Kundmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes vom 26. Juni 2020, dass die „Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung (DKS) für das Kalenderjahr 2019 mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019“ Verlautbarungsblatt II des Bundesministeriums für Landesverteidigung Nr. 20/2019, gesetzwidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2020-07-17
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 zweiter Satz B-VG und § 60 Abs. 2 (iVm § 61) VfGG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Juni 2020, V 344/2020-15 ua., der Bundesministerin für Landesverteidigung zugestellt am 15. Juli 2020, erkannt, dass die „Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung (DKS) für das Kalenderjahr 2019 mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019“ Verlautbarungsblatt II des Bundesministeriums für Landesverteidigung Nr. 20/2019, gesetzwidrig war.

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