Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (Bildungsdokumentationsverordnung 2021 – BilDokV 2021)
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| schulform | mit der Schulformkennzahl der Ausbildung, in der die abschließende Prüfung erfolgt (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |
| extern | mit der Angabe, ob es sich bei der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten um eine Externistin oder einen Externisten „e“ oder keine Externistin oder keinen Externisten „s“ handelt. | |
| art | mit der Angabe der Art der abschließenden Prüfung in folgenden Ausprägungen | |
| „rpr“ | Reifeprüfung | |
| „rud“ | Reife-und Diplomprüfung | |
| „brp“ | Berufsreifeprüfung (BRP) | |
| „erp“ | Externistenreifeprüfung | |
| „erd“ | Externistenreife- und Diplomprüfung | |
| schuljahr | mit der Angabe des Schuljahres der Abschlussklasse bzw. des Abschlussjahrganges. Im Fall der Nichtverfügbarkeit bei einer Externistenreifeprüfung oder Externistenreife- und Diplomprüfung oder Berufsreifeprüfung ist hier 1000/01 als Proxy einzugeben | |
| klasse | mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe. Im Fall der Nichtverfügbarkeit bei einer Externistenreifeprüfung oder Externistenreife- und Diplomprüfung oder Berufsreifeprüfung ist hier „1ext“ einzugeben. | |
Das Element klausur ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss für jedes Prüfungsgebiet bzw. jede Teilprüfung, in dem bzw. der die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat eine standardisierte Klausurarbeit abgelegt hat, einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | ||
|---|---|---|---|
| pruefungstag | „JJJJ-MM-TT“ | mit der Angabe des Datums der Prüfung des Prüfungsgebiets, für die Meldung in der Erhebungsphase 2 ist im Fall des Antritts zu einer Kompensationsprüfung der Tag der schriftlichen Klausur einzutragen. | |
| pruefungsgebiet | mit der Angabe des Prüfungsgebiets gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Prüfungsgebietsliste | ||
| antritt | Mit der Angabe des Antritts im gegenständlichen Prüfungsgebiet | ||
| „1“ | 1. Antritt | ||
| „2“ | 1. Wiederholung | ||
| „3“ | 2. Wiederholung | ||
| „4“ | 3. Wiederholung | ||
| kla_beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufe der Klausurarbeit (vor einer allfälligen Kompensationsprüfung) oder der Angabe „nicht beurteilt“ (bei vorgetäuschten Leistungen) in folgender Differenzierung: | ||
| „1“ | Sehr gut | ||
| „2“ | Gut | ||
| „3“ | Befriedigend | ||
| „4“ | Genügend | ||
| „n“ | nicht beurteilt | ||
| schwellenwert | mit der Angabe, ob bei einer Beurteilung mit „Nicht genügend“ der Schwellenwert erreicht wurde in folgender Differenzierung: | ||
| „0“ | keine Erreichung des Schwellenwerts | ||
| „1“ | Erreichung des Schwellenwerts | ||
| komp_beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufe bzw. Information bezüglich Kompensationsprüfung, in folgender Differenzierung: | ||
| „c“ | keine Kompensationsprüfung vorgesehen, bei positiver Beurteilung oder Nichtbeurteilung des Prüfungsgebiets bzw. im Falle einer Berufsreifeprüfung für die Prüfungsgebiete Deutsch, lebende Fremdsprache und Fachbereich | ||
| „0“ | für die Meldung vor dem Termin der Kompensationsprüfung (Erhebungsphase=„1“), wenn eine solche vorgesehen ist (nicht „c“) | ||
| „f“ | nicht angetreten | ||
| „1“ | Sehr gut | ||
| „2“ | Gut | ||
| „3“ | Befriedigend | ||
| „4“ | Genügend | ||
| „5“ | Nicht genügend | ||
| „n“ | nicht beurteilt | ||
| klp_beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufe der Klausurprüfung (einschließlich einer allfälligen Kompensationsprüfung) oder der Angabe „nicht beurteilt“ (bei vorgetäuschten Leistungen) in folgender Differenzierung: | ||
| „1“ | Sehr gut | ||
| „2“ | Gut | ||
| „3“ | Befriedigend | ||
| „4“ | Genügend | ||
| „5“ | Nicht genügend | ||
| „n“ | nicht beurteilt | ||
| schulstufe_beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufe der einzubeziehenden Leistungen der letzten Schulstufe, in welcher der das Prüfungsgebiet betreffende Unterrichtsgegenstand bzw. die das Prüfungsgebiet betreffenden Unterrichtsgegenstände unterrichtet wurde bzw. wurden oder der Angabe „keine Einbeziehung“, in folgender Differenzierung: | ||
| „1“ | Sehr gut | ||
| „2“ | Gut | ||
| „3“ | Befriedigend | ||
| „4“ | Genügend | ||
| „k“ | keine Einbeziehung, da keine vorgesehen ist | ||
| gesamth_kl_beurteilung | mit der Angabe der gesamthaften Beurteilung des Prüfungsgebietes (Klausurarbeit, Kompensationsprüfung, einbezogene Leistung der letzten Schulstufe) in folgender Differenzierung: | ||
| „0“ | für die Meldung vor dem Termin der Kompensationsprüfung (Erhebungsphase=„1“) wenn eine solche vorgesehen ist | ||
| „1“ | Sehr gut | ||
| „2“ | Gut | ||
| „3“ | Befriedigend | ||
| „4“ | Genügend | ||
| „5“ | Nicht genügend | ||
| „n“ | nicht beurteilt | ||
Zusätzlich sind die Ergebnisse auf Ebene der einzelnen Aufgaben gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister zur Verfügung gestellten Formulare zu übermitteln. Diese haben Folgendes zu enthalten:
In den Prüfungsgebieten „Mathematik“, „Angewandte Mathematik“, „Lebende Fremdsprache“, „Latein“ und „Griechisch“: eine Aufzählung der Aufgaben, die maximal zu erreichende Punkteanzahl pro Aufgabe sowie die davon individuell erreichte Punkteanzahl pro Aufgabe.
In den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“ und „Ungarisch“ (jeweils als Unterrichtssprache): die gewählte Aufgabe der Aufgabenstellung.
Zusätzlich ist pro Prüfungsgebiet der Technologieeinsatz anzugeben.
Teil II
Daten hinsichtlich des Gesamterfolgs der abschließenden Prüfungen, der Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie der Berufsreifeprüfung
Definitionen, Verweise, Begriffsbestimmungen:
1.1. Es ist für jede für jede Prüfungskandidatin und jeden Prüfungskandidaten sowie für jede Schülerin und jeden Schüler einer Abschlussklasse oder eines Abschlussjahrganges ohne Antrittsberechtigung eine Datenmeldung zu übermitteln.
Sollten bei Prüfungskandidatinnen oder Prüfungskandidaten Leistungen aus Vorterminen vorliegen, sind diese im Falle einer Reife- oder Reife- und Diplomprüfung, bei Externistinnen und Externisten falls vorhanden, mitzumelden.
Sollte eine Übermittlung mittels XML-Datei nicht möglich sein, so sind die von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ bereitgestellten Formate zu verwenden.
1.2 Definition der Schnittstellen zwischen den Evidenzen gemäß § 5 BilDokG 2020 (lokalen Schulverwaltungsprogrammen) und der Datenbasis der abschließenden Prüfungen bei der Bundesanstalt „Statistik Österreich“: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF8, Datumsfelder sind im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge ?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?.
1.3 Verweise auf bundesgesetzliche Rechtsvorschriften sind wie folgt zu verstehen: „SchOG“ = Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, „SchUG“ = Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, „SchUG-BKV“ = Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, BGBl. I Nr. 33/1997, „„BRPG“ = Berufsreifeprüfungsgesetz, BGBl. I Nr. 68/1997, „E-GovG“ = EGovernment-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004.
