Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Festlegung einer angemessenen Aufwandsentschädigung für das Kuratorium der GeoSphere Austria (GSA-Vergütungsverordnung – GSA-VV)
Abkürzung
GSA-VV
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des GeoSphere Austria-Gesetzes, BGBl. I Nr. 60/2022, insbesondere dessen § 13 Abs. 4 wird verordnet:
Abkürzung
GSA-VV
Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums
§ 1. Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.
Abkürzung
GSA-VV
Inkrafttreten
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.