sprachlichen Kompetenzen anwenden,

– erstsprachliches Wissen nutzen, um sich Texte zu erschließen,

– Arbeitstechniken anwenden, um ihren Wortschatz zu erweitern.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

– einfache Aktivitäten, die für die Förderung von Sprachen in der Kinderbetreuung geeignet sind, gestalten.

Lehrstoff:

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Erlebnisse, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe

Bereich „Hören“:

Tonaufnahmen, Arbeitsanweisungen, Podcasts, Videos, Lieder, Reime

Bereich „Lesen“:

Briefe, E-Mails, Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder, einfache Sachtexte, altersadäquate, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechende literarische Texte, einfache Formulare: Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website

Bereich „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“:

Persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Wegbeschreibung, Kurzpräsentationen, Lieder, Reime

Bereich „Schreiben“:

E-Mails, Briefe, Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen, einfache Formulare: Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website

Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Basierend auf Kommunikationssituationen Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grundgrammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Fremd- und Lehnwörtern, Methoden für das Vokabellernen, Instrumente zur Selbsteinschätzung, Umgang mit unterschiedlichen Medien, Regeln der Partner- und Teamarbeit, einfache Übungen zum Sprachbewusstsein

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder, Reime, Bilderbücher

2.

Klasse:

3.

Semester (Kompetenzmodul 3):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich der rezeptiven Fertigkeiten „Hören“ und „Lesen“

– die Hauptpunkte verstehen, wenn es um Bereiche von ganz unmittelbarer Bedeutung geht und klare Standardsprache verwendet wird,

– aus einfachen Geschichten, einfachen literarischen und Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen,

– klar formulierte mündliche Anweisungen verstehen und darauf adäquat reagieren.

im Bereich der produktiven Fertigkeiten „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“ und „Schreiben“

– sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern,

– einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden,

– einfache, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

– die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden,

– ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und Arbeitstechniken anwenden, um ihren Wortschatz zu erweitern,

– Analogien und erstsprachliches Wissen nutzen, um sich Texte zu erschließen,

– einfache Aufgabenstellungen im Team erarbeiten.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

– weitere Aktivitäten, die für die Förderung von Sprachen in der Kinderbetreuung geeignet sind, gestalten.

Lehrstoff:

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache, gesellschaftliche und berufliche Themen: zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, berufliches Umfeld, Speisen und Ernährung, Gesundheit. Vertiefung und Erweiterung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

Bereich „Hören“:

Tonaufnahmen, Arbeitsanweisungen, kurze Erzählungen, Podcasts, Radionachrichten, Videos, Lieder, Reime, Spiele für Kinder

Bereich „Lesen“:

Briefe, E-Mails, Anzeigen, Informationsbroschüren, Gedichte, Bücher, Blogs, altersadäquate, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechende literarische Texte

Bereich „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“:

Persönliche Gespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Kurzpräsentationen, Wegbeschreibungen Lieder, Reime, Spiele für Kinder

Bereich „Schreiben“:

E-Mails, Briefe, Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen, Blogs, Alltagsroutinen, Vertiefung und Erweiterung: Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen

Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grundgrammatik und erweiterten Grammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Mindmapping und Brainstorming, digitalen Medien bei Kurzpräsentationen, einfache Internetrecherchen, Regeln der Partner- und Teamarbeit, einfache Übungen zum Sprachbewusstsein

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder, Reime, Spiele, Bilderbücher, Anleitungen zum kreativen Gestalten

4.

Semester: (Kompetenzmodul 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich der rezeptiven Fertigkeiten „Hören“ und „Lesen“

– die wesentlichen Informationen verstehen, wenn es um thematisch bekannte Bereiche geht und klare Standardsprache verwendet wird,

– aus Geschichten, einfachen literarischen und Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen,

– mündliche Arbeitsaufträge und Anweisungen verstehen und adäquat reagieren.

im Bereich der produktiven Fertigkeiten „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“ und „Schreiben“

– sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern,

– adäquate Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden,

– zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

– die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden,

– ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und Arbeitstechniken anwenden, um ihre Sprachkompetenz zu verbessern,

– Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen,

– Aufgabenstellungen im Team erarbeiten.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

– weitere Aktivitäten, die für die Förderung von Sprachen in der Kinderbetreuung geeignet sind, auswählen und gestalten.

Lehrstoff:

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Reisen, Kulturen. Vertiefung und Erweiterung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

Bereich „Hören“:

Tonaufnahmen, Arbeitsanweisungen, kurze Erzählungen, Podcasts, Radionachrichten, Interviews, Videos, Lieder, Reime, Spiele für Kinder

Bereich „Lesen“:

Briefe, E-Mails, Anzeigen, Informationsbroschüren, Gedichte, Bücher, Blogs, altersadäquate, den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechende literarische Texte

Bereich „Zusammenhängend Sprechen, an Gesprächen teilnehmen“:

Persönliche Gespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Kurzpräsentationen, Beschreibungen, Interviews, Lieder, Reime, Spiele für Kinder

Bereich „Schreiben“:

E-Mails, Briefe, Einträge in soziale Netzwerke, narrative Texte, Beschreibungen, Sachtexte, Artikel, Blogs, Vertiefung und Erweiterung: Menschen, Lebens- oder Arbeitswelt, thematische Schwerpunkte

Bereich „Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Wiederholung wesentlicher Bereiche der Grammatik, Arbeiten mit dem Wörterbuch, Mindmapping und Brainstorming, digitalen Medien bei Kurzpräsentationen, einfache Internetrecherchen

Regeln der Partner- und Teamarbeit, einfache Übungen zum Sprachbewusstsein und zur Sprachenvielfalt

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

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