Das Wurzel-Element erfolg_srdp muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | ||
|---|---|---|---|
| xmlns | mit dem Wert „erfolg_kandidat“ | ||
| meldedatum | mit dem Datum dieser Meldung | ||
| absender | mit der (Schul, Cluster- bzw. Erwachsenenbildungseinrichtungs-)Kennzahl des Absenders | ||
| termin | mit der Angabe des Prüfungstermins zu dem die Meldung erfolgt | ||
| „ht-JJJJ“ | für die Meldung zum Haupttermin; so wäre zB für den Haupttermin im Schuljahr 2021/22 hier „ht-2022“ einzutragen | ||
| „he-JJJJ“ | für die Meldung zum Herbsttermin; so wäre zB für den Herbsttermin im Schuljahr 2022/23 hier „he-2022“ einzutragen | ||
| „wi-JJJJ“ | für die Meldung zum Wintertermin; so wäre zB für den Wintertermin im Schuljahr 2022/23 hier „wi-2023“ einzutragen | ||
Das Element bildungseinrichtung ist ein Kind-Element von „erfolg_srdp“, muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein (Prüfungskandidatinnen oder Prüfungskandidaten sowie Schülerinnen oder Schüler in Abschlussklassen und Abschlussjahrgängen ohne Antrittsberechtigung von Exposituren, dislozierten Klassen u. ä. sind getrennt unter den Schulkennzahlen der dislozierten Stellen zu melden) und weist folgendes Attribut auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| skz | mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt bzw. mit der Erwachsenenbildungsinstitutskennzahl des Erwachsenenbildungsinstituts, für das diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei und dem Verzeichnis der Erwachsenenbildungsinstitute) |
Das Element leermeldung ist ein Kind-Element von „bildungseinrichtung“, muss im Falle einer Leermeldung gemäß § 13 Abs. 2 einmal pro Datenmeldung vorhanden sein und weist folgendes Attribut auf:
| Attribut | Wert |
|---|---|
| leer | mit der Angabe einer Leermeldung gemäß § 13 Abs. 2 mit dem Wert „l“ |
Das Element kandidat ist ein Kind-Element von „bildungseinrichtung“, muss mindestens einmal pro Prüfungskandidatin oder pro Prüfungskandidaten bzw. pro Schülerin oder pro Schüler einer Abschlussklasse oder eines Abschlussjahrganges ohne Antrittsberechtigung und Datenmeldung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| vbPKBF | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) | |
| vbPKAS | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) | |
| svnr | bis zur Ausstattung mit bereichsspezifischen Personenkennzeichen mit der Sozialversicherungsnummer (wenn verfügbar) | |
| ersatz | mit der Ersatzkennung, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind bzw. bis zur Ausstattung mit bereichsspezifischen Personenkennzeichen, wenn die Sozialversicherungsnummer („svnr“) nicht verfügbar ist | |
| gebdat | mit dem Geburtsdatum | |
| geschlecht | mit dem Geschlecht, in folgenden Ausprägungen: | |
| „m“ | für männlich | |
| „w“ | für weiblich | |
| „x“ | für divers | |
| „o“ | für offen | |
| „i“ | für inter | |
| „k“ | für den Fall, dass von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde | |
| staat | mit der Staatsangehörigkeit (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes) | |
| erstsprache1 | mit der (ersten) Angabe zu der Sprache bzw. den Sprachen, in der bzw. denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprache(n)“), (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) | |
| erstsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe zu den Sprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“), (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) | |
| erstsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe zu den Sprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“), (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) | |
| alltagsprache1 | mit der (ersten) Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchte(n) Sprache(n), (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) | |
| alltagsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) | |
| alltagsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) | |
| plz | mit der Postleitzahl der Heimatadresse, bei einer Auslandsadresse Eintrag des Postleitzahlen-Ersatzcodes nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes | |
| ort | mit der Bezeichnung des Ortes der Heimatadresse | |
| zusatzort | mit der Kennung „j“, wenn eine zusätzliche Wohnadresse am Bildungsort besteht, sonst „n“ | |
| matrikel | für ein bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen – hier zB die eindeutige SOKRATES-ID | |
Das Element ausbildung ist ein Kind-Element von „kandidat“, muss pro Prüfungskandidatin oder pro Prüfungskandidaten bzw. pro Schülerin oder pro Schüler einer Abschlussklasse oder eines Abschlussjahrganges ohne Antrittsberechtigung und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| schulform | mit der Schulformkennzahl der Ausbildung, in der die abschließende Prüfung erfolgt (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |
| extern | mit der Angabe, ob es sich bei der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten um eine Externistin oder einen Externisten „e“ oder keine Externistin oder keinen Externisten „s“ handelt. | |
| art | mit der Angabe der Art der abschließenden Prüfung in folgenden Ausprägungen | |
| „rpr“ | Reifeprüfung | |
| „rud“ | Reife-und Diplomprüfung | |
| „brp“ | Berufsreifeprüfung (BRP) | |
| „erp“ | Externistenreifeprüfung | |
| „erd“ | Externistenreife- und Diplomprüfung | |
| antrittsberechtigt | mit der Angabe, ob eine Antrittsberechtigung gegeben ist, mit den Ausprägungen „1“ für antrittsberechtigt und „0“ für nicht antrittsberechtigt | |
Das Element ausbildung_srdp ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss pro Prüfungskandidatin oder pro Prüfungskandidaten der Reifeprüfung oder Reife- und Diplomprüfung bzw. pro Schülerin oder pro Schüler einer Abschlussklasse oder eines Abschlussjahrganges ohne Antrittsberechtigung zur Reifeprüfung oder Reife- und Diplomprüfung (jeweils ohne Externistinnen und Externisten, ohne Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits bei einem früheren Termin angetreten sind) und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| schuljahr | mit der Angabe des Schuljahres der Abschlussklasse bzw. des Abschlussjahrganges | |
|---|---|---|
| klasse | mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe. | |
| bilingual | mit der Information, ob fremdsprachiger bzw. zweisprachiger Unterricht (Lebende Fremdsprache als Unterrichtssprache) besucht wurde (§ 16 Abs. 3 SchUG), in folgenden Ausprägungen: | |
| „d“ | für durchgehend fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht | |
| „k“ | für (praktisch) keinen fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht | |
| „t“ | für teilweise fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht | |
| bilingualsprache | mit der Angabe der Unterrichtssprache, wenn der Wert des Attributs „bilingual“ gleich „d“ oder „t“ ist gemäß dem von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Fremdsprachenverzeichnis; ansonsten bleibt dieses Attribut leer. | |
Das Element klausur ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss für jedes Prüfungsgebiet bzw. jede Teilprüfung, in dem bzw. der die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat eine Klausurarbeit im Rahmen einer abschließenden Prüfung, einer Externistenprüfung, die einer abschließenden Prüfung entspricht oder einer Berufsreifeprüfung abzulegen hat, einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |||
