Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2022-12-16
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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§ 1 Anwendung der Handelsregisterverordnung

(1) Für die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters ist die Handelsregisterverordnung entsprechend anwendbar, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.

(2) Für die entsprechende Anwendung der Handelsregisterverordnung nach Absatz 1 steht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesellschaft) einer offenen Handelsgesellschaft mit den Maßgaben gleich, dass

1.

an die Stelle der Firma der offenen Handelsgesellschaft der Name der Gesellschaft tritt und

2.

an die Stelle der persönlich haftenden Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft die Gesellschafter der Gesellschaft treten.

§ 2 Einteilung und Gestaltung des Gesellschaftsregisters

(1) Jede Gesellschaft ist unter einer fortlaufenden Nummer (Registerblatt) in das Gesellschaftsregister einzutragen.

(2) Bei der Führung des Registers sind die Muster der Anlagen 1 bis 4 zu verwenden.

§ 3 Anmeldung und Eintragung

(1) In der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Gesellschaftsregister soll auch der Gegenstand der Gesellschaft angegeben werden, soweit er sich nicht aus deren Namen ergibt. Dies gilt auch für die Anmeldung der Umwandlung oder des Statuswechsels in eine Gesellschaft.

(2) Als Gesellschafter ist eine Gesellschaft nur in das Gesellschaftsregister einzutragen, wenn sie ihrerseits im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Dies gilt auch, wenn der Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Gesellschaft angemeldet wird.

§ 4 Inhalt der Eintragungen in das Gesellschaftsregister

(1) In Spalte 1 des Gesellschaftsregisters ist die laufende Nummer der die Gesellschaft betreffenden Eintragungen einzutragen.

(2) In Spalte 2 des Gesellschaftsregisters sind die folgenden Angaben und die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen einzutragen:

1.

unter Buchstabe a: der Name der Gesellschaft,

2.

unter Buchstabe b:

a)

der Sitz der Gesellschaft,

b)

die Anschrift der Gesellschaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und

c)

die Errichtung oder die Aufhebung von Zweigniederlassungen der Gesellschaft unter jeweiliger Angabe des Ortes einschließlich der Postleitzahl, die inländische Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und, falls dem Namen der Gesellschaft für eine Zweigniederlassung ein Zusatz beigefügt ist, die Angabe dieses Zusatzes.

Mit der Eintragung nach Satz 1 Nummer 1 erhält der Name der Gesellschaft den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“.

(3) In Spalte 3 des Gesellschaftsregisters sind die folgenden Angaben und die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen einzutragen:

1.

unter Buchstabe a: die allgemeine Regelung zur Vertretung der Gesellschaft durch die Gesellschafter und die Liquidatoren,

2.

unter Buchstabe b:

a)

die Gesellschafter,

b)

die als solche bezeichneten Liquidatoren.

Gesellschafter und Liquidatoren nach Satz 1 Nummer 2 sind jeweils mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort einzutragen. Handelt es sich bei einem solchen Gesellschafter oder Liquidator um eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, so sind deren Firma oder Name, Rechtsform, Sitz und, soweit gesetzlich vorgesehen, Art und Ort des zuständigen Registers und Registernummer einzutragen. Weicht die Vertretungsbefugnis der in Spalte 3 unter Buchstabe b einzutragenden Personen von den in Spalte 3 unter Buchstabe a eingetragenen Angaben ab, so ist die besondere Vertretungsbefugnis bei den jeweiligen Personen zu vermerken.

(4) In Spalte 4 des Gesellschaftsregisters sind die folgenden Angaben und die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen einzutragen:

1.

unter Buchstabe a: die Rechtsform der Gesellschaft,

2.

unter Buchstabe b:

a)

die Auflösung, Fortsetzung und Nichtigkeit der Gesellschaft; das Erlöschen der Gesellschaft sowie Löschungen von Amts wegen;

b)

Statuswechsel;

c)

Eintragungen nach dem Umwandlungsgesetz;

d)

die Eröffnung, Einstellung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens sowie die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses; die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters unter den Voraussetzungen des § 707b Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Handelsgesetzbuchs sowie die Aufhebung einer derartigen Sicherungsmaßnahme; die Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner und deren Aufhebung sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte nach § 277 der Insolvenzordnung; die Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans und die Aufhebung der Überwachung.

(5) In Spalte 5 des Gesellschaftsregisters sind die folgenden Angaben einzutragen:

1.

unter Buchstabe a: der Tag der Eintragung,

2.

unter Buchstabe b: sonstige Bemerkungen.

(6) Enthält eine Eintragung im Gesellschaftsregister einen in ein öffentliches Register eingetragenen Rechtsträger, so sind im Gesellschaftsregister auch Art und Ort des Registers und die Registernummer dieses Rechtsträgers zu vermerken.

§ 5 Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen erfolgen in dem für das Handelsregister bestimmten Veröffentlichungssystem (§ 10 des Handelsgesetzbuchs). Registerbekanntmachungen im Sinne des § 10 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs sind möglichst nach dem Muster in Anlage 5 abzufassen.

