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Übereinkommen vom 11. Oktober 1985 zur Schaffung der Multilateralen Investitionsgarantieagentur (mit Beilagen und Anhängen)

4 Versionen · 1985-10-11

Änderungen vom 2010-10-18

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# Übereinkommen vom 11. Oktober 1985 zur Schaffung der Multilateralen Investitionsgarantieagentur (mit Beilagen und Anhängen)
(Stand am 10. Mai 2005)
(Stand am 18. Oktober 2010)
Die Vertragsstaaten sind, in der Erwägung, dass für die wirtschaftliche Entwicklung eine engere internationale Zusammenarbeit notwendig ist und dass die Rolle, welche die ausländische Investitionstätigkeit allgemein und insbesondere die privaten Auslandinvestitionen bei dieser Entwicklung spielen, gestärkt werden muss, in der Erkenntnis, dass der ausländische Investitionsfluss in die Entwicklungsländer durch den Abbau von Befürchtungen im Zusammenhang mit nichtkommerziellen Risiken begünstigt und angeregt würde, in dem Wunsch, wirtschaftlich produktive Investitionen von Kapital und Technologie in den Entwicklungsländern zu fördern, zu Bedingungen, die den Entwicklungsbedürfnissen, der Entwicklungspolitik und den Entwicklungszielen dieser Länder entsprechen, und nach gerechten und zuverlässigen Grundsätzen für die Behandlung ausländischer Investitionen, in der Überzeugung, dass die Multilaterale Investitionsgarantieagentur als Ergänzung von staatlichen und regionalen Investitionsgarantieorganisationen und von privaten Versicherern nichtkommerzieller Risiken für die Förderung ausländischer Investitionen eine wichtige Rolle spielen kann, und im Bewusstsein, dass diese Agentur ihren Verpflichtungen möglichst ohne Rückgriff auf ihr abrufbares Kapital nachkommen sollte und dass eine Verbesserung der Investitionsbedingungen dazu beitragen würde, wie folgt übereingekommen: Kapitel I Gründung, Rechtsstellung, Aufgaben und Definitionen
1985-10-11
Originalfassung Text zu diesem Datum