Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, mit der die Beträge für die Studienbeihilfe, die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und das Studienabschluss-Stipendium für das Studienjahr 2026/27 sowie die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt werden (Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026)
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 32a in Verbindung mit § 75 Abs. 46 und § 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 97/2024, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 4. (1) Die §§ 1 und 3 treten mit 1. September 2026 in Kraft.
(2) § 2 tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft.
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