|---|---|---|---|---|
| pruefungstag | „JJJJ-MM-TT“ | mit der Angabe des Datums der Prüfung des Prüfungsgebiets, ist im Fall des Antritts zu einer Kompensationsprüfung ist der Tag der schriftlichen Klausur einzutragen. | ||
| pruefungsgebiet_e1 | mit der Ebene 1 der Klassifikation des Prüfungsgebiets, gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Liste der Prüfungsgebiete | |||
| pruefungsgebiet_e2 | mit der Ebene 2 der Klassifikation des Prüfungsgebiets, gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Liste der Prüfungsgebiete | |||
| pruefungsgebiet_e3 | mit der Ebene 3 der Klassifikation des Prüfungsgebiets, gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Liste der Prüfungsgebiete | |||
| pruefungsgebiet_e4 | mit der Ebene 4 der Klassifikation des Prüfungsgebiets, gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Liste der Prüfungsgebiete | |||
| langbezeichnung | mit der Langbezeichnung, ggf. inkl. Angabe der betreffenden Fremdsprache bzw. des (schulautonomen) Prüfungsgebietes | |||
| kurzbezeichnung | mit der Kurzbezeichnung, ggf. inkl. Angabe der betreffenden Fremdsprache bzw. des (schulautonomen) Prüfungsgebietes | |||
| standardisiert | mit der Angabe, ob es sich um eine standardisierte Klausurarbeit handelt, mit den Ausprägungen | |||
| „1“ | standardisierte Klausurarbeit | |||
| „0“ | nicht standardisierte Klausurarbeit | |||
| vorgezogen | mit der Angabe, ob es sich um eine vorgezogene Teilprüfung gemäß § 36 Abs. 3 SchUG bzw. § 35 Abs. 3 SchUG-BKV handelt | |||
| „1“ | vorgezogene Teilprüfung | |||
| „0“ | keine vorgezogene Teilprüfung | |||
| termin_pruefungsgebiet | mit der Angabe des Prüfungstermins, an dem das Ergebnis erzielt wurde | |||
| „ht-JJJJ“ | für ein Ergebnis aus dem Haupttermin; so wäre zB für den Haupttermin des Schuljahres 2021/22 hier „ht-2022“ einzutragen | |||
| „he-JJJJ“ | für ein Ergebnis aus dem Herbsttermin | |||
| „wi-JJJJ“ | für ein Ergebnis aus dem Wintertermin | |||
| antritt | mit der Angabe des Antritts im gegenständlichen Prüfungsgebiet | |||
| „1“ | 1. Antritt | |||
| „2“ | 1. Wiederholung | |||
| „3“ | 2. Wiederholung | |||
| „4“ | 3. Wiederholung | |||
| „v“ | Ergebnis aus einem Vortermin | |||
| „g“ | gerechtfertigt verhindert | |||
| „u“ | ungerechtfertigt ferngeblieben | |||
| „a“ | Anerkennung | |||
| „b“ | entfällt oder befreit | |||
Das Element klausur_ergebnis ist ein Kind-Element von „klausur“, ist nur erforderlich, wenn das Attribut „antritt“ „1“, „2“, „3“, „4“ oder „v“ ist, muss für jedes Prüfungsgebiet bzw. jede Teilprüfung, in dem bzw. der die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat eine Klausurarbeit im Rahmen einer abschließenden Prüfung, einer Externistenprüfung, die einer abschließenden Prüfung entspricht oder einer Berufsreifeprüfung abgelegt hat, einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| kla_beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufe der Klausurarbeit (vor einer allfälligen Kompensationsprüfung) oder der Angabe „nicht beurteilt“ (bei vorgetäuschten Leistungen) in folgender Differenzierung: | |
|---|---|---|
| „1“ | Sehr gut | |
| „2“ | Gut | |
| „3“ | Befriedigend | |
| „4“ | Genügend | |
| „n“ | nicht beurteilt | |
| schwellenwert | mit der Angabe, ob bei einer Beurteilung mit „Nicht genügend“ der Schwellenwert erreicht wurde in folgender Differenzierung: | |
| „0“ | keine Erreichung des Schwellenwerts | |
| „1“ | Erreichung des Schwellenwerts | |
| komp_beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufe bzw. Information bezüglich Kompensationsprüfung, in folgender Differenzierung: | |
| „c“ | keine Kompensationsprüfung vorgesehen, bei positiver Beurteilung oder Nichtbeurteilung des Prüfungsgebiets bzw. im Falle einer Berufsreifeprüfung für die Prüfungsgebiete Deutsch, lebende Fremdsprache und Fachbereich | |
| „f“ | nicht angetreten | |
| „1“ | Sehr gut | |
| „2“ | Gut | |
| „3“ | Befriedigend | |
| „4“ | Genügend | |
| „5“ | Nicht genügend | |
| „n“ | nicht beurteilt | |
| klp_beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufe der Klausurprüfung (einschließlich einer allfälligen Kompensationsprüfung) oder der Angabe „nicht beurteilt“ (bei vorgetäuschten Leistungen) in folgender Differenzierung: | |
| „1“ | Sehr gut | |
| „2“ | Gut | |
| „3“ | Befriedigend | |
| „4“ | Genügend | |
| „5“ | Nicht genügend | |
| „n“ | nicht beurteilt,, da keine vorgesehen ist oder der Schwellenwert nicht erreicht und die Kompensationsprüfung negativ war | |
| schulstufe_beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufe der einzubeziehenden Leistungen der letzten Schulstufe, in welcher der das Prüfungsgebiet betreffende Unterrichtsgegenstand bzw. die das Prüfungsgebiet betreffenden Unterrichtsgegenstände unterrichtet wurde bzw. wurden oder der Angabe „keine Einbeziehung“, in folgender Differenzierung: | |
| „1“ | Sehr gut | |
| „2“ | Gut | |
| „3“ | Befriedigend | |
| „4“ | Genügend | |
| „k“ | keine Einbeziehung | |
| gesamth_kl_beurteilung | mit der Angabe der gesamthaften Beurteilung des Prüfungsgebietes (Klausurarbeit, Kompensationsprüfung, einbezogene Leistung der letzten Schulstufe) in folgender Differenzierung: | |
| „1“ | Sehr gut | |
| „2“ | Gut | |
| „3“ | Befriedigend | |
| „4“ | Genügend | |
| „5“ | Nicht genügend | |
| „n“ | nicht beurteilt | |
Das Element pruefung ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss für jedes Prüfungsgebiet bzw. jede abschließende Arbeit – mit Ausnahme der Klausurprüfung – in der die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat eine abschließende Prüfung, eine Externistenprüfung, die einer abschließenden Prüfung entspricht oder eine Berufsreifeprüfung abgelegt hat, mindestens einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| pruefungsgebiet | mit der Klassifikation der Prüfungsgebiete, gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister zur Verfügung gestellten Liste der Prüfungsgebiete | ||||
| langbezeichnung | mit der Langbezeichnung und ggf. inkl. Angabe der betreffenden Fremdsprache bzw. des (schulautonomen) Prüfungsgebietes | ||||
| pruefungsart | Mit der Angabe der Prüfungsart zu der die Meldung erfolgt | ||||
| „aba“ | abschließende Arbeit | ||||
| „dpa“ | Diplomarbeit | ||||
| „vwa“ | vorwissenschaftliche Arbeit (auslaufend) | ||||
| „mue“ | Mündliche Prüfung | ||||
| „pra“ | Projektarbeit im Rahmen der BRP | ||||
| „vp“ | Vorprüfung | ||||
| „zp“ | Zusatzprüfung | ||||
| „vor“ | vorgezogene Teilprüfung | ||||
| „tei“ | Teilprüfung (BRP) | ||||
| termin_pruefungsgebiet | mit der Angabe des Prüfungstermins, an dem das Ergebnis erzielt wurde | ||||
| „ht-JJJJ“ | für ein Ergebnis aus dem Haupttermin; so wäre zB für den Haupttermin des Schuljahres 2021/22 hier „ht-2022“ einzutragen | ||||
| „he-JJJJ“ | für ein Ergebnis aus dem Herbsttermin | ||||
| „wi-JJJJ“ | für ein Ergebnis aus dem Wintertermin | ||||
| datum | „JJJJ-MM-TT“ | mit der Angabe des Datums der Prüfung des Prüfungsgebiets, im Falle einer abschließenden Arbeit ist das Datum der Präsentation anzugeben. | |||
| antritt | mit der Angabe des Antritts in gegenständlichem Prüfungsgebiet | ||||
| „1“ | 1. Antritt | ||||
| „2“ | 1. Wiederholung | ||||
| „3“ | 2. Wiederholung | ||||
| „4“ | 3. Wiederholung | ||||
