Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der der Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe erlassen wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
– Geräusche und Klänge beschreiben und zuordnen.
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
– sich mit Musik und Bewegung ausdrücken,
– Rhythmikmaterialien benennen.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
– sich an vereinbarte Regeln halten,
– einander zuhören,
– den anderen beachten und sich einfühlen,
– das eigene Tun reflektieren.
Lehrstoff:
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Sprach- und Klangspiele mit Stimme, Instrumenten und Klangerzeugern, Alltagsgegenstände, Materialien, Eigenbauinstrumente, Klangteppich, Improvisationsspiele, Bewegungsbegleitung
Bereich „Hören und Erfassen“:
Puls- und Rhythmusspiele, Notationsformen, Dirigentenspiele, Geräusche und Klänge, Höraufgaben, Stilleübungen
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Gruppendynamische Bewegungsspiele und wahrnehmungsfördernde Übungen, sensomotorische Übungen, Massagespiele und –geschichten, Spannung – Entspannung als rhythmisches Prinzip, Materialien in der Rhythmik
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Soziales Lernen, Gesprächsführung
Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
– das elementare Instrumentarium richtig benennen, handhaben, warten, pflegen und spielen,
– musikalische Parameter ausdrücken.
im Bereich „Hören und Erfassen“
– Musik emotional-assoziativ hören und sich darüber kritisch äußern.
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
– Beziehung und Wechselwirkung von Musik und Bewegung erfassen und umsetzen,
– mit den Mitteln der Rhythmik unter Anleitung improvisieren,
– sich zu Tanzformen bewegen.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
– verschiedene Rollen in kreativen und pädagogischen Prozessen einnehmen.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– Ziele und Inhalte der Rhythmik erklären.
Lehrstoff:
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Elementare musikalische Formen, erweitertes Orff-Instrumentarium, Alltagsgegenstände, Materialien, Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger, Instrumente
Bereich „Hören und Erfassen“:
Hörbeispiele aus verschiedenen Epochen und Kulturbereichen
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Musikalische Bewegungsspiele, Erleben von Mitteln der Rhythmik und ihre Verbindung mit den Parametern von Musik und Bewegung, Improvisationsaufgaben, Fortbewegungsarten, elementare Tanzschritte, freie und gebundene Tanzformen
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Gruppendynamische Spiele und Rollenspiele, Führen und Folgen, Anleiten einer Gruppe, nonverbale Kommunikation, Sozialformen
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Ziele der Rhythmik, Fachsprache
Klasse:
Semester (Kompetenzmodul 5):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
– außermusikalische Inhalte gestaltend umsetzen,
– elementare Bewegungsbegleitung anleiten.
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
– Bewegungsformen zu unterschiedlicher Musik differenziert ausführen.
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
– elementare Musikinstrumente und Rhythmikmaterialien zur Förderung der Interaktion und nonverbalen Kommunikation einsetzen.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– Rhythmikmaterialien kennen und gebrauchen.
Lehrstoff:
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Improvisationen, Klanggeschichten, Klangszenen und Bilderbuchgestaltungen, Rhythmisieren und Gestalten von Texten, Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger, (Percussions)instrumente, Alltagsmaterialien, rhythmische Bausteine, Bewegungsbegleitung der Grundbewegungsarten
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Grundbewegungsarten, Improvisationsaufgaben, Rollenspiele, Bewegungsimpulse, freie und gebundenen Bewegungsformen, Tänze
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Improvisationen mit allen Mitteln der Rhythmik und in unterschiedlichen Sozialformen
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Materialerfahrungen, Rhythmikmaterialsammlung
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
– ausgewählte Lieder auswendig anwenden,
– Prinzipien der Bewegungsbegleitung auf Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger und Instrumente übertragen und anwenden,
– musikalische Verläufe anleiten.
im Bereich „Hören und Erfassen“
– die Wirkung von Klängen, Geräuschen und Instrumenten einschätzen,
– Musik emotional-assoziativ hören, umsetzen und darstellen.
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
– Tänze aus unterschiedlichen Kulturen nach Anleitung durchführen.
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– Grundlagen, Ziele und Mittel der rhythmisch-musikalischen Erziehung verstehen und begründen,
– Wechselbeziehung von Musik und Bewegung in Rhythmiksequenzen integrieren,
– methodische Grundkenntnisse zum Erarbeiten von Liedern, Klanggeschichten und Tänzen exemplarisch anwenden.
Lehrstoff:
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Interkulturelle Liedangebote, Rhythmusbausteine, musikalische Motive, Parameter von Musik und Bewegung, Dirigentenspiele
Bereich „Hören und Erfassen“:
Differenzierte Klang- und Geräuschwahrnehmung, Klang- und Geräuschspiele, Musik und Werbung, Malen zur Musik
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Tänze aus unterschiedlichen Kulturen
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Das Kind vom 1.-3. Lbj., Methoden der Rhythmik, kritische Musik-, Text- und Liedauswahl
5.5 Bewegungserziehung; Bewegung und Sport
Klasse:
und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“
– grundlegende motorische Fähigkeiten zeigen,
– grundlegende motorische Fertigkeiten im Bereich „Schwimmen“ vorzeigen,
– sich mit gleitenden und/oder rollenden Sportgeräten sicher fortbewegen,
– ihre persönliche Leistungsfähigkeit einschätzen und weiterentwickeln.
im Bereich „Spielen“
– an Spielen erfolgreich teilnehmen,
– regelkonform spielen,
– die Merkmale von fairem und unfairem Verhalten erkennen und selbst fair spielen.
im Bereich „Gesundheit“
– anatomische und physiologische Grundlagen benennen,
– Bedeutung der Bewegung für das Kind nennen.
im Bereich „Erleben und Wagen“
– sich auf vielfältige Bewegungs- und Sportaktivitäten einlassen.
im Bereich „Sicherheit“
– Geräte und Materialien unter dem Aspekt der Sicherheit verwenden,
– Methoden des Sicherns und Helfens nennen,
– Erste Hilfe Maßnahmen durchführen.
