Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern
von Bund und Ländern
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
(XXXX) Art 1 bis 4
Art 5 Umsetzung
Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.
Art 6
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Art 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
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