| „v“ | Ergebnis aus einem Vortermin | ||||
| „g“ | gerechtfertigt verhindert | ||||
| „u“ | ungerechtfertigt ferngeblieben | ||||
| „a“ | Anerkennung | ||||
| „b“ | entfällt oder befreit | ||||
Das Element pruefung_ergebnis ist ein Kind-Element von „pruefung“, ist nur erforderlich, wenn das Attribut „antritt“ „1“, „2“, „3“, „4“ oder „v“ ist; muss für jedes Prüfungsgebiet bzw. jede abschließende Arbeit – mit Ausnahme der Klausurprüfung – in der die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat eine abschließende Prüfung, eine Externistenprüfung, die einer abschließenden Prüfung entspricht oder eine Berufsreifeprüfung abgelegt hat, einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| pr_beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufen der Prüfung in folgender Differenzierung (bei Anerkennung ist die Note der anerkannten Prüfung einzugeben): | |||
|---|---|---|---|---|
| „1“ | Sehr gut | |||
| „2“ | Gut | |||
| „3“ | Befriedigend | |||
| „4“ | Genügend | |||
| „5“ | Nicht genügend | |||
| „n“ | nicht beurteilt | |||
| schulstufe_beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufe der einzubeziehenden Leistungen der letzten Schulstufe, in welcher der das Prüfungsgebiet betreffende Unterrichtsgegenstand bzw. die das Prüfungsgebiet betreffenden Unterrichtsgegenstände unterrichtet wurde bzw. wurden oder der Angabe „keine Einbeziehung“, in folgender Differenzierung: | |||
| „1“ | Sehr gut | |||
| „2“ | Gut | |||
| „3“ | Befriedigend | |||
| „4“ | Genügend | |||
| „k“ | Einbeziehung nicht vorgesehen | |||
| „v“ | Ausschluss der Einbeziehung durch die Prüfungskommission | |||
| gesamth_pr_beurteilung | mit der Angabe der gesamthaften Beurteilung des Prüfungsgebietes (Ergebnis der Prüfung mitsamt der gegebenenfalls einzubeziehenden Leistungen der letzten Schulstufe, in welcher der das Prüfungsgebiet betreffende Unterrichtsgegenstand bzw. die das Prüfungsgebiet betreffenden Unterrichtsgegenstände unterrichtet wurde bzw. wurden) in folgender Differenzierung: | |||
| „1“ | Sehr gut | |||
| „2“ | Gut | |||
| „3“ | Befriedigend | |||
| „4“ | Genügend | |||
| „5“ | Nicht genügend | |||
| „n“ | nicht beurteilt | |||
Das Element brp_pruefung_ergebnis ist ein Kind-Element von „pruefung_ergebnis“, muss für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten der Berufsreifeprüfung in den Prüfungsgebieten „Deutsch“ und „Fachbereich“ im Falle einer erfolgten Beurteilung je einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| brp_pr_beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufen der Prüfung in folgender Differenzierung (bei Anerkennung ist die Note der anerkannten Prüfung einzugeben): | |
|---|---|---|
| „1“ | Sehr gut | |
| „2“ | Gut | |
| „3“ | Befriedigend | |
| „4“ | Genügend | |
| „5“ | Nicht genügend | |
| „n“ | nicht beurteilt | |
Das Element abschlussdetails ist ein Kind-Element von „ausbildung“, muss genau einmal pro Prüfungskandidatin oder pro Prüfungskandidaten bzw. pro Schülerin oder pro Schüler einer Abschlussklasse oder eines Abschlussjahrganges ohne Antrittsberechtigung und Datenmeldung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:
| Attribut | Wert | |
|---|---|---|
| termin | mit dem Datum des Prüfungszeugnisses (bzw. der letzten Prüfung, wenn kein Zeugnis ausgestellt wurde). Im Falle einer Nichtantrittsberechtigung oder einem Nichtantreten ist hier das Datum des letzten Zeugnisses der Abschlussklasse bzw. des Abschlussjahrgangs einzutragen. | |
| ergebnis | mit der Angabe über die Gesamtbeurteilung dieser abschließenden Prüfung in den folgenden Ausprägungen: | |
| „na“ | zur abschließenden Prüfung nicht antrittsberechtigt | |
| „ka“ | zu keinem Prüfungsgebiet der abschließenden Prüfung angetreten | |
| „ae“ | mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden | |
| „ge“ | mit gutem Erfolg bestanden | |
| „be“ | bestanden | |
| „nw“ | nicht bestanden mit Wiederholungsmöglichkeit | |
| „nb“ | nicht bestanden ohne weitere Wiederholungsmöglichkeit | |
| „vn“ | Vollständigkeit noch nicht gegeben, da (Teil)-Prüfungen noch offen sind bzw. bei der BRP ein Teil der Prüfungen in Deutsch oder Fachbereich noch offen ist. | |
Abkürzung
BilDokV 2021
Anlage 5
zu § 26 Abs. 3
Teil I
Daten des Personalaufwands bei Bildungseinrichtungen
Gesamtdatensatz des Personalaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Personaldatensätzen (2.2), dem Aufwandsdatensatz (2.3) und dem Stellen/Pensionierungsdatensatz (2.4). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Rechtsträger | 3.1 |
| Erhebungszeitraum | 3.2 |
2.2 Personaldatensätze (§ 14 Abs. 1 Z 1 lit. a und b BilDokG 2020)
2.2.1 Auszuwählen sind Bedienstete (einschließlich karenzierte Bedienstete), die Bildungseinrichtungen zur Beschäftigung zugewiesen sind. Die Eindeutigkeit des Personaldatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Personaldatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl der Stammschule) | 3.4 |
| Geschlecht | 3.5 |
| Geburtsjahr | 3.6 |
| Ausbildung | 3.7 |
| Verwendung | 3.8 |
| Funktion | 3.9 |
| Beschäftigungsart | 3.10 |
| Beschäftigungsausmaß | 3.11 |
2.3 Aufwandsdatensatz (§ 14 Abs. 1 Z 1 lit. c BilDokG 2020)
2.3.1 Im Aufwandsdatensatz ist der in Verbindung mit den Personaldatensätzen der Bediensteten (2.2) stehende Personalaufwand je nach Berichtszeitraum (§ 26) darzustellen. Unter Personalaufwand sind die einzelnen Bezugsbestandteile entsprechend der für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen besoldungsrechtlichen Vorschriften (insbesondere Gehalt einschließlich Zulagen, Vergütungen, Abgeltungen bzw. Monatsentgelt bzw. Entlohnung) zu verstehen.
2.3.2 Der Aufwandsdatensatz ist als Summe des Personalaufwandes gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung darzustellen.
2.4 Stellen/Pensionierungsdatensatz (§ 14 Abs. 1 Z 1 lit. d BilDokG 2020)
2.4.1 Eine Auswahl der Ausschreibungen von Planstellen sowie der Pensionierungen an Bildungseinrichtungen ist je nach Berichtszeitraum (§ 15) vorzunehmen und als Summe darzustellen.
Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion für die an der Bildungseinrichtung beschäftigten Personen wahrnimmt (Benennung des Bundeslandes bzw. „Bund“ bzw. „sonstiger“).
3.2 Der Erhebungszeitraum ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, zB „202110“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Werte | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
| 12 | Land |
| 13 | Gemeinde |
| 14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Wertevorrat: „M“ für männlich, „W“ für weiblich, „X“ für divers, „O“ für offen, „I“ für inter und „K“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde.
3.6 Das Geburtsjahr ist im Format „JJJJ“ anzugeben.
3.7 Anzugeben ist die höchste erfolgreich abgeschlossene (schulische bzw. hochschulische) Ausbildung, soweit sie Anstellungserfordernis war.
3.8 Bei Personen, die in einem Dienstverhältnis zum Bund oder Land stehen, ist die Verwendungs- und Besoldungsgruppe nach den für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften anzugeben (zB pd, L1, L2a2, L2a1, L2b3, L2b2, L2b1, L3, l1, l2, l2a2, l2a1, l2b3, l2b2, l2b1, l3). Bei Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Rechtsträger als Bund oder Land stehen, ist die Verwendung nach den für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsvertraglichen Vorschriften anzugeben.
