Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 2025-12-22
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 26
Änderungshistorie JSON API

–3.6Sondervermögen „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“3.6.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen –150 051 1 890 4823.6.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen –4 996 908 –3.7Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“3.7.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen – –3.7.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen – –3.8Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“3.8.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen 495 142 –3.8.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen –200 000 –180 0003.9Sondervermögen „Aufbauhilfe“3.9.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen – –3.9.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen –12 842 –198 2183.10Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“3.10.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen 2 500 000 2 500 0003.10.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen –2 500 000 –2 500 0003.11Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“3.11.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen – –3.11.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen –240 000 –750 0003.12Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“3.12.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen – –3.12.2Kassenwirksame, nicht NKA-relevante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus dem Sondervermögen –2 100 000 –3 857 7063.13Rücklage3.13.1Nicht kassenwirksame, NKA-erhöhende Zuführung zur Rücklage––3.13.2Nicht kassenwirksame, NKA-verringernde Entnahme aus der Rücklage––3.14Umbuchung zum Haushaltsausgleich gemäß dem Haushaltsvermerk zu Kap. 3201–5 326 555I.Nettokreditaufnahme97 964 55681 781 749II.nachrichtlich: maximal zulässiges Verpflichtungsvolumen zur endfälligen Tilgung gem. § 2 Abs. 5 HG 490 722 570 415 864 754

Differenzen durch Rundung möglich.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von gesetze-im-internet.de veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. gesetze-im-internet.de
gemeinfrei (amtliche Werke nach § 5 UrhG; freie Nutzung und Weiterverwendung)