Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 18. Juni 1974, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers OBERE FELLACH bestimmt wird, aufgehoben wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2024-10-22
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes 2003, BGBl. I Nr. 9/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2019, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 18. Juni 1974, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers OBERE FELLACH bestimmt wird, GZ 6.828-RAbtA/74, tritt mit Ablauf des 30. November 2024 außer Kraft.

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