3.9 Anzugeben ist (sind) die an der Schule ausgeübte(n) Tätigkeit(en), wie zB Lehrperson, Schulleitung, Clusterleitung, Abteilungsvorstehung, Fachvorstehung, Administration, Erzieherin oder Erzieher, Schulärztin oder Schularzt, Schulwartin oder Schulwart, Sekretariat.
3.10 Anzugeben ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, privatrechtliches Dienstverhältnis [befristet/unbefristet/Sondervertragsverhältnis], sonstiges Dienstverhältnis).
3.11 Das Beschäftigungsausmaß ist
- im Beschäftigungsausmaß in % einer Vollbeschäftigung ohne Mehrdienstleistungen,
- mit den besoldungsrelevanten Mehrdienstleistungen in Stunden und
- mit dem Anteil der Beschäftigung in %, der mit Tätigkeiten gemäß Z 3.9 verbracht wird (Unterricht bzw. sonstige Tätigkeit),
anzugeben (mit der weiteren Angabe, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt).
Teil II
Daten des Betriebs- und Erhaltungsaufwands bei Bildungseinrichtungen
Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2) und dem Ausstattungsdatensatz (2.3). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bundesdienststelle | 3.1 |
| Erhebungszeitraum | 3.2 |
2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 14 Abs. 1 Z 2 lit. a und b BilDokG 2020)
2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl) | 3.4 |
| Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen | 3.5 |
2.3 Ausstattungsdatensatz (§ 14 Abs. 1 Z 2 lit. c BilDokG 2020Bildungsdokumentationsgesetz)
2.3.1 Der Ausstattungsdatensatz hat die Flächen der Bildungseinrichtung gemäß Widmungscode DIN 277 zu enthalten.
2.3.2 Nach der erstmaligen Übermittlung des vollständigen Ausstattungsdatensatzes sind zu den Erhebungszeiträumen und Berichtsterminen gemäß § 16 nur Ergänzungen bzw. Ergänzungsmeldungen bezogen auf den Stand der jeweils letzten Übermittlung vorzunehmen.
Transformation
3.1 Anzugeben ist die Dienststellenkennzahl der Bundesdienststelle, für die der Betriebs- und Erhaltungsaufwand nach Maßgabe des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes budgetär veranschlagt worden ist.
3.2 Der Erhebungszeitraum betrifft jeweils ein Kalenderjahr ist und ist nach dem Muster „JJJJ“ zu besetzen, zB „2021“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Wert | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung entsprechend der Systematik der Haushaltsverrechnung des Bundes (zweckgebundene und ordentliche Gebarung) darzustellen.
Teil III
Gesamtdatensatz des Personalaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Personaldatensätzen (2.2) und dem Aufwandsdatensatz (2.3). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Rechtsträger | 3.1 |
| Erhebungszeitraum | 3.2 |
2.2 Personaldatensätze (§ 18 Abs. 4 Z 1 lit. a BilDokG 2020)
2.2.1 Auszuwählen sind Bedienstete (einschließlich karenzierte Bedienstete), die Bildungseinrichtungen zur Beschäftigung zugewiesen sind. Die Eindeutigkeit des Personaldatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Personaldatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl der Stammschule) | 3.4 |
| Geschlecht | 3.5 |
| Geburtsjahr | 3.6 |
| Ausbildung | 3.7 |
| Verwendung | 3.8 |
| Funktion | 3.9 |
| Beschäftigungsart | 3.10 |
| Beschäftigungsausmaß | 3.11 |
2.3 Aufwandsdatensatz (§ 18 Abs. 4 Z 1 lit. b BilDokG 2020)
2.3.1 Im Aufwandsdatensatz ist der in Verbindung mit den Personaldatensätzen der Bediensteten (2.2) stehende Personalaufwand darzustellen. Unter Personalaufwand sind die einzelnen Entlohnungsbestandteile entsprechend der für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsrechtlichen (besoldungsrechtlichen) Vorschriften zu verstehen. Der Personalaufwand hat folgende Merkmale entsprechend der Systematik des Kapitels 4 der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 310 vom 30.11.1996 S. 1 (ESVG 95), aufzuweisen:
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Bruttolohn und gehalt in Form von Geldleistungen | Gesamtbezüge einschließlich aller von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zu entrichtenden und von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber einbehaltenen Steuern, Sozialbeiträge und der sonstigen einbehaltenen Abzüge vom Bruttolohn (einschließlich Zulagen, Zuschläge, Zuwendungen) |
| Bruttolohn und gehalt in Form von Sachleistungen | Waren, Dienstleistungen und sonstige Leistungen, die unentgeltlich oder verbilligt von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden |
| gesetzliche Pflichtbeiträge des Arbeitgebers | Beiträge der Dienstgeberinnen oder der Dienstgeber für ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Sozialversicherung (Kranken-, Pensions-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung), Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalsteuer, Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds und zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds, Dienstgeberbeitrag gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz |
| sonstige Sozialaufwendungen | Zuweisungen an Pensionsrückstellungen (nicht an Abfertigungsrückstellungen), Pensionszahlungen an ehemalige Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer, wenn keine Pensionsrückstellung dotiert wird; freiwillige Versicherungsprämien |
2.3.2 Der Aufwandsdatensatz ist als Summe des Personalaufwandes gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung darzustellen.
Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion für die an der Bildungseinrichtung beschäftigten Personen wahrnimmt.
3.2 Der Erhebungszeitraum ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, zB „202110“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Werte | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
| 12 | Land |
| 13 | Gemeinde |
| 14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
| 21 | Römisch katholische Kirche |
| 22 | Evangelische Kirche (AB + HB) |
| 23 | Israelitische Religionsgesellschaft |
| 24 | Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich |
| 31 | Kammern für Arbeiter und Angestellte |
| 32 | Kammer der gewerblichen Wirtschaft |
| 33 | Berufsförderungsinstitut |
| 34 | Landwirtschaftskammer |
| 35 | Innung, Berufsverband |
| 36 | Fonds der Wiener Kaufmannschaft |
| 51 | Handels- oder Produktionsbetrieb |
| 52 | Geld- oder Kreditinstitut |
| 53 | Versicherungsgesellschaft |
| 61 | Stiftung |
| 62 | Verein |
| 71 | Privatperson |
| 72 | Mehrere Privatpersonen |
| 91 | Sonstige Schulerhalter |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Wertevorrat: „M“ für männlich, „W“ für weiblich, „X“ für divers, „O“ für offen, „I“ für inter und „K“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde
3.6 Das Geburtsjahr ist im Format „JJJJ“ anzugeben.
3.7 Anzugeben ist die höchste erfolgreich abgeschlossene (schulische bzw. hochschulische) Ausbildung.
3.8 Anzugeben ist die Verwendung nach den für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsvertraglichen Vorschriften (zB Lehrperson, Verwaltung, allgemeiner Dienst für den Privatschulbetrieb).
3.9 Anzugeben ist (sind) die an der Schule ausgeübte(n) Tätigkeit(en), wie zB Lehrperson, Schulleitung, Clusterleitung, Abteilungsvorstehung, Fachvorstehung, Administration, Erzieherin oder Erzieher, Schulärztin oder Schularzt, Schulwartin oder Schulwart, Sekretariat.
3.10 Anzugeben ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses (privatrechtliches Dienstverhältnis [befristet/unbefristet/als lebende Subvention], öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis [als lebende Subvention], „H“[auptberuflich] bzw. „N“[ebenberuflich]).
3.11 Das Beschäftigungsausmaß (inklusive Überstunden) ist
- in Prozent gemessen an 100% einer Vollbeschäftigung und
- mit dem Anteil der Beschäftigung in %, der mit Tätigkeiten gemäß Z 3.9 verbracht wird (Unterricht bzw. sonstige Tätigkeit),
anzugeben (mit der weiteren Angabe, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt).
Teil IV
Daten des Betriebs- und Erhaltungsaufwands bei Privatschulen
Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1) sowie den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Rechtsträger | 3.1 |
| Erhebungszeitraum | 3.2 |
2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 18 Abs. 4 Z 2 BilDokG 2020)
2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl) | 3.4 |
| Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen | 3.5 |
Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung trägt (Schulerhalter).
