Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. I Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 44/2024, wird kundgemacht:
Folgende Aufgabenbereiche werden mit Wirksamkeit vom 3. März 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag.a Barbara Eibinger-Miedl zur Besorgung übertragen:
Zollrecht, Zollpolitik und Internationale Zollangelegenheiten
Ausfuhrförderungs- und Ausfuhrfinanzierungspolitik
Kapitalmarktrecht, FinTech und Finanzbildung
Doppelbesteuerungsabkommen
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