Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 2009-10-28
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Eingangsformel

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

I.

Dem Bundesministerium des Innern wird unter Abänderung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. V, aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.

II.

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

Schlussformel

Die Bundeskanzlerin

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von gesetze-im-internet.de veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. gesetze-im-internet.de
gemeinfrei (amtliche Werke nach § 5 UrhG; freie Nutzung und Weiterverwendung)