Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 1997-12-22
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API

von Bund und Ländern

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

(XXXX) Art 1 bis 4
Art 5 Umsetzung

Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.

Art 6

-

Art 7 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

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