Kundmachung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche A.B. in ÖsterreichStF BGBl. II Nr. 90/2022
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182/1961, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche wird kundgemacht:
Die Adresse der Evangelischen Tochtergemeinde A.B. Laakirchen wurde mit Wirkung vom 03. September 2021 geändert auf: Obertshausenerstraße 4, 4663 Laakirchen.
Die Adresse der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Pöttelsdorf wurde mit Wirkung vom 15. Dezember 2021 geändert auf: Hauptstraße 46, 7025 Pöttelsdorf.
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