Lehrstoff:
Bereich: „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“:
Zirkeltraining, Intervalltraining, Gleichgewichtsparcours, Dauerschwimmen, Reaktionsübungen, Schwimmtechniken, Zeitschwimmen, Spiele zur Wassergewöhnung, Springen, Tauchen, Rettungsschwimmen, persönliche Zielsetzung, Skilauf, Rollbretter, Eislaufen, einfache Fertigkeiten auf gleitenden oder rollenden Geräten
Bereich „Spielen“:
Kleine Spiele, Trendspiele, kooperative Spiele, allgemeine Spielfähigkeit, Regelkunde
Bereich „Gesundheit“:
Beschreibung des Körpers, Bewegungsbedürfnis, Bewegung für die ganzheitliche Entwicklung des Kindes, Erscheinungsbild, Belastung – Erholung, Pulswertmessung
Bereich „Erleben und Wagen“:
Vielfältige Bewegungs- und Sportaktivitäten, Skifahren, Eislaufen, Bewegungsstationen
Bereich „Sicherheit“:
Geräte und Materialien, Methoden des Sicherns und Helfens, Erste Hilfe Maßnahmen
Klasse:
Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“
– grundlegende motorische Fähigkeiten zeigen und benennen,
– vorgegebene Bewegungsimpulse ausführen,
– grundlegende motorische Fertigkeiten im Bereich „Boden- und Gerätturnen“ ausführen,
– Methoden des Sicherns und Helfens nennen und situationsgemäß anwenden,
– Fachsprache richtig anwenden.
im Bereich „Spielen“
– eine Vielzahl von Bewegungsspielen aufzählen,
– die zentrale Spielidee bewegungsorientierter Spiele beschreiben,
– Grundzüge eines Sportspiels erlernen.
im Bereich „Gesundheit“
– Übungen zur Haltungsschulung korrekt ausführen.
im Bereich „Sicherheit“
– Methoden des Sicherns und Helfens situationsgemäß anwenden,
– Bewegungsräume, Geräte und Materialien in Hinblick auf ihren sicheren Einsatz überprüfen.
Lehrstoff:
Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“:
Offene Bewegungsangebote, Fertigkeiten des Boden- und Geräteturnens, Gerätebezeichnungen, Materialkunde, Körperpositionen, Bewegungsmerkmale, Materialien- und Gerätekunde, Didaktik und Methodik, Kenntnisse über den Verlauf der Bewegungsentwicklung, Helfen und Sichern, Internetportale, Fachliteratur, Stationsbetrieb, Akrobatik, Geschicklichkeitsparcours
Bereich „Spielen“:
Spiele in unterschiedlichen Umgebungen, Spielgeräte, -materialien, Sportspiel
Bereich „Gesundheit“:
Körperhaltung, Haltungsschulung, Übungsprogramme zur Stabilisierung, Mobilisation, Kräftigung
Bereich „Sicherheit“:
Methoden des Sicherns und Helfens, Bewegungsräume, Geräte und Materialien
Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“
– die Bedeutung von Bewegungsimpulsen benennen,
– grundlegende motorische Fertigkeiten im Bereich „Leichtathletik“ ausführen.
im Bereich „Spielen“
– bei der Durchführung von bewegungsorientierten Spielen assistieren,
– unter Anleitung Maßnahmen zum Entwickeln von Fair Play setzen,
– Schiedsrichtertätigkeiten in einem Sportspiel übernehmen.
im Bereich „Gesundheit“
– Haltungs- und Bewegungsauffälligkeiten erkennen,
– Reaktionen des Körpers an sich selbst und anderen wahrnehmen und benennen.
im Bereich „Erleben und Wagen“
– herausfordernde neue Situationen einschätzen.
im Bereich „Sicherheit“
– Gefahrenquellen beurteilen,
– beim sicheren Aufbau von Bewegungsstationen assistieren.
Lehrstoff:
Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“:
Koordinationsübungen, Bewegungslandschaft, Laufen/Springen/Werfen, Leichtathletik, Bewegung im Freien, im Wasser, auf Eis und Schnee, kleine Turniere, Kräftemessen, Trendsport
Bereich „Spielen“:
Spiele in unterschiedlichen Sozialformen, Spielgeräte, -materialien, Spielbeobachtung, Sportspiel
Bereich „Gesundheit“:
Beobachtung, aufrechte Haltung, Rückenschule, Gleichgewichtsübungen
Bereich „Erleben und Wagen“:
Sportwochen, Sportfeste, Selbstverteidigung, Rauf- und Rangelspiele
Bereich „Sicherheit“:
Helfen und Sichern, Anwenden von Griffen zur Hilfestellung, Sicherheitsbeurteilung von Materialien, Geräten und Bewegungsräumen, Bewegung als Unfallprävention, Wagnis- und Risikoeinschätzung
Klasse (Kompetenzmodul 5):
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“
– Bewegungsimpulse zur Förderung motorischer Grundlagen setzen,
– bei der Umsetzung elementarer Bewegungssequenzen assistieren,
– Leistungsbereitschaft von Kindern wecken und deren Leistungen vergleichen,
– den Verlauf der motorischen Entwicklung beschreiben.
im Bereich „Spielen“
– bewegungsorientierte Spiele alters- und entwicklungsgemäß einsetzen,
– fachspezifische Literatur verwenden.
im Bereich „Gesundheit“
– die Wirkung von Bewegung und Sport erkennen,
– Techniken zur Entspannung richtig ausführen und beschreiben.
im Bereich „Erleben und Wagen“
– herausfordernde Situationen reflektieren,
– die Bedeutung von „Erleben und Wagen“ für die kindliche Entwicklung begründen.
