Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)a)Kundenanforderungen analysierenb)Änderungen von Energieversorgungsanlagen planen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegenc)Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Systemen, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen und Versorgungssystemen, planend)Änderungen von Kommunikations- und Datenübertragungssystemen planene)technische Schnittstellen und Netztopologien klärenf)Lösungen unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kalkuliereng)Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählenh)Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden berateni)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
14Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)a)Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontierenb)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließenc)Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnend)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmene)Netz- und Bussysteme anpassenf)Beleuchtungssysteme montieren und installiereng)Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen
15Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme (§ 7 Absatz 1 Nummer 15)a)technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellenb)Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtungen, inspizierenc)wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und technischen Bestimmungen sowie betriebsspezifischer Vorgaben durchführend)Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwachen, Sicherungsmaßnahmen durchführen
e)gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere Sollwerte einstellen und justieren, Verschleißteile austauschen, Betriebsstoffe überprüfen und nachfüllen, Wartungsprotokolle erstellenf)Störmeldungen aufnehmen und beurteileng)Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Sicherheit von Netzen, Anlagen, Systemen und Geräten prüfen und dokumentierenh)Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und protokolliereni)Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefahrenstellen analysieren und erfassenj)bei der Aufstellung und Optimierung von Instandhaltungsplänen mitwirken
16Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)a)Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kundenwünsche sowie ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte steuernb)Störungen analysieren und unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifenc)Kunden, insbesondere bei Störungen, informierend)Auftragsdurchführung durch externes Personal beaufsichtigen und koordinieren sowie Leistungen kontrollierene)Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisenf)Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen sowie in die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen einweiseng)Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassenh)Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzeni)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen einstellenj)Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimierenk)Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungspotentiale erfassen
17Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)a)Daten für das Gebäudemanagement bereitstellenb)Rapporte und Leistungsnachweise prüfenc)Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenbanken verwaltend)Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Realisierbarkeit prüfen, Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und ausführene)Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbereiche klärenf)an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträgen mitwirkeng)Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen abnehmenh)vertragliche Regelungen, insbesondere Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassung und Verdingungsordnungen, beachteni)Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Leistungserbringern berücksichtigen
18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 7 Absatz 1 Nummer 18)a)Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewertene)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, die für die Sicherung der betrieblichen Abläufe notwendigen Verbrauchsmaterialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren und bevorratenf)Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwacheng)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenh)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentiereni)Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführenj)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläuternk)Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen zusammenstellen und modifizierenl)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenm)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenn)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
Teil B: Zeitliche Gliederung
Abschnitt 1
Berufs- bild- positionTeil des AusbildungsberufsbildesKern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 7 Absatz 1 Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 7 Absatz 1 Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 7 Absatz 1 Nummer 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 7 Absatz 1 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführenwährend der gesamten Ausbildung
5Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 7 Absatz 1 Nummer 5)a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)Vorschriften zum Datenschutz anwendene)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten
g)digitale Lernmedien nutzenh)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
Abschnitt 2
Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 1
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen3 bis 5
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichtenb)erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenl)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)a)Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
9Messen und Analysierenvon elektrischen Funktionen und Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9)a)Messverfahren und Messgeräte auswählenb)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
14Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)a)Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontieren
Zeitrahmen 2
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenb)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, recherchieren, auswerten und anwenden
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenc)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)Leitungen installieren 2 bis 4
10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 7 Absatz 1 Nummer 10)c)Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)e)technische Schnittstellen und Netztopologien kläreng)Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswähleni)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
14Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)b)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
Zeitrahmen 3
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenf)elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9)c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)Steuerschaltungen analysierene)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)systematische Fehlersuche durchführen3 bis 4
11Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 11)a)Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)IT-Systeme in Netzwerke einbindend)Tools und Testprogramme einsetzen
14Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)c)Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
