Zweiundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 2003-02-25
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekannt gemacht, dass die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes, beschränkt auf den Kindesunterhalt, verbürgt ist im Verhältnis zu dem US-Bundesstaat

South Carolina.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 7. Januar 1997 (BGBl. I S. 155).

Bundesministerium der Justiz

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