Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen
(XXXX) Art 1 bis Art 6
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Art 7 Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut des Transplantationsgesetzes und des Transfusionsgesetzes in der vom 1. August 2007 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Art 8 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
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