Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Sicherheitserklärung im Bildungsbereich (Sicherheitserklärungs-V) erlassen wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2024-12-19
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 8 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG, BGBl. Nr. 86/1948, in der Fassung BGBl. I Nr. 143/2024 wird verordnet:

§ 1. Die Sicherheitserklärung einer neu in den Dienst aufzunehmenden Person an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ist nach dem Muster der Anlage abzugeben.

§ 2. Mit der Vollziehung dieser Verordnung ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.

§ 3. Diese Verordnung samt Anlage tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Anlage

Sicherheitserklärung im Bildungsbereich

(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)

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