Gesetz vom 16. Mai 1977, über die Regelung des Arbeitsrechts in der Land- und Forstwirtschaft (Burgenländische Landarbeitsordnung 1977 – LArbO)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2020-01-01
Status Aufgehoben · 2021-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Diese Rechtsvorschrift gilt in ihrer Fassung vom 31. Dezember 2019 für das Land Burgenland als Bundesgesetz, soweit sie „Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt“ (Art. 11 Abs. 1 Z 9 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2019) regelt; soweit diese Fassung (allenfalls) den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes betreffend die Zuständigkeit der Behörden widerspricht, gilt sie als „sinngemäß geändert“ (Art. 151 Abs. 63 Z 4 B-VG).

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat in Ausführung des Landarbeitsgesetzes, BGBl. Nr. 140/1948, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 279/1957, 241/1960, 97/1961, 10/1962, 194/1964, 238/1965, 265/1967, 283/1968, 463/1969, 239/1971, 318/1971, 333/1971, 457/1974, 782/1974, 360/1975 und 392/1976 beschlossen:

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