Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2026

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 2025-12-05
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Änderungshistorie JSON API

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Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2026 monatlich 325 Euro.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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