Lehrstoff:
Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“:
Motorische Entwicklung, vielseitige Bewegungsangebote, Freies Bewegen mit und an Geräten, Wettkämpfe, Laufen/Springen/Werfen, Drehen, Schaukeln, Übungen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten,
Bereich „Spielen“:
Spielanleitung, exekutive Funktionen im Spiel, Regelkunde, Fair Play
Bereich „Gesundheit“:
Ursachen und Folgen von Bewegungsmangel, Entspannungstechniken, Bewegungstagebuch
Bereich „Erleben und Wagen“:
Herausfordernde Situationen, Bewegungsstationen, Bewegungslandschaften, verschiedene Bewegungsräume
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“
– komplexere Bewegungsimpulse zur Förderung motorischer Grundlagen setzen.
im Bereich „Spielen“
– bewegungsorientierte Spiele alters- und entwicklungsgemäß einsetzen und variieren.
im Bereich „Gesundheit“
– auf Reaktionen des Körpers adäquat reagieren.
Lehrstoff:
Bereich „motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten“:
Bewegungsgeschichte, Vielseitigkeitsparcours, Laufen/Springen/Werfen, Feedback und Reflexion
Bereich „Spielen“:
Kleine Spiele, Spielkartei
Bereich „Gesundheit“:
Fitnesstest, bewegte Pause, bewegter Kindergarten, Bewegungspausen, Bewegung als Freizeitgestaltung
A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich
Betreuung im Hort
Klasse:
Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Lernen“
– die sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes nennen und den Bereichen Hort als Freizeitstätte, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnungen beschreiben.
– die Phasen des Tagesablaufs beschreiben,
– unterstützende Maßnahmen passend zur jeweiligen Phase nach Anleitung gestalten,
– die Wechselwirkung Schule-Hort-Bildungspartner beschreiben.
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– Bedürfnisse und Interessen von Mädchen und Buben erkennen und beschreiben,
– die Individualität von Kindern im Schulalter wahrnehmen und mit dem Kind wertschätzend interagieren, speziell unter Berücksichtigung des interkulturellen Aspekts.
Lehrstoff:
Bereich „Lernen“:
Sozialpädagogische Aufgaben des Hortes im Hinblick auf Freizeitgestaltung, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung, Tagesablauf im Hort, Wechselwirkung Schule-Hort-Bildungspartner
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Interessen und Bedürfnisse von Mädchen und Buben im Schulalter
Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
– unterschiedliche Formen der Nachmittagsbetreuung beschreiben und vergleichen,
– sich mit Spiel- und Freizeitpädagogik im Hort selbstständig befassen und diese mitgestalten.
im Bereich „Lernen“
– einfaches Spiel- und Liedgut wiedergeben und im Hort anwenden.
Lehrstoff:
Bereich „Transfer ins pädagogische Berufsfeld“:
Formen der Nachmittagsbetreuung, Konzepte, Spiel- und Freizeitpädagogik
Bereich „Lernen“:
Einfaches Spiel- und Liedgut
Spracherwerb und frühe sprachliche Bildung
Klasse:
Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Sprachbiographien“
– Wert, Vielfalt und Funktionalität der eigenen Sprachlichkeit identifizieren,
– Rolle und Funktion von Sprache(n) im Prozess der Identitätsbildung beschreiben,
– Strategien gegen sprachliche Diskriminierung veranschaulichen.
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– sprachförderliche Situationen im Alltag erkennen und diese auf stabile Beziehungen, Wertschätzung und Anerkennung aufbauen.
im Bereich „Spracherwerb/Sprachentwicklung“
– grundlegende Meilensteine der Sprachentwicklung benennen,
– grundlegende Mechanismen der Sprachverarbeitung darstellen.
Lehrstoff:
Bereich „Sprachbiographien“:
Sprachenporträt, Selbstreflexion
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Sprache im Alltag, Sprachvorbild, Beziehungsgestaltung
Bereich „Spracherwerb/Sprachentwicklung“:
Sprachentwicklung, Sprachverarbeitung
Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– Sprache als Grundlage für gelingende Transitionsprozesse und faire Bildungschancen beschreiben.
im Bereich „Spracherwerb/Sprachentwicklung“
– Entwicklungen des Erst- und Zweitspracherwerbs vergleichen,
– psycholinguistische Typen von Spracherwerb benennen und erklären.
im Bereich „sprachliche Heterogenität“
– förderliche und hemmende Einflussfaktoren für Spracherwerb und –gebrauch unterscheiden,
– eine positive Grundhaltung zu Mehrsprachigkeit begründen.
