Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2021-11-19
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API
(XXXX)

Der Fallpauschalen-Katalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 des Krankenhausentgeltgesetzes, der Katalog ergänzender Zusatzentgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes und der Pflegeerlöskatalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 2a des Krankenhausentgeltgesetzes werden für das Jahr 2022 mit den Entgeltkatalogen nach den Anlagen 1 bis 8 dieser Verordnung vorgegeben.

Anlagen

(Fundstelle: BAnz AT 22.11.2021 V1)

Anlage 1Fallpauschalen-Katalog und Pflegeerlöskatalog (Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2a des Krankenhausentgeltgesetzes)Teil aBewertungsrelationen bei Versorgung durch HauptabteilungenTeil bBewertungsrelationen bei Versorgung durch BelegabteilungenTeil cBewertungsrelationen bei teilstationärer VersorgungTeil dBewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Median-Fallzahl bei Versorgung durch HauptabteilungTeil eBewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Median-Fallzahl bei Versorgung durch BelegabteilungAnlage 2Zusatzentgelte-Katalog – Liste – (Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes)Anlage 3aNicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete vollstationäre Leistungen und Pflegeerlöskatalog (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)Anlage 3bNicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete teilstationäre Leistungen und Pflegeerlöskatalog (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)Anlage 4Zusatzentgelte-Katalog – Liste – (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)Anlage 5Zusatzentgelte-Katalog – Definition und differenzierte Beträge – (Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes)Anlage 6Zusatzentgelte-Katalog – Definition – (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)Anlage 7Zusatzentgelte-Katalog – Blutgerinnungsstörungen – (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)Anlage 8Ergänzende Informationen zur Abrechnung von bewerteten Zusatzentgelten aus dem Zusatzentgelte-Katalog (Anlage 2 und Anlage 5)

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