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Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (mit Anhängen und Schlussakte)

5 Versionen · 2004-10-26

Änderungen vom 2013-06-12

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# Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (mit Anhängen und Schlussakte)
(Stand am 1. Oktober 2010) Die Schweizerische Eidgenossenschaft, nachstehend «die Schweiz» genannt, und
(Stand am 12. Juni 2013) Die Schweizerische Eidgenossenschaft, nachstehend «die Schweiz» genannt, und
<sup>2</sup> Die Europäische Gemeinschaft , nachstehend «die Gemeinschaft» genannt, beide zusammen nachstehend «Vertragsparteien» genannt, In dem Bestreben, die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Gemeinschaft im Bereich der Statistik zu verbessern und zu diesem Zweck mit dem vorliegenden Abkommen die Grundsätze und Bedingungen dieser Zusammenarbeit festzulegen, In dem Bewusstsein, dass geeignete Massnahmen getroffen werden sollten, um eine schrittweise Harmonisierung und die kohärente Entwicklung des rechtlichen Rahmens für die Datenerhebung, die Klassifikationen, Definitionen und Methoden in der Statistik zu verwirklichen, In der Erwägung, dass gemeinsame Vorschriften für die Erstellung von Statistiken im Gebiet der Gemeinschaft und der Schweiz aufgestellt werden sollten, In der Übereinstimmung, dass diese Regeln auf den in der Gemeinschaft geltenden Rechtsvorschriften gründen sollten, sind wie folgt übereingekommen:
2004-10-26
Originalfassung Text zu diesem Datum