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 und § 4)Allgemeines Muster für Eintragungen in das Gesellschaftsregister

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2424)

Gesellschaftsregister des Amtsgerichts MünchenNummer der Gesellschaft: GsR 3142 Nummer der Eintragunga)Nameb)Sitz, Anschrift, Zweig- niederlassungen, inländische Geschäftsanschrift der Zweigniederlassunga)Allgemeine Vertretungsregelungb)Gesellschafter, Vertretungs- berechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa)Rechtsformb)Sonstige Rechts- verhältnissea)Tag der Ein- tragungb)Bemerkungen123451a)Müller & Schmidt Immobilienverwaltung eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechtsb)München Anschrift: Junkerstr. 7, 80117 Münchena)Die Gesellschafter sind nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.b)Gesellschafter: Müller, Petra, Starnberg, 18.05.1966; Schmidt, Christian, München, 13.01.1966a)Gesellschaft bürgerlichen Rechtsa)14.07.2024 Röcken2a)Nach Änderung: Jeder Gesellschafter ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.b)Eingetreten als Gesellschafter: Schmidt, Lena, München, 18.08.1990 gemeinsam vertretungsberechtigt mit Petra Müller oder Christian Schmidta)20.08.2024 Schirmer3a)Nach Namensänderung: Immobilienverwaltung Maxvorstadt eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechtsa)03.03.2025 Schmidt4a)Die Liquidatoren sind nur gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.b)Bestellt als Liquidator: Schmidt, Christian, München, 13.01.1966; Bestellt als Liquidator: Schmidt, Lena, München, *18.08.1990b)Die Gesellschaft ist aufgelöst.a)09.10.2025 Röcken5b)Die Gesellschaft ist erloschen.a)22.12.2026 Röcken

Anmerkung: Die Kopfzeile und die Spaltenüberschriften müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)Musterbeispiel für die Eintragung eines Statuswechsels einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft in das Gesellschaftsregister

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2425)

Gesellschaftsregister des Amtsgerichts MünchenNummer der Gesellschaft: GsR 3142 Nummer der Eintragunga)Nameb)Sitz, Anschrift, Zweig- niederlassungen, inländische Geschäftsanschrift der Zweigniederlassunga)Allgemeine Vertretungs- regelungb)Gesellschafter, Vertre- tungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa)Rechtsformb)Sonstige Rechtsverhältnissea)Tag der Ein- tragungb)Bemerkungen12345………………b)Die Gesellschaft wird als Kommanditgesellschaft fortgesetzt. Der Statuswechsel wird mit der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister wirksam.a)10.06.2025 Röcken…b)Die Gesellschaft wurde am 22. Juni 2025 unter HRA 10993 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen.a)23.06.2025 Schmidt

Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2)Musterbeispiel für die Eintragung eines Statuswechsels einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft in das Handelsregister

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2426)

Handelsregister des Amtsgerichts MünchenAbteilung ANummer der Firma: HRA 10993 Nummer der Eintragunga)Firmab)Sitz, Niederlas- sung, Zweig- niederlassungenc)Gegenstand des Unternehmensa)Allgemeine Ver- tretungsregelungb)Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa)Rechtsform, Beginn und Satzungb)Sonstige Rechts- verhältnissec)Kommanditisten, Mitgliedera)Tag der Eintra- gungb)Bemerkungen1234561a)Immobilien- verwaltung Maxvorstadt GmbH & Co. KGb)München Anschrift: Junkerstr. 8, 80117 Münchena)Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.b)Persönlich haf- tender Gesellschafter: Müller & Schmidt Verwaltungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Amtsgericht München, HRB 17898)Gesamtprokura mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen Schmidt-Martens, Stefan, geb. am …, Münchena)Kommandit- gesellschaftb)Hervorgegangen aus Statuswechsel der Immobilien- verwaltung Maxvorstadt eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eingetragen im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts München unter GsR 3142c)Kommanditisten: Müller, Petra, Starnberg, 18.05.1966, Haftsumme: 50 000,00 EUR; Schmidt, Christian, München, 13.01.1966, Haftsumme: 50 000,00 EUR; Schmidt, Lena, München, *18.08.1990, Haftsumme: 20 000,00 EUR.a)22.06.2025 Hofmann2……………

Anlage 4 (zu § 2 Absatz 2)Muster der Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2427)

Gesellschaftsregister des AmtsgerichtsNummer der Gesellschaft: GsR Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts1.Anzahl der bisherigen Eintragungen:2.a)Name:b)Sitz, Anschrift, Zweigniederlassungen:3.a)Allgemeine Vertretungsregelung:b)Gesellschafter, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:4.a)Rechtsform:b)Sonstige Rechtsverhältnisse:5.Tag der letzten Eintragung:

Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

Anlage 5 (zu § 5 Satz 2)Muster für Registerbekanntmachungen

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2428)

[Bezeichnung des zuständigen Gerichts],

Aktenzeichen: [Registernummer]

[Anlass der Bekanntmachung]

[gegebenenfalls Datum der Eintragung]

[Registernummer], [Name], [Rechtsform], [Sitz],

[Inhalt der Bekanntmachung]

Tag der Registerbekanntmachung: [Datum].

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