Erstes Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1997-06-23
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung

(XXXX) Art 1 und 2
Art 3 Übergangsregelung

Ab Inkrafttreten dieses Gesetzes gilt Artikel 1 Nr. 2 und 3 entsprechend für Beitragserhöhungen, die nach dem 11. März 1997 und vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam werden. Für die Kündigungsfrist nach Artikel 1 Nr. 2 ist anstelle des Tages der Beitragserhöhung der Tag des Inkrafttretens der Regelung maßgebend. Artikel 1 Nr. 4 und Artikel 2 Nr. 2 gelten nicht für Beitragserhöhungen, die vor dem 31. Dezember 1998 wirksam geworden sind. Bei der Anwendung des § 221 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleiben Beitragsverminderungen auf Grund von § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Beitragsentlastung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 1. November 1996 (BGBl. I S. 1631) außer Betracht.

Art 4 Inkrafttreten

(1)

(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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