Lehrstoff:
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Sprache und Bildungschancen, Transition, Deutsch als Unterrichtssprache
Bereich „Spracherwerb/Sprachentwicklung“:
(Bilingualer) Erstspracherwerb, Zweitspracherwerb, Fremdspracherwerb
Bereich „sprachliche Heterogenität“:
Mehrsprachige Biographien, Einflussfaktoren
A.3 Verbindliche Übungen
Kommunikationspraxis und Gruppendynamik
Klasse:
und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– ihren eigenen Standpunkt vertreten,
– Kritik konstruktiv annehmen und geben,
– ihre eigenen Stärken bewusst einsetzen,
– Selbst- und Fremdwahrnehmung vergleichen,
– Rahmenbedingungen für das eigene Handeln planen und umsetzen.
Lehrstoff:
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Stärken der eigenen Persönlichkeit, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Feedback, Zeit- und Selbstmanagement
Klasse:
Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung beschreiben.
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– Grundwissen zur Selbstorganisation anwenden,
– Strategien zur Stärkung der eigenen Gesundheit anwenden,
– Strategien zur Stärkung der persönlichen Belastbarkeit beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Psychohygiene, Burnout-Prophylaxe, Entspannungsverfahren, Stressbewältigung, Achtsamkeitstraining, Zeit- und Selbstmanagement
Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
– ein Grundverständnis für verbale und nonverbale Kommunikation beschreiben.
im Bereich „Diversity“
– geschlechtergerechte Aspekte in Kommunikations- und Gruppenprozessen gegenüberstellen,
– interkulturelle Unterschiede in Kommunikations- und Gruppenprozessen gegenüberstellen,
– konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und Stereotypen umgehen.
Lehrstoff:
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Kommunikationsmodelle, Kommunikationstechniken
Bereich „Diversity“:
Geschlechtergerechte Kommunikation, interkulturelle Spezifika, vorurteilsbewusste Kommunikation, Vorurteile, Stereotypen
Klasse (Kompetenzmodul 5):
Semester:
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
– Gesprächssituationen durchführen und reflektieren,
– unterschiedliche Kommunikationsformen vergleichen und situationsadäquat einsetzen.
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
– Rollenpositionen im Team reflektieren.
Lehrstoff:
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Planung und Reflexion von Gesprächssituationen, Kommunikationsformen, Rollen
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Mechanismen in Gruppen, Rollen
Semester:
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
– eine freie Rede gestalten und halten,
– unterschiedliche Präsentationstechniken anwenden.
im Bereich „Intervention“
– grundlegende Aspekte zum Konfliktmanagement beschreiben,
– Konflikte wahrnehmen, analysieren und eigenständige Konfliktlösungsstrategien entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich „Kommunikation“:
Freie Rede, Körperhaltung, Präsentation
Bereich „Intervention“:
Konflikttheorien, Konfliktkultur, Konfliktmanagement,
Seminar Interkulturelles Projekt
Klasse
Semester (Kompetenzmodul 3):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schülerinnen und Schüler können:
im Bereich „Diversity“
– Gemeinsamkeiten und Unterschiede interkultureller Familienstrukturen benennen,
– die Stärkung der eigenen Identität erfahren und beschreiben,
– eigene Herkunft im kulturellen Zusammenhang analysieren.
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– einen Austausch mit unterschiedlichen Kulturen erleben und dabei eine eigene Position beziehen,
– interkulturelle Sensibilität beschreiben,
– europäische Grundsätze des interkulturellen Zusammenlebens beschreiben.
im Bereich „Lernen“
– Aspekte der eigenen Entwicklung in verschiedenen Lebensphasen beschreiben.
Lehrstoff:
im Bereich „Diversity“:
Familienformen, Matriarchat, Patriarchat, Großfamilienstrukturen, geschlechtsspezifische Familienrollen, Kulturen aus der eigenen Sicht und aus der Sicht Anderer
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
UN-Kinderrechtskonvention, Menschenrechte, UNO, UNICEF, UNHCR und andere NGOs
im Bereich „Lernen“:
Biografiearbeit
Semester (Kompetenzmodul 4):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schülerinnen und Schüler können:
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– interkulturelle Projekte vergleichen und diskutieren,
– Basiskompetenzen für die Begleitung von Kindern mit unterschiedlicher kultureller Herkunft beschreiben.
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– einen Austausch mit unterschiedlichen Kulturen erleben und dabei eine eigene Position beziehen und mit anderen vergleichen,
– unterschiedliche Lebenswelten von Kindern beschreiben,
– Europäische Grundsätze des interkulturellen Zusammenlebens vergleichen.
im Bereich „Diversity“
– Basiswissen für den Dialog mit Frauen und Männern im interkulturellen Kontext wiedergeben
Lehrstoff:
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Regionale und (inter)nationale Projekte, Wertschätzung, Achtung, Respekt, Toleranz, aktives Zuhören, Akzeptanz
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Vorurteilsfreie Erziehung, unterschiedliche Lebenswelten von Kindern, Praxisbeispiele, Fallbeispiele
im Bereich „Diversity“:
Menschenbild, Bild vom Kind, Geschlechtsrollen, Formen der Begegnung, Grundregeln der interkulturellen Kommunikation
Klasse(Kompetenzmodul 5):
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“
– didaktische Materialien zum interkulturellen Kontext beschreiben und vergleichen.
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
– die Bedeutung von Erstsprache als Bereicherung im pädagogischen Kinderalltag beschreiben,
– Kinder beim Erwerb der Zweitsprache angeleitet unterstützen,
– Mehrsprachigkeit als Chance einer gelingenden Kommunikation mit Eltern und Kindern argumentieren.
