Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1961-06-12
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Amtsbezeichnungen

(XXXX)

Gemäß § 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 19. Juli 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 569) in Verbindung mit § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich die Amtsbezeichnung

Leitender Regierungskriminaldirektor

fest.

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