Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg
§ 1
Der Freihafen Hamburg wird aufgehoben.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg vom 22. August 1997 (BGBl. I S. 2320), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2746) geändert worden ist, außer Kraft.
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