Lehrstoff:
im Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“:
Auswahl von Medien, Interkulturelle Bilderbücher, Geschichten, Lieder, Projekte zur Unterstützung vom Spracherwerb
im Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Erstsprache, Zweitspracherwerb, didaktische Materialien zum Zweitspracherwerb, Sprachprojekte, Kontakt- und Beziehungsaufbau
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
– Projekte zur interkulturellen Arbeit im Kindergarten entwickeln und umsetzen.
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
– Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Religionen diskutieren,
– Ausdruckformen gelebter Religiosität vergleichen.
Lehrstoff:
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
interkulturelle Projekte
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Islam, Christentum, Judentum, Buddhismus, persönliche Begegnungen
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
– können die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
– gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
– wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
– verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher,
– gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
– erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Nach der 1. Klasse bis vor Beginn der 3. Klasse im Ausmaß von mindestens 2 Wochen, im selben zeitlichen Umfang wie eine Praxiswoche, in einer elementaren Bildungseinrichtung. Bei Besuch des schulautonomen Erweiterungsbereiches „Betreuung im Hort“ kann davon eine Woche auch in einer einschlägigen Einrichtung absolviert werden.
Es sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig.
C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
E. Unterrichtsgegenstände der Deutschförderklassen
Deutsch in der Deutschförderklasse
Bildungs- und Lehraufgabe:
In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.
Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde zu erarbeiten und die Förderung der Kinder und Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.
Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
– Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
– Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
– Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.
Didaktische Grundsätze:
Ausgangssituation
Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.
Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum
Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den muttersprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des muttersprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.
Mehrsprachigkeit
Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.
Alltagssprache vs. Bildungssprache
Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.
Sprachförderung als Teamarbeit
Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.
Methodische Erläuterungen
Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.
Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiertgelenkten bis sehr offenenspielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).
Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb
Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.
Umgang mit Heterogenität
Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.
Einsatz von Diagnoseinstrumenten
Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.
Lehrstoff:
Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten
– Hörverstehen und Hör /Sehverstehen
– Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
– Lesen und Leseverstehen
– Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
– Wortschatz
– Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
– Aussprache
– Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
– Rechtschreibung (Orthografie)
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit
Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.
Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.
Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib und Lesefähigkeit ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind geht diesen Prozessen voraus.
Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.
Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.
Kommunikative Kompetenzen
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen
Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.
Die Schülerin/der Schüler
– versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
– versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
– erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen
– versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
– folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.
Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.
Die Schülerin/der Schüler
– reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
– wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
– bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
– begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
– erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
– fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
– trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.
– bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
– kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
– wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
– wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.
Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen
Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene.
– versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
– liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
– versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne u. Ä.).
– liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
– erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
– nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
– erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.
Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
– verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
– bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
– hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
– verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster u. Ä.).
– gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
– verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
– nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
Kompetenzbereich Wortschatz
Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
– erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
– verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
– erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
– fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
– nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).
Kompetenzbereich Strukturen
Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.
Die Schülerin/der Schüler
– verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
– beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
– drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
– drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.
– verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
– formuliert Fragen und Antworten.
– stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.
Kompetenzbereich Aussprache
Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.
Die Schülerin/der Schüler
– bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
– bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
– bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
– bildet Konsonantenhäufungen (zB im Herbst, springst, ängstlich).
– macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
– wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern u. Ä. an.
Kompetenzbereich Schrift
Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.
Die Schülerin/der Schüler
– entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
– erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
– kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
– wandelt Buchstaben in Laute um.
– stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
– ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
– ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
– schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
– verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
– kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.
Kompetenzbereich Rechtschreibung
Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.
Die Schülerin/der Schüler
– kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
– kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
– fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).
Überfachliche Kompetenzen
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz
Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.
Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Kompetenzbereich Soziale Kompetenz
Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.
Siehe auch soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.
Religion
Siehe Abschnitt VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)
Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten A1 bis A3 dieses Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Pflichtpraktikum
Für das Pflichtpraktikum sind die Richtlinien wie im Abschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für Freigegenstände und Unverbindliche Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten C1 und C2 dieses Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 2 und BGBl. II Nr. 395/2019):
11.12.2019 (1. Klasse)
1.2.2020 (2. Klasse)
1.9.2021 (3. Klasse)
klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. § 2 Abs. 2).