3.2 Der Erhebungszeitraum betrifft jeweils ein Kalenderjahr ist und ist nach dem Muster „JJJJ“ zu besetzen, zB „2021“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Werte | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
| 12 | Land |
| 13 | Gemeinde |
| 14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
| 21 | Römisch katholische Kirche |
| 22 | Evangelische Kirche (AB + HB) |
| 23 | Israelitische Religionsgesellschaft |
| 24 | Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich |
| 31 | Kammern für Arbeiter und Angestellte |
| 32 | Kammer der gewerblichen Wirtschaft |
| 33 | Berufsförderungsinstitut |
| 34 | Landwirtschaftskammer |
| 35 | Innung, Berufsverband |
| 36 | Fonds der Wiener Kaufmannschaft |
| 51 | Handels- oder Produktionsbetrieb |
| 52 | Geld- oder Kreditinstitut |
| 53 | Versicherungsgesellschaft |
| 61 | Stiftung |
| 62 | Verein |
| 71 | Privatperson |
| 72 | Mehrere Privatpersonen |
| 91 | Sonstige Schulerhalter |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:
3.5.1 Einnahmen
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Eltern- bzw. Schülerbeiträge | |
| Ersätze für Schülertransport und Verpflegung | |
| Subventionen (Zuschüsse) von: | |
| Bund | alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrpersonen |
| Länder | alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrpersonen |
| Gemeinde | |
| Sonstige | |
| Zuschüsse für Investitionen | für bauliche Zwecke, vermögensbildende Ausgaben |
| Schuldenaufnahme | |
| Sonstige Einnahmen | Spenden, ... |
3.5.2 Ausgaben
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Sachaufwand | Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten, Gebühren, Leistungsentgelte für Post, Telekommunikation, Bank, Grundversorgung, ... |
| davon für Schülertransport und Verpflegung | |
| Investitionen: | |
| Bauliche | Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle werterhöhenden Erweiterungen und Instandhaltungen, Investitionen in feste Installationen (zB Beleuchtung), nicht laufende Investitionen |
| Einrichtungen | Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge, ... |
| Fahrzeuge | |
| Software | Kauf von Software einschließlich der Lizenzzahlung für den Gebrauch |
| Erwerb von Liegenschaften | |
| Schuldendienst | |
| Zinsen | Zinsaufwendungen von Fremdkapital |
| Tilgungen | Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
Abkürzung
BilDokV 2021
Anlage 5
zu § 26 Abs. 3
Teil I
Daten des Personalaufwands bei Bildungseinrichtungen
Gesamtdatensatz des Personalaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Personaldatensätzen (2.2), dem Aufwandsdatensatz (2.3) und dem Stellen/Pensionierungsdatensatz (2.4). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Rechtsträger | 3.1 |
| Erhebungszeitraum | 3.2 |
2.2 Personaldatensätze (§ 14 Abs. 1 Z 1 lit. a und b BilDokG 2020)
2.2.1 Auszuwählen sind Bedienstete (einschließlich karenzierte Bedienstete), die Bildungseinrichtungen zur Beschäftigung zugewiesen sind. Die Eindeutigkeit des Personaldatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Personaldatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl der Stammschule) | 3.4 |
| Geschlecht | 3.5 |
| Geburtsdatum | 3.6 |
| Ausbildung | 3.7 |
| Verwendung | 3.8 |
| Funktion | 3.9 |
| Beschäftigungsart | 3.10 |
| Beschäftigungsausmaß | 3.11 |
2.3 Aufwandsdatensatz (§ 14 Abs. 1 Z 1 lit. c BilDokG 2020)
2.3.1 Im Aufwandsdatensatz ist der in Verbindung mit den Personaldatensätzen der Bediensteten (2.2) stehende Personalaufwand je nach Berichtszeitraum (§ 26) darzustellen. Unter Personalaufwand sind die einzelnen Bezugsbestandteile entsprechend der für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen besoldungsrechtlichen Vorschriften (insbesondere Gehalt einschließlich Zulagen, Vergütungen, Abgeltungen bzw. Monatsentgelt bzw. Entlohnung) zu verstehen.
2.3.2 Der Aufwandsdatensatz ist als Summe des Personalaufwandes gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung darzustellen.
2.4 Stellen/Pensionierungsdatensatz (§ 14 Abs. 1 Z 1 lit. d BilDokG 2020)
2.4.1 Eine Auswahl der Ausschreibungen von Planstellen sowie der Pensionierungen an Bildungseinrichtungen ist je nach Berichtszeitraum (§ 15) vorzunehmen und als Summe darzustellen.
Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion für die an der Bildungseinrichtung beschäftigten Personen wahrnimmt (Benennung des Bundeslandes bzw. „Bund“ bzw. „sonstiger“).
3.2 Der Erhebungszeitraum ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, zB „202110“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Werte | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
| 12 | Land |
| 13 | Gemeinde |
| 14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Wertevorrat: „M“ für männlich, „W“ für weiblich, „X“ für divers, „O“ für offen, „I“ für inter und „K“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde.
3.6 Das Geburtsdatum ist im Format „JJJJ-MM-TT“ anzugeben.
3.7 Anzugeben ist die höchste erfolgreich abgeschlossene (schulische bzw. hochschulische) Ausbildung, soweit sie Anstellungserfordernis war.
3.8 Bei Personen, die in einem Dienstverhältnis zum Bund oder Land stehen, ist die Verwendungs- und Besoldungsgruppe nach den für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften anzugeben (zB pd, L1, L2a2, L2a1, L2b3, L2b2, L2b1, L3, l1, l2, l2a2, l2a1, l2b3, l2b2, l2b1, l3). Bei Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Rechtsträger als Bund oder Land stehen, ist die Verwendung nach den für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsvertraglichen Vorschriften anzugeben.
3.9 Anzugeben ist (sind) die an der Schule ausgeübte(n) Tätigkeit(en), wie zB Lehrperson, Schulleitung, Clusterleitung, Abteilungsvorstehung, Fachvorstehung, Administration, Erzieherin oder Erzieher, Schulärztin oder Schularzt, Schulwartin oder Schulwart, Sekretariat.
3.10 Anzugeben ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, privatrechtliches Dienstverhältnis [befristet/unbefristet/Sondervertragsverhältnis], sonstiges Dienstverhältnis).
3.11 Das Beschäftigungsausmaß ist
- im Beschäftigungsausmaß in % einer Vollbeschäftigung ohne Mehrdienstleistungen,
- mit den besoldungsrelevanten Mehrdienstleistungen in Stunden und
- mit dem Anteil der Beschäftigung in %, der mit Tätigkeiten gemäß Z 3.9 verbracht wird (Unterricht bzw. sonstige Tätigkeit),
anzugeben (mit der weiteren Angabe, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt).
Teil II
Daten des Betriebs- und Erhaltungsaufwands bei Bildungseinrichtungen
Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2) und dem Ausstattungsdatensatz (2.3). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bundesdienststelle | 3.1 |
| Erhebungszeitraum | 3.2 |
2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 14 Abs. 1 Z 2 lit. a und b BilDokG 2020)
2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl) | 3.4 |
| Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen | 3.5 |
2.3 Ausstattungsdatensatz (§ 14 Abs. 1 Z 2 lit. c BilDokG 2020Bildungsdokumentationsgesetz)
2.3.1 Der Ausstattungsdatensatz hat die Flächen der Bildungseinrichtung gemäß Widmungscode DIN 277 zu enthalten.
2.3.2 Nach der erstmaligen Übermittlung des vollständigen Ausstattungsdatensatzes sind zu den Erhebungszeiträumen und Berichtsterminen gemäß § 16 nur Ergänzungen bzw. Ergänzungsmeldungen bezogen auf den Stand der jeweils letzten Übermittlung vorzunehmen.
