Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2002-04-29
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Eingangsformel

Auf Grund des § 5 Abs. 2 und 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

§ 1

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhält die anliegende Satzung.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.

Anlage (zu § 1)Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(Text der Satzung siehe: FinDASa)

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