Anlage
FACHSCHULE FÜR PÄDAGOGISCHE ASSISTENZBERUFE
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe
| Wochenstunden | Lehrver-pflichtungsgruppe | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. | Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen | Klasse | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | Summe | |||||||
| A.1 | Stammbereich2 | |||||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||||
| 2. | Sprachen und Kommunikation | |||||||||
| 2.1 | Deutsch (einschl. Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache) | 4 | 3 | 3 | 10 | I | ||||
| 2.2 | Englisch | 3 | 2 | 2 | 7 | I | ||||
| 3. | Allgemeinbildung | |||||||||
| 3.1 | Geografie und Wirtschaftskunde; Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Berufsfeldbezogenes Recht | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||||
| 3.2 | Mathematik und Grundlagen der Mathematik | 2 | 1 | 1 | 4 | II | ||||
| 3.3 | Grundlagen der Informatik und Medien | 1 | 2 | - | 3 | II | ||||
| 3.4 | Angewandte Naturwissenschaften | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||||
| 4. | Elementarpädagogik | |||||||||
| 4.1 | Pädagogik (einschl. Entwicklungspsychologie, Inklusive Pädagogik) | 1 | 2 | 2 | 5 | II | ||||
| 4.2 | Didaktik | 2 | 2 | 2 | 6 | II | ||||
| 4.3 | Praxis und Kleinkindpflege | 4 | 5 | 5 | 14 | III | ||||
| 4.4 | Haushalts- und Sicherheitsmanagement | 1 | 2 | 3 | 6 | III | ||||
| 5. | Ausdruck, Gestaltung und Bewegung | |||||||||
| 5.1 | SE Kreatives Gestalten | 3 | 2 | 2 | 7 | IV | ||||
| 5.2 | Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik3 | 2 | 2 | 2 | 6 | IVa | ||||
| 5.3 | Instrumentalunterricht | 2 | 1 | 1 | 4 | IV | ||||
| 5.4 | Rhythmisch-musikalische Erziehung | - | 1 | 1 | 2 | IV | ||||
| 5.5 | Bewegungserziehung; Bewegung und Sport; | 2 | 2 | 1 | 5 | IVa | ||||
| Wochenstundenzahl Stammbereich | 33 | 33 | 31 | 97 | ||||||
| A.2 | Schulautonomer Erweiterungsbereich4 | |||||||||
| 1. | Betreuung im Hort | - | 2/-/- | - | 2/-/- | III | ||||
| 2. | Spracherwerb und frühe sprachliche Bildung | - | -/2/- | - | -/2/- | III | ||||
| Schulautonomer Schwerpunkt | - | -/-/2 | - | -/-/2 | III | |||||
| A.3 | Verbindliche Übungen | |||||||||
| 1. | Kommunikationspraxis und Gruppendynamik | 1 | 1 | 1 | 3 | III | ||||
| 2. | SE Interkulturelles Projekt | 1 | 1 | 2 | III | |||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 34 | 37 | 33 | 104 | ||||||
| B. | Pflichtpraktikum 2 Wochen in den Ferien bis vor Beginn der 3. Klasse | |||||||||
| C. | Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5 | |||||||||
| C.1 | Freigegenstände | |||||||||
| Schulautonome Freigegenstände | ||||||||||
| C.2 | Unverbindliche Übungen | |||||||||
| Schulautonome unverbindliche Übungen | ||||||||||
| D. | Förderunterricht | |||||||||
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom geändert werden.
2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3Mit Teilbereich Stimmbildung und Sprechtechnik im Ausmaß von einer Wochenstunde in der 2. Klasse.
4 Die/Der Lernende wählt je nach standortspezifischem Angebot einen Erweiterungsbereich. Die Lehrverpflichtungsgruppe entspricht dem gewählten Gegenstand.
5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (vgl. Abschnitt III).
Stundentafel der Deutschförderklassen
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppe | |
|---|---|---|---|
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | I |
| 2. | Religion | 2 | III |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände sowie Verbindliche Übungen1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand bzw. Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl (max. 37 pro Kl.) | x3 | ||
| Pflichtpraktikum4 | |||
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen | |||
| Gesamtwochenstundenzahl (max. 37 pro Kl.) | |||
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die weiteren Pflichtgegenstände und die Verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und Verbindlichen Übungen ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe.
4 Wie Stundentafel der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik hat gemäß § 63b und unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die für die Erfüllung der Assistenz bei den Bildungs- und Erziehungsaufgaben in den Kindergärten als elementarpädagogische Bildungseinrichtungen für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt erforderliche Berufsgesinnung sowie das dafür notwendige Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln.
Die Ausbildung vermittelt folgende allgemeine und berufsspezifische sowie soziale und personale Kompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen können
– sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen,
– sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,
– sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,
– ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, non-verbal) einsetzen,
– Arbeits- und Lernkontexte begleiten,
– die eigene Leistung einsetzen sowie die der betreuten Kinder (und Jugendlichen) unterstützen,
– im Alltags- und Berufsleben in Wort und Schrift sprachlich korrekt in der Unterrichtssprache situationsadäquat kommunizieren,
– am Kulturschaffen und Kulturleben teilhaben,
– politische Prozesse überblicken und sensibel sein für demokratische Prozesse, für das friedliche Zusammenleben unter Berücksichtigung von Interkulturalität und Diversität sowie für Umwelt und ökologisches Gleichgewicht,
– ihr handlungsorientiertes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld situationsadäquat einsetzen,
– ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte handeln,
– Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe, Verkehrserziehung und (sexuelle) Gewalt situationsgerecht umsetzen,
– mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen und Gewalt vermeiden,
– im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,
– ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens zu eigenständigem Weiterlernen erkennen,
– sensibel mit bewegungs- und gesundheitsbezogenen Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,
– bewusst mit dem Spannungsfeld Normierung und individueller Entwicklung von Lernenden umgehen,
– eine grundlegende Reflexionskompetenz einbringen, ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln,
– ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,
– situationsgerechte Bildungspartnerschaft verantwortungsvoll unterstützen.
Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der pädagogischen Mitarbeit, in der beziehungsvollen Pflege und in haushaltsökonomischen Tätigkeiten umzusetzen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- und Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Lernenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule zu beachten.
Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel der Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Die Stundentafel ist im Stammbereich der Pflichtgegenstände in fünf Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1.-3. Klasse) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann im Verlauf eines Ausbildungsganges im Gesamtausmaß von höchstens 6 Wochenstunden um je eine Wochenstunde pro Pflichtgegenstand reduziert werden. Es darf kein Pflichtgegenstand oder keine Verbindliche Übung gänzlich entfallen.