Zeitrahmen 4
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)f)Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten1 bis 2
11Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 11)a)Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)IT-Systeme in Netzwerke einbindend)Tools und Testprogramme einsetzen
14Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)d)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr
Zeitrahmen 5
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)g)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten2 bis 3
10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 7 Absatz 1 Nummer 10)a)Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)Isolationswiderstände messen und beurteilene)Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteileng)Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilenh)elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)b)Änderungen von Energieversorgungsanlagen planen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen
Zeitrahmen 6
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)e)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenf)Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9)g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 7 Absatz 1 Nummer 10)f)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 12)b)auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisenc)Störungsmeldungen aufnehmen3 bis 4
15Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme (§ 7 Absatz 1 Nummer 15)a)technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellenb)Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtungen, inspizierenc)wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und technischen Bestimmungen sowie betriebsspezifischer Vorgaben durchführenf)Störmeldungen aufnehmen und beurteilen
16Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)b)Störungen analysieren und unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
17Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)a)Daten für das Gebäudemanagement bereitstellene)Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbereiche klären
Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr
Zeitrahmen 7
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)b)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwendenh)Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)g)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)h)Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 12)a)Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)a)Kundenanforderungen analysiereng)Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen1 bis 3
14Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)b)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließenc)Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnene)Netz- und Bussysteme anpassenf)Beleuchtungssysteme montieren und installiereng)Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen
16Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)g)Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpasseni)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen einstellen
Zeitrahmen 8
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)e)Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichenh)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 12)d)Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)c)Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Systemen, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen und Versorgungssystemen, planenf)Lösungen unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kalkulieren3 bis 5
16Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)h)Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzenj)Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren
17Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)d)Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Realisierbarkeit prüfen, Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und ausführen
und 4. Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 9
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)c)im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschend)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führeng)Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixiereni)Konflikte im Team lösen
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)d)Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigenj)interne und externe Leistungserbringung vergleichen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)d)Änderungen von Kommunikations- und Datenübertragungssystemen planenh)Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden beraten2 bis 4
14Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)d)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
16Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)d)Auftragsdurchführung durch externes Personal beaufsichtigen und koordinieren sowie Leistungen kontrollieren
17Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)b)Rapporte und Leistungsnachweise prüfenf)an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträgen mitwirkeng)Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen abnehmenh)vertragliche Regelungen, insbesondere Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassung und Verdingungsordnungen, beachteni)Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Leistungserbringern berücksichtigen
Zeitrahmen 10
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)b)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwendenj)schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)i)qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwendenk)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9)i)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 7 Absatz 1 Nummer 10)i)Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 12)e)Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)technische Unterstützung leisteng)Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
15Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme (§ 7 Absatz 1 Nummer 15)d)Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwachen, Sicherungsmaßnahmen durchführene)gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere Sollwerte einstellen und justieren, Verschleißteile austauschen, Betriebsstoffe überprüfen und nachfüllen, Wartungsprotokolle erstelleng)Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Sicherheit von Netzen, Anlagen, Systemen und Geräten prüfen und dokumentierenh)Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und protokolliereni)Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefahrenstellen analysieren und erfassenj)bei der Aufstellung und Optimierung von Instandhaltungsplänen mitwirken3 bis 5
16Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)a)Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kundenwünsche sowie ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte steuernc)Kunden, insbesondere bei Störungen, informierene)Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisenf)Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen sowie in die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen einweisenk)Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungspotenziale erfassen
17Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)c)Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenbanken verwalten
Zeitrahmen 11
