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Abkommen vom 3. Dezember 2015 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten (mit Anhängen)

4 Versionen · 2015-12-03

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# Abkommen vom 3. Dezember 2015 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten (mit Anhängen)
(Stand am 1. Januar 2017) Der Schweizerische Bundesrat, vertreten durch den Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, und die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Europa, Integration und Äusseres, nachfolgend die Vertragsparteien, in Anwendung von Artikel 8 des Wiener Übereinkommens über konsularische
(Stand am 1. März 2018) Der Schweizerische Bundesrat, vertreten durch den Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, und die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Europa, Integration und Äusseres, nachfolgend die Vertragsparteien, in Anwendung von Artikel 8 des Wiener Übereinkommens über konsularische
<sup>1</sup> Beziehungen vom 24. April 1963 («Wiener Übereinkommen»), wonach konsularische Vertretungen konsularische Aufgaben auch für einen dritten Staat wahrnehmen können; vom Wunsche geleitet, den Staatsangehörigen möglichst effizient und bürgerfreundlich konsularische Dienstleistungen zu erbringen; im Bestreben, die im bilateralen Abkommen über die Zusammenarbeit auf konsula-
2015-12-03
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