Werden Wochenstunden in einzelnen Pflichtgegenständen und den Verbindlichen Übungen in einen anderen Jahrgang verschoben, sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können angeboten werden.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben, die didaktischen Grundsätze und den Lehrstoff zu enthalten.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der Verbindlichen Übung abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.
Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und der Verbindlichen Übung pro Jahrgang darf 37 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und der Verbindlichen Übung von 104 darf nicht über- oder unterschritten werden.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Lehr- und Lernziele:
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementarpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Dies verlangt auch, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelle Entwicklungen im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.
Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der Jahrgänge in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzeilen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern.
Umfassende Sprachförderung ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.
Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.
Unterrichtsplanung:
Basis für die Unterrichtsplanung ist das allgemeine Bildungsziel, die Bildungsziele des jeweiligen Clusters und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden eines Jahrganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
Die nach Lernjahren gegliederten Lernziele sind in der Fachgruppe festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrkräften individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Lernenden der einzelnen Jahrgänge und Lerngruppen festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.
Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
Es ist sicherzustellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.
Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.
Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.
Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.
Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Deutsch (einschl. Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache)“:
Die Bereiche (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben, Reflexion, Sprachbewusstsein, Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation, Transfer in das pädagogische Berufsfeld) sind gleichwertig und ergänzen einander im Unterricht. Die Gewichtung erfolgt durch die Lehrenden und soll den Bedürfnissen und Interessen der Lernenden gerecht werden.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden in allen Jahrgängen das Bewusstsein ihrer sprachlichen Vorbildfunktion im beruflichen Kontext erlangen können. Im Deutschunterricht ist auf mögliche Schwerpunkte der Schulstandorte einzugehen, insbesondere ist dem künstlerisch-kreativen Bereich der Sprache ausreichend Platz einzuräumen.
Die Lernenden sollen durch grammatisches und orthographisches Wissen befähigt werden, bewusst mit Sprache umzugehen. Sprach- und Schreibnormen werden als bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet.
Die Lernenden sollen die Möglichkeit haben, die in literarischen Texten vorhandenen Themen kritisch zu reflektieren und im jeweiligen gesellschaftshistorischen Kontext wahrzunehmen, sich mit gesellschaftlichen und (inter-)kulturellen Zusammenhängen, Wertvorstellungen und persönlichen Erfahrungen auseinanderzusetzen und analytisches und kritisches Denken zu üben.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Englisch“:
Die Gewichtung der gleichwertigen Kompetenzen (Hören, Lesen, Schreiben, zusammenhängend Sprechen und an Gesprächen teilnehmen, Selbstkompetenz, Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Interaktion und Kommunikation, Transfer in das pädagogische Berufsfeld) erfolgt durch die Lehrenden und soll den Bedürfnissen und Interessen der Lernenden gerecht werden.
Die verschiedenen Kompetenzbereiche sind vernetzt zu entwickeln. Das Prinzip der Kompetenzorientierung wird in allen Bereichen umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Module sind aufbauend und werden in ihrem Anspruchsniveau und in ihrer Komplexität gesteigert. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität der fremdsprachlichen Kompetenz.
Didaktische Grundsätze des Clusters „Allgemeinbildung“:
Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld ist in Abstimmung mit den Lehrenden der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis und Kleinkindpflege“ in jedem Gegenstand zu unterstützen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Geografie und Wirtschaftskunde; Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Berufsfeldbezogenes Recht“:
Durch exemplarischen Unterricht ist der Erwerb eines historischen Grundrasters sicherzustellen, wobei einerseits historische Vorgänge unter Beachtung ihrer Auswirkungen auf die Welt von heute betrachtet werden, andererseits werden ausgehend von Ereignissen der Gegenwart deren Ursachen aufgezeigt.
Die Alltagsgeschichte ist unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Geschlechter, der Familie und anderer sozialer und ethnischer Gruppen zu vermitteln, wobei der Geschichte der Kindheit entsprechend Raum geboten wird.
Die Lernenden sind dabei zu unterstützen, Einsicht in politische Verhaltensweisen und Orientierungshilfe für persönliches, politisches und soziales Engagement zu erlangen.
Die sozialgeografischen und ökonomischen Themen sind geschlechtergerecht zu behandeln.
Der Bezug zum Naturraum ist nach Möglichkeit herzustellen.
Die Vielfalt von Kulturen ist als Bereicherung hervorzuheben.
Aus dem künftigen beruflichen und privaten Umfeld der Lernenden sind einzelne Beispiele so zu wählen, dass damit eine möglichst große Vielfalt von Lerninhalten abgedeckt wird.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Mathematik und Grundlagen der Mathematik“:
Die einzelnen Module sind aufeinander aufbauend.
Die Inhalte und erworbenen Kompetenzen eines absolvierten Moduls sind Grundlage für alle nachfolgenden Module und sind daher abzusichern und zu festigen.
