Bekanntmachung über die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages in Berlin
Deutschen Bundestages in Berlin
(XXXX)
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juli 1999 gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) (BGBl. I S. 918), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390, 2756) festgestellt, daß die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages in Berlin, Platz der Republik, mit Wirkung vom 1. September 1999 hergestellt sind.
Der Präsident des Deutschen Bundestages
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