Verordnung des EFD vom 14. Juni 2005 über die Verzinsung ausstehender EU-Steuerrückbehaltsbeträge

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2005-06-14
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Das Eidgenössische Finanzdepartement,

gestützt auf Artikel 5 Absatz 4 des Zinsbesteuerungsgesetzes vom 17. Dezember 2004[^1] (ZBStG),

verordnet:

Art. 1

Der Verzugszins, der nach Artikel 5 Absatz 4 des Zinsbesteuerungsgesetzes vom 17. Dezember 2004 bei verspäteter Entrichtung des Rückbehaltsbetrages geschuldet wird, bestimmt sich nach der Verordnung vom 29. November 1996[^2] über die Verzinsung ausstehender Verrechnungssteuern.

Art. 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: SR 641.91

[^2]: SR 642.212

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