Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der angeordnet wird, an welchem Standort die Familiengerichtshilfe eingerichtet ist (FamGHV-BMJ 2024)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2024-12-21
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 106c Abs. 1 des Außerstreitgesetzes, BGBl. I Nr. 111/2003, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013, wird verordnet:

Standorte

§ 1. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2022 wurde der Standort der Familiengerichtshilfe Fürstenfeld aufgelöst.

Mitbetreute Bezirksgerichte

§ 2. Die Familiengerichtshilfe am Standort Graz betreut zusätzlich zu den Bezirksgerichten Graz-Ost, Graz-West, Deutschlandsberg, Leibnitz und Voitsberg auch die Bezirksgerichte Fürstenfeld, Feldbach und Weiz.

Inkrafttreten

§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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