18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 7 Absatz 1 Nummer 18)a)Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung betrieblicher Regeln einholen, prüfen und bewertene)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, die für die Sicherung der betrieblichen Abläufe notwendigen Verbrauchsmaterialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren und bevorratenf)Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwacheng)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenh)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentiereni)Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführenj)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläuternk)Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen zusammenstellen und modifizierenl)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenm)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenn)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten10 bis 12
Anlage 3 (zu § 12) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für Betriebstechnik
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 926 — 937)
Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen
Berufs- bild- positionTeil des AusbildungsberufsbildesFachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind
123
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13)a)Kundenanforderungen analysierenb)vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilenc)Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählend)Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festlegene)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählenf)Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe von Kunden planeng)die zu erbringende Leistung dokumentieren, Schaltungsunterlagen anpassen
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)a)Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauenb)Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Ladung sichern und Transport durchführenc)Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigend)Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließene)Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen und aufstellenf)Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichneng)Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnenh)Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringeni)Datenleitungen konfektionierenj)Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und anschließenk)Leitungen der Kommunikationstechnik mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verarbeitenl)Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitungen verbindenm)Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilenn)Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmeno)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmenp)Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb nehmen, Betriebswerte einstellenq)nichtelektrische Komponenten von Anlagen, insbesondere pneumatische Baugruppen, prüfen
r)Beleuchtungsanlagen montieren und installierens)Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellent)Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfenu)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollierenv)Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder System übergeben
15Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 15)a)Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmenb)Anwendungssoftware installieren und konfigurierenc)Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und ändernd)Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe anpassene)Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Automatisierungsgeräten an Netzwerke und Bussysteme anpassenf)Speichermedien und Programme zur Datensicherung installieren
16Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16)a)Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planenb)Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und Sicherheitseinrichtungen prüfen sowie Prüfungen protokollierenc)Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschend)Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellene)Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugruppen prüfen, defekte Baugruppen austauschenf)dezentrale Energieversorgungssysteme warten und instand halteng)Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und instand haltenh)Bearbeitungsmaschinen warten und instand setzeni)Kommunikationsanlagen warten und instand setzenj)Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfenk)Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren
17Technischer Service und Betrieb (§ 11 Absatz 1 Nummer 17)a)Serviceleistung anbieten und durchführenb)bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirkenc)Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen und hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit beratend)Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisene)Serviceleistungen dokumentierenf)technische Anlagen überwacheng)Ferndiagnose und -wartung durchführen
h)Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und zur Optimierung nutzeni)Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassenj)Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren
18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 11 Absatz 1 Nummer 18)a)Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung betrieblicher Vorgaben einholen, prüfen und bewertene)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellenf)Fremdleistungen veranlassen, überwachen und prüfeng)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenh)Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwendeni)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentierenj)Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführenk)technische Einrichtungen für die Benutzung freigeben und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläuternl)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenm)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenn)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
Teil B: Zeitliche Gliederung
Abschnitt 1
Berufs- bild- positionTeil des AusbildungsberufsbildesKern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 11 Absatz 1 Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 11 Absatz 1 Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 11 Absatz 1 Nummer 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 11 Absatz 1 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführenwährend der gesamten Ausbildung
5Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 11 Absatz 1 Nummer 5)a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)Vorschriften zum Datenschutz anwendene)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerteng)digitale Lernmedien nutzenh)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
Abschnitt 2
Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 1
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen2 bis 4
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenb)erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenl)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8)a)Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 9)a)Messverfahren und Messgeräte auswählenb)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
Zeitrahmen 2
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenb)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden3 bis 5
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenc)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8)b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)Leitungen installieren
10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 11 Absatz 1 Nummer 10)c)Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)a)Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauenc)Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigenf)Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen
