Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 754 Abs. 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) verfassungswidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2022-04-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 65 Z 1 in Verbindung mit § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 – VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. März 2022, G 359/2021-11, dem Bundeskanzler zugestellt am 24. März 2022, zu Recht erkannt:

„§ 754 Abs. 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811, idF BGBl. Nr. 342/1970 war verfassungswidrig.“

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