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Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zu dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption
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· 2003-05-15
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2013-06-04
2012-01-05
2008-06-23
Änderungen vom 2008-06-23
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# Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zu dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption
<sup>1</sup> Übersetzung Zusatzprotokoll zu dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption (Stand am 20. Juni 2006) Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Unterzeichnerstaaten dieses Protokolls, in der Erwägung, dass es wünschenswert ist, das Strafrechtsübereinkommen über
<sup>1</sup> Übersetzung Zusatzprotokoll zu dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption (Stand am 1. August 2008) Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Unterzeichnerstaaten dieses Protokolls, in der Erwägung, dass es wünschenswert ist, das Strafrechtsübereinkommen über
<sup>3</sup> Korruption (SEV Nr. 173, im Folgenden als «das Übereinkommen» bezeichnet) zwecks Verhütung und Bekämpfung der Korruption zu ergänzen; in der Erwägung gleichfalls, dass dieses Protokoll zu einer grösseren Umsetzung des Aktionsprogramms von 1996 gegen Korruption beiträgt; sind wie folgt übereingekommen: Kapitel I: Begriffsbestimmungen
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[^2]: Von der Bundesversammlung genehmigt am 7. Oktober 2005 Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 31. März 2006 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Juli 2006 AS 2006 2393; BBl 2004 6983
[^1]: Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2006 2393).
[^1]: Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
[^2]: Art. 1 Abs. 2 des BB vom 7. Okt. 2005 (AS 2006 2371).
2006-07-01
2003-05-15
Originalfassung
Text zu diesem Datum