Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets
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Art 1
Art 2 Aufhebung der Verringerungen der Gesamtvergütungen
Art 3
Art 3
Art 3
Art 3a Festsetzung des Vertragsinhalts
durch das Schiedsamt
Art 4 Inkrafttreten
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