Zeitrahmen 3
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8)b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenf)elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 9)c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)Steuerschaltungen analysierene)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)systematische Fehlersuche durchführen 2 bis 4
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13)e)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)g)Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
Zeitrahmen 4
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)f)Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten1 bis 3
11Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 11)a)Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)IT-Systeme in Netzwerke einbindend)Tools und Testprogramme einsetzen
Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr
Zeitrahmen 5
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8)g)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 11 Absatz 1 Nummer 10)a)Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)Isolationswiderstände messen und beurteilene)Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilenf)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisteng)Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilenh)elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteileni)Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen 1 bis 3
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13)c)Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählend)Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festlegen
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)e)Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen und aufstellenh)Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringenj)Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und anschließenm)Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilenn)Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen
Zeitrahmen 6
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)e)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenf)Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen3 bis 5
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 9)g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 12)c)Störungsmeldungen aufnehmen
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)s)Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellent)Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfen
16Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16)a)Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planenb)Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und Sicherheitseinrichtungen prüfen sowie Prüfungen protokollierenc)Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen
Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr
Zeitrahmen 7
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)h)Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)g)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8)h)Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 12)a)Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13)e)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)g)Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnenn)Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen
15Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 15)a)Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmenb)Anwendungssoftware installieren und konfigurierenc)Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und ändernd)Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe anpassenf)Speichermedien und Programme zur Datensicherung installieren2 bis 4
16Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16)d)Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen
17Technischer Service und Betrieb (§ 11 Absatz 1 Nummer 17)i)Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassen
Zeitrahmen 8
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)e)Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichenh)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten2 bis 4
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)d)Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließenl)Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitungen verbindenp)Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb nehmen, Betriebswerte einstellenq)nichtelektrische Komponenten von Anlagen, insbesondere pneumatische Baugruppen, prüfen
16Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16)h)Bearbeitungsmaschinen warten und instand setzenj)Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfen
und 4. Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 9
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)b)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwendenc)im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschend)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führeng)Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixiereni)Konflikte im Team lösen
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)d)Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigeni)qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwendenj)interne und externe Leistungserbringung vergleichen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 9)i)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 12)d)Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13)a)Kundenanforderungen analysierenb)vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilenf)Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe von Kunden planeng)die zu erbringende Leistung dokumentieren, Schaltungsunterlagen anpassen 3 bis 5
14Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14)b)Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Ladung sichern und Transport durchführeni)Datenleitungen konfektionierenk)Leitungen der Kommunikationstechnik mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verarbeiteno)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmenr)Beleuchtungsanlagen montieren und installierenu)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollierenv)Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder System übergeben
15Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 15)e)Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Automatisierungsgeräten an Netzwerke und Bussysteme anpassen
16Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16)g)Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und instand halteni)Kommunikationsanlagen warten und instand setzen
17Technischer Service und Betrieb (§ 11 Absatz 1 Nummer 17)d)Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen
Zeitrahmen 10
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6)j)schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen2 bis 4
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7)k)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 12)b)auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisene)Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)technische Unterstützung leisteng)Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
16Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16)e)Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugruppen prüfen, defekte Baugruppen austauschenf)dezentrale Energieversorgungssysteme warten und instand haltenk)Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren
