Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung weiterer Notarstellen in GrazStF BGBl. II Nr. 500/2020

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2020-11-24
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 zwei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Graz errichtet.

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