Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 2005-07-29
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

I.

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes

a)

der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15

b)

der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15, C 1 bis C 2 und W 2

c)

der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst) jeweils für ihren/seinen Geschäftsbereich.

II.

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamtinnen und Beamten vor.

III.

Diese Anordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesminister des Innern

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