17Technischer Service und Betrieb (§ 11 Absatz 1 Nummer 17)a)Serviceleistung anbieten und durchführenb)bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirkenc)Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen und hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit beratene)Serviceleistungen dokumentierenf)technische Anlagen überwacheng)Ferndiagnose und -wartung durchführenh)Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und zur Optimierung nutzenj)Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren
Zeitrahmen 11
18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 11 Absatz 1 Nummer 18)a)Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung betrieblicher Vorgaben einholen, prüfen und bewertene)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellenf)Fremdleistungen veranlassen, überwachen und prüfeng)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenh)Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwendeni)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentierenj)Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführenk)technische Einrichtungen für die Benutzung freigeben und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläuternl)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenm)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenn)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten10 bis 12
Anlage 4 (zu § 15) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik/zur Elektronikerin für Automatisierungstechnik
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 938 — 949)
Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen
Berufs- bild- positionTeil des AusbildungsberufsbildesFachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind
123
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)a)technische Prozesse und deren Grundoperationen bewerten, Systemanforderungen analysierenb)Prozesszusammenhänge schnittstellenübergreifend beachten und deren Wechselwirkung an Automatisierungssystemen berücksichtigenc)bei der Entwicklung von Automatisierungslösungen mitwirkend)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählene)technische Schnittstellen klärenf)Komponenten nach Vorgaben auswähleng)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)a)Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontierenb)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließenc)Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnend)Sensoren und Aktoren montierene)Steuerungen installierenf)Einrichtungen der Energieversorgung und -verteilung bereitstelleng)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmenh)Signal- und Datenübertragungseinrichtungen verlegen und montiereni)elektrische Antriebe montieren, ausrichten, kuppeln und anschließenj)Baugruppen der Regelungstechnik montieren und justieren
15Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)a)Steuerungsprogramme erstellenb)Automatisierungsgeräte programmierenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme konfigurieren und parametrierend)elektrische, elektropneumatische oder elektrohydraulische Baugruppen der Steuerungstechnik konfigurieren und parametrierene)komplexe Steuerungen anpassenf)Anwendersoftware zur Maschinen- oder Prozesssteuerung konfigurieren und parametriereng)Signal- und Datenübertragungseinrichtungen konfigurieren
h)Netzwerkbetriebssysteme und Netzwerke konfigurieren und parametriereni)Komponenten der Informationstechnik und Automatisierungstechnik konfigurieren und parametrierenj)Anwendungsprogramme für Leitsysteme und Datennetze konfigurieren und parametrieren
16Prüfen und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 16)a)Leitsysteme, Visualisierungssysteme und Datennetze von Maschinen- oder Prozesssteuerungen in Betrieb nehmen und anpassenb)Komponenten der Automatisierungstechnik justieren und prüfenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme in Betrieb nehmend)Test- und Diagnosesoftware einsetzen, Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführene)Automatisierungssysteme unter Beachtung der betriebs- und anlagenspezifischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen und prüfenf)Inbetriebnahmeprotokolle erstellen und Anlagen übergeben
17Instandhalten und Optimieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 17)a)Prozessgrößen erfassen und auswertenb)elektrische, elektropneumatische oder elektrohydraulische Komponenten und Antriebe instand haltenc)systematisch-methodische Fehlersuche an komplexen Automatisierungssystemen durchführen, Fehler beseitigend)Versionswechsel von Software durchführene)Testsoftware und Diagnosesysteme einsetzenf)Automatisierungssysteme unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben, Vorschriften und Prozessabläufe warten und instand setzeng)Steuerungen und Regelungen optimierenh)automatisierte Anlagen und Systeme unter Berücksichtigung der Produktqualität und des Herstellverfahrens einrichten und überwacheni)Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen
18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 15 Absatz 1 Nummer 18)a)Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellene)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
f)Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentiereng)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, insbesondere Qualitätssicherungssysteme anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentierenh)Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstelleni)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläuternj)Systemdokumentationen und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizierenk)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenl)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenm)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
Teil B: Zeitliche Gliederung
Abschnitt 1
Berufs- bild- positionTeil des AusbildungsberufsbildesKern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 15 Absatz 1 Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 15 Absatz 1 Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 15 Absatz 1 Nummer 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 15 Absatz 1 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführenwährend der gesamten Ausbildung
5Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 15 Absatz 1 Nummer 5)a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)Vorschriften zum Datenschutz anwendene)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerteng)digitale Lernmedien nutzenh)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
Abschnitt 2
Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 1
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen3 bis 5
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenb)erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenl)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)a)Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 9)a)Messverfahren und Messgeräte auswählenb)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)a)Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontieren
Zeitrahmen 2
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenb)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenc)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)Leitungen installieren2 bis 4
10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 15 Absatz 1 Nummer 10)c)Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)e)technische Schnittstellen klärenf)Komponenten nach Vorgaben auswähleng)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)b)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
Zeitrahmen 3
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenf)elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 9)c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)Steuerschaltungen analysierene)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)systematische Fehlersuche durchführen 2 bis 4