Exaktes Arbeiten und Argumentieren, planmäßiges und konsequentes Vorgehen beim Lösen von Aufgaben, zweckmäßiges Umgehen mit technischen Hilfsmitteln, Entwickeln von logischen Denkstrukturen durch Lösen mathematischer Probleme sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Der Unterricht soll insbesondere vermitteln,
– dass mathematisches Grundwissen und Denken bereits im Kleinkindalter und bei Mädchen und Knaben in gleicher Weise erfolgen sollte,
– dass Argumentieren und Kommunizieren von mathematischen Zusammenhängen charakteristische Tätigkeiten sind,
– dass das Lösen von Aufgaben Freude und Selbstvertrauen bringen kann,
– dass mathematisches Denken und mathematische Erkenntnisse in den unterschiedlichen Lebens-, Wissens- und Berufsbereichen angewendet werden können.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Grundlagen der Informatik und Medien“:
Der Lehrstoff in den einzelnen Jahrgängen ist in den jeweiligen Kompetenzbereichen durch die Tiefe und die ausgewählten Beispiele auf die Bedürfnisse und die Kenntnisse der Lernenden abzustimmen.
Ziel des Unterrichts ist es,
– Regel-, System- und Orientierungswissen bereitzustellen, um den Lernenden Perspektiven in einem sich rasch ändernden Bereich zu vermitteln.
– den kritischen und selbstbestimmten Gebrauch von Medien durch die Vermittlung von technischen, formalen und inhaltlichen Kompetenzen zu unterstützen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Angewandte Naturwissenschaften“:
Naturwissenschaftliche Arbeitsweisen unterstützen ein Verstehen der Natur.
Exaktes Beobachten und fachlich richtiges Beschreiben soll konsequent geübt werden.
Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.
Ausgewogenheit zwischen der Vermittlung von fachlichen Inhalten und ihrer Umsetzungsmöglichkeit in der Praxis ist anzustreben.
Der Rhythmus der Jahreszeiten ist bei der Auswahl der Inhalte und Methoden im Unterricht zu berücksichtigen.
Nachhaltiges Handeln ist durch entsprechende Unterrichtsgestaltung im Bewusstsein der Lernenden zu verankern und nach Möglichkeit einzuüben.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Praxis und Kleinkindpflege“ und „Haushalts- und Sicherheitsmanagement“ ist insbesondere bei der Erstellung der Lehrstoffverteilung anzustreben.
Im Unterricht soll der Bezug zum jeweils gültigen Bildungsplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich und dessen Ergänzungen hergestellt werden. Die Lernenden sollen an ein forschendes und entdeckendes Experimentieren herangeführt werden, damit sie Kinder bei deren Auseinandersetzung mit Phänomenen der belebten und unbelebten Natur begleiten können.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden Sensibilität für ethische Fragen, insbesondere im Bereich der Biotechnologie und Reproduktionsmedizin und eine persönliche Haltung entwickeln und diese in biologischen Fragestellungen durch Argumente vertreten können.
Didaktische Grundsätze des Clusters „Elementarpädagogik“:
Bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten ist auf das Bildungsziel der Ausbildung dahin gehend zu achten, dass die Lernenden hingeführt werden, Bildungsprozesse zu unterstützen, diese jedoch nicht in inhaltlicher Eigenverantwortung initiieren und umsetzen.
Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Reflexion sind anzustreben.Der Unterricht ist zeitgemäß und unter Berücksichtigung aktueller Lebenswelten zu gestalten.Das Erwerben von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs erfolgen durch erfahrungsorientiertes Lernen.
Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind aktuell, kompetenzorientiert, situationsorientiert, exemplarisch und individualisierend.
Methodische Vielfalt in der Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse ist anzustreben.
Blockungen und seminaristisches Arbeiten sind nach Maßgabe der Sinnhaftigkeit anzustreben.
Alle Inhalte des Lehrplans orientieren sich am durchgängigen Prinzip der Inklusion und Diversität.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschl. Entwicklungspsychologie, Inklusive Pädagogik)“:
Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.
Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind aktuell, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, exemplarisch, ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Didaktik“:
Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiografie und Psychohygiene ist zu fördern.
Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert, methodengerecht umzusetzen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis und Kleinkindpflege“:
Die intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit der Lehrer und Lehrerinnen aller Unterrichtsgegenstände sowie mit dem (Fach)personal der Praxisstätten ist unerlässlich.
Im Hinblick auf Interkulturalität sollen nach Möglichkeit zweisprachig Lernende in Kindergärten ihre Berufspraxis absolvieren, wo sie diese Kompetenz einbringen können.
Bei der Betreuung der Lernenden in den Praxisstätten sind Phasen der Übung und reflexiven Verarbeitung von pädagogisch-didaktisch unterlegten, pflegerischen sowie haushaltsökonomischen Anteilen zu berücksichtigen.
Auf Situationsorientierung, Prozessorientierung, Handlungsorientierung sowie exemplarisches, ganzheitliches und multimediales Lernen ist zu achten.
Bedingungen von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sind zu berücksichtigen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Haushalts- und Sicherheitsmanagement“:
Über eigenes Erleben sollen die Lernenden im Schulalltag zum bewussten Ernährungs- und Umweltverhalten (Nachhaltigkeit) hingeführt werden.
Im Unterricht soll ein bewusster und nachhaltiger Zugang zu gesundheitsförderlichem Verhalten als Basis für die handlungsorientierte Umsetzung im Berufsfeld aufgebaut werden.
Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrenden der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis und Kleinkindpflege“ zu ermöglichen.
Im Unterricht ist der Lehrstoff, unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifende Aspekte, der Betreuung von Säuglingen und jungen Kindern theoretisch und praktisch zu vermitteln.
Die Lernenden sind zu ökologisch bewusstem Hygieneverhalten hinzuführen.Zur Durchführung des praktischen Teils sind Unterrichtseinheiten in Küchenpraxis vorzusehen.
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