Transformation
3.1 Anzugeben ist die Dienststellenkennzahl der Bundesdienststelle, für die der Betriebs- und Erhaltungsaufwand nach Maßgabe des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes budgetär veranschlagt worden ist.
3.2 Der Erhebungszeitraum betrifft jeweils ein Kalenderjahr ist und ist nach dem Muster „JJJJ“ zu besetzen, zB „2021“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Wert | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung entsprechend der Systematik der Haushaltsverrechnung des Bundes (zweckgebundene und ordentliche Gebarung) darzustellen.
Teil III
Gesamtdatensatz des Personalaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Personaldatensätzen (2.2) und dem Aufwandsdatensatz (2.3). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Rechtsträger | 3.1 |
| Erhebungszeitraum | 3.2 |
2.2 Personaldatensätze (§ 18 Abs. 4 Z 1 lit. a BilDokG 2020)
2.2.1 Auszuwählen sind Bedienstete (einschließlich karenzierte Bedienstete), die Bildungseinrichtungen zur Beschäftigung zugewiesen sind. Die Eindeutigkeit des Personaldatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Personaldatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl der Stammschule) | 3.4 |
| Geschlecht | 3.5 |
| Geburtsdatum | 3.6 |
| Ausbildung | 3.7 |
| Verwendung | 3.8 |
| Funktion | 3.9 |
| Beschäftigungsart | 3.10 |
| Beschäftigungsausmaß | 3.11 |
2.3 Aufwandsdatensatz (§ 18 Abs. 4 Z 1 lit. b BilDokG 2020)
2.3.1 Im Aufwandsdatensatz ist der in Verbindung mit den Personaldatensätzen der Bediensteten (2.2) stehende Personalaufwand darzustellen. Unter Personalaufwand sind die einzelnen Entlohnungsbestandteile entsprechend der für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsrechtlichen (besoldungsrechtlichen) Vorschriften zu verstehen. Der Personalaufwand hat folgende Merkmale entsprechend der Systematik des Kapitels 4 der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 310 vom 30.11.1996 S. 1 (ESVG 95), aufzuweisen:
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Bruttolohn und gehalt in Form von Geldleistungen | Gesamtbezüge einschließlich aller von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zu entrichtenden und von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber einbehaltenen Steuern, Sozialbeiträge und der sonstigen einbehaltenen Abzüge vom Bruttolohn (einschließlich Zulagen, Zuschläge, Zuwendungen) |
| Bruttolohn und gehalt in Form von Sachleistungen | Waren, Dienstleistungen und sonstige Leistungen, die unentgeltlich oder verbilligt von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden |
| gesetzliche Pflichtbeiträge des Arbeitgebers | Beiträge der Dienstgeberinnen oder der Dienstgeber für ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Sozialversicherung (Kranken-, Pensions-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung), Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalsteuer, Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds und zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds, Dienstgeberbeitrag gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz |
| sonstige Sozialaufwendungen | Zuweisungen an Pensionsrückstellungen (nicht an Abfertigungsrückstellungen), Pensionszahlungen an ehemalige Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer, wenn keine Pensionsrückstellung dotiert wird; freiwillige Versicherungsprämien |
2.3.2 Der Aufwandsdatensatz ist als Summe des Personalaufwandes gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung darzustellen.
Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion für die an der Bildungseinrichtung beschäftigten Personen wahrnimmt.
3.2 Der Erhebungszeitraum ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, zB „202110“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Werte | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
| 12 | Land |
| 13 | Gemeinde |
| 14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
| 21 | Römisch katholische Kirche |
| 22 | Evangelische Kirche (AB + HB) |
| 23 | Israelitische Religionsgesellschaft |
| 24 | Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich |
| 31 | Kammern für Arbeiter und Angestellte |
| 32 | Kammer der gewerblichen Wirtschaft |
| 33 | Berufsförderungsinstitut |
| 34 | Landwirtschaftskammer |
| 35 | Innung, Berufsverband |
| 36 | Fonds der Wiener Kaufmannschaft |
| 51 | Handels- oder Produktionsbetrieb |
| 52 | Geld- oder Kreditinstitut |
| 53 | Versicherungsgesellschaft |
| 61 | Stiftung |
| 62 | Verein |
| 71 | Privatperson |
| 72 | Mehrere Privatpersonen |
| 91 | Sonstige Schulerhalter |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Wertevorrat: „M“ für männlich, „W“ für weiblich, „X“ für divers, „O“ für offen, „I“ für inter und „K“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde
3.6 Das Geburtsdatum ist im Format „JJJJ-MM-TT“ anzugeben.
3.7 Anzugeben ist die höchste erfolgreich abgeschlossene (schulische bzw. hochschulische) Ausbildung.
3.8 Anzugeben ist die Verwendung nach den für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsvertraglichen Vorschriften (zB Lehrperson, Verwaltung, allgemeiner Dienst für den Privatschulbetrieb).
3.9 Anzugeben ist (sind) die an der Schule ausgeübte(n) Tätigkeit(en), wie zB Lehrperson, Schulleitung, Clusterleitung, Abteilungsvorstehung, Fachvorstehung, Administration, Erzieherin oder Erzieher, Schulärztin oder Schularzt, Schulwartin oder Schulwart, Sekretariat.
3.10 Anzugeben ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses (privatrechtliches Dienstverhältnis [befristet/unbefristet/als lebende Subvention], öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis [als lebende Subvention], „H“[auptberuflich] bzw. „N“[ebenberuflich]).
3.11 Das Beschäftigungsausmaß (inklusive Überstunden) ist
- in Prozent gemessen an 100% einer Vollbeschäftigung und
- mit dem Anteil der Beschäftigung in %, der mit Tätigkeiten gemäß Z 3.9 verbracht wird (Unterricht bzw. sonstige Tätigkeit),
anzugeben (mit der weiteren Angabe, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt).
Teil IV
Daten des Betriebs- und Erhaltungsaufwands bei Privatschulen
Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1) sowie den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Rechtsträger | 3.1 |
| Erhebungszeitraum | 3.2 |
2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 18 Abs. 4 Z 2 BilDokG 2020)
2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl) | 3.4 |
| Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen | 3.5 |
Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung trägt (Schulerhalter).