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)g)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)c)Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnene)Steuerungen installieren
15Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)a)Steuerungsprogramme erstellen
Zeitrahmen 4
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)f)Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
11Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 11)a)Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)IT-Systeme in Netzwerke einbindend)Tools und Testprogramme einsetzen 1 bis 3
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)g)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr
Zeitrahmen 5
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)g)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 15 Absatz 1 Nummer 10)a)Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)Isolationswiderstände messen und beurteilene)Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilenf)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisteng)Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilenh)elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteileni)Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen1 bis 3
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)f)Einrichtungen der Energieversorgung und -verteilung bereitstellen
Zeitrahmen 6
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)e)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenf)Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 9)g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 15 Absatz 1 Nummer 12)c)Störungsmeldungen aufnehmen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)a)technische Prozesse und deren Grundoperationen bewerten, Systemanforderungen analysieren3 bis 5
16Prüfen und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 16)b)Komponenten der Automatisierungstechnik justieren und prüfenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme in Betrieb nehmend)Test- und Diagnosesoftware einsetzen, Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführen
17Instandhalten und Optimieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 17)e)Testsoftware und Diagnosesysteme einsetzen
Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr
Zeitrahmen 7
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)h)Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)g)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 15 Absatz 1 Nummer 8)h)Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
11Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 11)d)Tools und Testprogramme einsetzen
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 15 Absatz 1 Nummer 12)a)Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten2 bis 4
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)c)bei der Entwicklung von Automatisierungslösungen mitwirkend)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)d)Sensoren und Aktoren montieren
15Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)a)Steuerungsprogramme erstellenb)Automatisierungsgeräte programmierenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme konfigurieren und parametrierend)elektrische, elektropneumatische oder elektrohydraulische Baugruppen der Steuerungstechnik konfigurieren und parametrieren
Zeitrahmen 8
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)b)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)h)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)d)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)i)elektrische Antriebe montieren, ausrichten, kuppeln und anschließen2 bis 4
15Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)f)Anwendersoftware zur Maschinen- oder Prozesssteuerung konfigurieren und parametrieren
17Instandhalten und Optimieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 17)b)elektrische, elektropneumatische oder elektrohydraulische Komponenten und Antriebe instand halten
und 4. Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 9
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)c)im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschend)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führeng)Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixiereni)Konflikte im Team lösen
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)d)Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigene)Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleicheni)qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwendenj)interne und externe Leistungserbringung vergleichen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 9)i)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 15 Absatz 1 Nummer 12)d)Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
13Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13)a)technische Prozesse und deren Grundoperationen bewerten, Systemanforderungen analysierenb)Prozesszusammenhänge schnittstellenübergreifend beachten und deren Wechselwirkung an Automatisierungssystemen berücksichtigen3 bis 5
14Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14)h)Signal- und Datenübertragungseinrichtungen verlegen und montierenj)Baugruppen der Regelungstechnik montieren und justieren
15Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 15)e)komplexe Steuerungen anpasseng)Signal- und Datenübertragungseinrichtungen konfigurierenh)Netzwerkbetriebssysteme und Netzwerke konfigurieren und parametriereni)Komponenten der Informationstechnik und Automatisierungstechnik konfigurieren und parametrierenj)Anwendungsprogramme für Leitsysteme und Datennetze konfigurieren und parametrieren
16Prüfen und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 16)a)Leitsysteme, Visualisierungssysteme und Datennetze von Maschinen- oder Prozesssteuerungen in Betrieb nehmen und anpassenb)Komponenten der Automatisierungstechnik justieren und prüfenc)analoge und programmierbare Sensorsysteme in Betrieb nehmene)Automatisierungssysteme unter Beachtung der betriebs- und anlagenspezifischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen und prüfenf)Inbetriebnahmeprotokolle erstellen und Anlagen übergeben
Zeitrahmen 10
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)j)schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 15 Absatz 1 Nummer 7)k)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
12Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 15 Absatz 1 Nummer 12)b)auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisene)Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)technische Unterstützung leisteng)Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
16Prüfen und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 16)d)Test- und Diagnosesoftware einsetzen, Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführen 2 bis 4
17Instandhalten und Optimieren von Automatisierungssystemen (§ 15 Absatz 1 Nummer 17)a)Prozessgrößen erfassen und auswertenc)systematisch-methodische Fehlersuche an komplexen Automatisierungssystemen durchführen, Fehler beseitigend)Versionswechsel der Software durchführenf)Automatisierungssysteme unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben, Vorschriften und Prozessabläufe warten und instand setzeng)Steuerungen und Regelungen optimierenh)automatisierte Anlagen und Systeme unter Berücksichtigung der Produktqualität und des Herstellverfahrens einrichten und überwacheni)Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen
Zeitrahmen 11
