Änderungshistorie
Internationales Übereinkommen von 2004 vom 13. Februar 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (mit Anhang)
5 Versionen
· 2004-02-13
2018-11-07
2018-07-10
2017-10-18
Änderungen vom 2017-10-18
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# Internationales Übereinkommen von 2004 vom 13. Februar 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (mit Anhang)
Internationales Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (Stand am 8. September 2017) Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens, unter Berufung auf Artikel 196 Absatz 1 des Seerechtsübereinkommens der Verein-
Internationales Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (Stand am 18. Oktober 2017) Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens, unter Berufung auf Artikel 196 Absatz 1 des Seerechtsübereinkommens der Verein-
<sup>2</sup> der wie folgt lautet, «Die Staaten ergreifen alle notwendigen ten Nationen von 1982 Massnahmen zur Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt, die sich aus der Anwendung von Technologien im Rahmen ihrer Hoheitsbefugnisse oder unter ihrer Kontrolle oder aus der absichtlichen oder zufälligen Zuführung fremder oder neuer Arten in einen bestimmten Teil der Meeresumwelt, die dort beträchtliche und schädliche Veränderungen hervorrufen können, ergibt»;
2017-09-08
2004-02-13
Originalfassung
Text zu diesem Datum