3.2 Der Erhebungszeitraum betrifft jeweils ein Kalenderjahr ist und ist nach dem Muster „JJJJ“ zu besetzen, zB „2021“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Werte | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
| 12 | Land |
| 13 | Gemeinde |
| 14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
| 21 | Römisch katholische Kirche |
| 22 | Evangelische Kirche (AB + HB) |
| 23 | Israelitische Religionsgesellschaft |
| 24 | Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich |
| 31 | Kammern für Arbeiter und Angestellte |
| 32 | Kammer der gewerblichen Wirtschaft |
| 33 | Berufsförderungsinstitut |
| 34 | Landwirtschaftskammer |
| 35 | Innung, Berufsverband |
| 36 | Fonds der Wiener Kaufmannschaft |
| 51 | Handels- oder Produktionsbetrieb |
| 52 | Geld- oder Kreditinstitut |
| 53 | Versicherungsgesellschaft |
| 61 | Stiftung |
| 62 | Verein |
| 71 | Privatperson |
| 72 | Mehrere Privatpersonen |
| 91 | Sonstige Schulerhalter |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:
3.5.1 Einnahmen
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Eltern- bzw. Schülerbeiträge | |
| Ersätze für Schülertransport und Verpflegung | |
| Subventionen (Zuschüsse) von: | |
| Bund | alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrpersonen |
| Länder | alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrpersonen |
| Gemeinde | |
| Sonstige | |
| Zuschüsse für Investitionen | für bauliche Zwecke, vermögensbildende Ausgaben |
| Schuldenaufnahme | |
| Sonstige Einnahmen | Spenden, ... |
3.5.2 Ausgaben
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Sachaufwand | Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten, Gebühren, Leistungsentgelte für Post, Telekommunikation, Bank, Grundversorgung, ... |
| davon für Schülertransport und Verpflegung | |
| Investitionen: | |
| Bauliche | Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle werterhöhenden Erweiterungen und Instandhaltungen, Investitionen in feste Installationen (zB Beleuchtung), nicht laufende Investitionen |
| Einrichtungen | Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge, ... |
| Fahrzeuge | |
| Software | Kauf von Software einschließlich der Lizenzzahlung für den Gebrauch |
| Erwerb von Liegenschaften | |
| Schuldendienst | |
| Zinsen | Zinsaufwendungen von Fremdkapital |
| Tilgungen | Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
Abkürzung
BilDokV 2021
Anlage 5
zu § 26 Abs. 3
Teil I
Daten des Personalaufwands bei Bildungseinrichtungen
Gesamtdatensatz des Personalaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Personaldatensätzen (2.2), dem Aufwandsdatensatz (2.3) und dem Stellen/Pensionierungsdatensatz (2.4). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Rechtsträger | 3.1 |
| Erhebungszeitraum | 3.2 |
2.2 Personaldatensätze (§ 14 Abs. 1 Z 1 lit. a und b BilDokG 2020)
2.2.1 Auszuwählen sind Bedienstete (einschließlich karenzierte Bedienstete), die Bildungseinrichtungen zur Beschäftigung zugewiesen sind. Die Eindeutigkeit des Personaldatensatzes ist durch das vbPK-BF sowie durch das vbPK-AS zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Personaldatensatz hat zusätzlich zu den vbPK-BF und vbPK-AS folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl der Stammschule) | 3.4 |
| Geschlecht | 3.5 |
| Geburtsdatum | 3.6 |
| Ausbildung | 3.7 |
| Verwendung | 3.8 |
| Funktion | 3.9 |
| Beschäftigungsart | 3.10 |
| Beschäftigungsausmaß | 3.11 |
2.3 Aufwandsdatensatz (§ 14 Abs. 1 Z 1 lit. c BilDokG 2020)
2.3.1 Im Aufwandsdatensatz ist der in Verbindung mit den Personaldatensätzen der Bediensteten (2.2) stehende Personalaufwand je nach Berichtszeitraum (§ 26) darzustellen. Unter Personalaufwand sind die einzelnen Bezugsbestandteile entsprechend der für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen besoldungsrechtlichen Vorschriften (insbesondere Gehalt einschließlich Zulagen, Vergütungen, Abgeltungen bzw. Monatsentgelt bzw. Entlohnung) zu verstehen.
2.3.2 Der Aufwandsdatensatz ist als Summe des Personalaufwandes gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung darzustellen.
2.4 Stellen/Pensionierungsdatensatz (§ 14 Abs. 1 Z 1 lit. d BilDokG 2020)
2.4.1 Eine Auswahl der Ausschreibungen von Planstellen sowie der Pensionierungen an Bildungseinrichtungen ist je nach Berichtszeitraum (§ 15) vorzunehmen und als Summe darzustellen.
Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion für die an der Bildungseinrichtung beschäftigten Personen wahrnimmt (Benennung des Bundeslandes bzw. „Bund“ bzw. „sonstiger“).
3.2 Der Erhebungszeitraum ist nach dem Muster „JJJJMM“ zu besetzen, zB „202110“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Werte | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
| 12 | Land |
| 13 | Gemeinde |
| 14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Wertevorrat: „M“ für männlich, „W“ für weiblich, „X“ für divers, „O“ für offen, „I“ für inter und „K“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde.
3.6 Das Geburtsdatum ist im Format „JJJJ-MM-TT“ anzugeben.
3.7 Anzugeben ist die höchste erfolgreich abgeschlossene (schulische bzw. hochschulische) Ausbildung, soweit sie Anstellungserfordernis war.
3.8 Bei Personen, die in einem Dienstverhältnis zum Bund oder Land stehen, ist die Verwendungs- und Besoldungsgruppe nach den für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften anzugeben (zB pd, L1, L2a2, L2a1, L2b3, L2b2, L2b1, L3, l1, l2, l2a2, l2a1, l2b3, l2b2, l2b1, l3). Bei Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Rechtsträger als Bund oder Land stehen, ist die Verwendung nach den für den jeweiligen Bediensteten maßgeblichen arbeitsvertraglichen Vorschriften anzugeben.
3.9 Anzugeben ist (sind) die an der Schule ausgeübte(n) Tätigkeit(en), wie zB Lehrperson, Schulleitung, Clusterleitung, Abteilungsvorstehung, Fachvorstehung, Administration, Erzieherin oder Erzieher, Schulärztin oder Schularzt, Schulwartin oder Schulwart, Sekretariat.
3.10 Anzugeben ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, privatrechtliches Dienstverhältnis [befristet/unbefristet/Sondervertragsverhältnis], sonstiges Dienstverhältnis).
3.11 Das Beschäftigungsausmaß ist
- im Beschäftigungsausmaß in % einer Vollbeschäftigung ohne Mehrdienstleistungen,
- mit den besoldungsrelevanten Mehrdienstleistungen in Stunden und
- mit dem Anteil der Beschäftigung in %, der mit Tätigkeiten gemäß Z 3.9 verbracht wird (Unterricht bzw. sonstige Tätigkeit),
anzugeben (mit der weiteren Angabe, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt).
Teil II
Daten des Betriebs- und Erhaltungsaufwands bei Bildungseinrichtungen
Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2) und dem Ausstattungsdatensatz (2.3). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bundesdienststelle | 3.1 |
| Erhebungszeitraum | 3.2 |
2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 14 Abs. 1 Z 2 lit. a und b BilDokG 2020)
2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl) | 3.4 |
| Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen | 3.5 |
2.3 Ausstattungsdatensatz (§ 14 Abs. 1 Z 2 lit. c BilDokG 2020Bildungsdokumentationsgesetz)
2.3.1 Der Ausstattungsdatensatz hat die Flächen der Bildungseinrichtung gemäß Widmungscode DIN 277 zu enthalten.
2.3.2 Nach der erstmaligen Übermittlung des vollständigen Ausstattungsdatensatzes sind zu den Erhebungszeiträumen und Berichtsterminen gemäß § 16 nur Ergänzungen bzw. Ergänzungsmeldungen bezogen auf den Stand der jeweils letzten Übermittlung vorzunehmen.
Transformation
3.1 Anzugeben ist die Dienststellenkennzahl der Bundesdienststelle, für die der Betriebs- und Erhaltungsaufwand nach Maßgabe des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes budgetär veranschlagt worden ist.
3.2 Der Erhebungszeitraum betrifft jeweils ein Kalenderjahr ist und ist nach dem Muster „JJJJ“ zu besetzen, zB „2021“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Wert | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung entsprechend der Systematik der Haushaltsverrechnung des Bundes (zweckgebundene und ordentliche Gebarung) darzustellen.
Teil III
Gesamtdatensatz des Personalaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Personaldatensätzen (2.2) und dem Aufwandsdatensatz (2.3). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Rechtsträger | 3.1 |
| Erhebungszeitraum | 3.2 |
2.2 Personaldatensätze (§ 18 Abs. 4 Z 1 lit. a BilDokG 2020)
2.2.1 Auszuwählen sind Bedienstete (einschließlich karenzierte Bedienstete), die Bildungseinrichtungen zur Beschäftigung zugewiesen sind. Die Eindeutigkeit des Personaldatensatzes ist durch das vbPK-BF sowie durch das vbPK-AS zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Personaldatensatz hat zusätzlich zu den vbPK-BF und vbPK-AS folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl der Stammschule) | 3.4 |
| Geschlecht | 3.5 |
| Geburtsdatum | 3.6 |
| Ausbildung | 3.7 |
| Verwendung | 3.8 |
| Funktion | 3.9 |
| Beschäftigungsart | 3.10 |
| Beschäftigungsausmaß | 3.11 |
2.3 Aufwandsdatensatz (§ 18 Abs. 4 Z 1 lit. b BilDokG 2020)
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