18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 15 Absatz 1 Nummer 18)a)Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellene)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenf)Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentiereng)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, insbesondere Qualitätssicherungssysteme anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentierenh)Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstelleni)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläuternj)Systemdokumentationen und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren 10 bis 12
k)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenl)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenm)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
Anlage 5 (zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 950 — 960)
Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen
Berufs- bild- positionTeil des AusbildungsberufsbildesFachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind
123
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)a)Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen, analysierenb)bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirkenc)mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählend)die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysierene)Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen
14Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14)a)Entwürfe und Layouts erstellenb)Fertigungsunterlagen erstellenc)Bauteile und Baugruppen beschaffend)Leiterplatten erstellen und bestückene)Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauenf)komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpasseng)Komponenten prüfen und in Betrieb nehmenh)Produktdokumentationen erstellen
15Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)a)konstruktiven Aufbau erstellenb)Hardwarekomponenten montieren und anschließenc)Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbindend)Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmene)Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassenf)geräte- und systemspezifische Software installieren und konfiguriereng)komplexe Geräte und Systeme prüfenh)Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen
16Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 16)a)Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachenb)Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuernc)Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimierend)Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollieren
e)Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführenf)Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteileng)Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurierenh)Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführeni)vorbeugende Instandhaltung durchführen
17Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17)a)Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnenb)bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirkenc)Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführend)Geräte und Systeme warten und instand setzene)Produkteinweisungen planen und durchführenf)Kundenberatungen durchführeng)Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten
18Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 19 Absatz 1 Nummer 18)a)Aufträge annehmenb)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigenc)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirkend)Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewertene)Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachenf)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstelleng)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgenh)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentiereni)Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführenj)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
k)Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizierenl)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewertenm)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragenn)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
Teil B: Zeitliche Gliederung
Abschnitt 1
Berufs- bild- positionTeil des AusbildungsberufsbildesKern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen in Monaten
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 19 Absatz 1 Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 19 Absatz 1 Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 19 Absatz 1 Nummer 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 19 Absatz 1 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführenwährend der gesamten Ausbildung
5Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 19 Absatz 1 Nummer 5)a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellenb)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivierenc)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysierend)Vorschriften zum Datenschutz anwendene)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwendenf)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerteng)digitale Lernmedien nutzenh)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigeni)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhaltenj)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifenk)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzenl)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
Abschnitt 2
Ausbildungsjahr
Zeitrahmen 1
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenb)erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenl)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren2 bis 4
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)a)Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9)a)Messverfahren und Messgeräte auswählenb)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)b)bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken
Zeitrahmen 2
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenb)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichtenc)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)Leitungen installieren1 bis 3
10Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10)c)Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)c)mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
15Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)c)Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
Zeitrahmen 3
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenf)elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
9Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9)c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)Steuerschaltungen analysierene)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)systematische Fehlersuche durchführen 3 bis 5
13Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)c)mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
14Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14)c)Bauteile und Baugruppen beschaffend)Leiterplatten erstellen und bestücken
15Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)c)Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
Zeitrahmen 4
7Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)f)Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten2 bis 4
11Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 11)a)Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)IT-Systeme in Netzwerke einbindend)Tools und Testprogramme einsetzen
Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr
Zeitrahmen 5
8Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)g)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
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