Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 2009-03-02
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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§ 1 Errichtung des Sondervermögens

Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und Tilgungsfonds“ errichtet.

§ 2 Zweck des Sondervermögens

Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:

– Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,

– Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,

– Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,

– Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und

– Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.

§ 3 Förderfähige Maßnahmen

(1) Das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder regelt die Einzelheiten der Finanzhilfen an die Länder.

(2) Die Förderfähigkeit der übrigen Maßnahmen bestimmt sich nach der Anlage zu diesem Gesetz und den jeweiligen Förderrichtlinien.

(3) Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur förderfähig, wenn der Kauf oder das Leasing des Pkw in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 getätigt wird und die Zulassung innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010 erfolgt. Sonstige Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind nur förderfähig, wenn sie spätestens bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet werden können. Nach dem 31. Dezember 2011 darf das Sondervermögen keine Fördermittel mehr auszahlen.

§ 4 Stellung im Rechtsverkehr

(1) Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. Es kann unter seinem Namen im Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des Sondervermögens ist der Sitz der Bundesregierung. Das Bundesministerium der Finanzen verwaltet das Sondervermögen. Es kann sich hierzu einer anderen Bundesbehörde oder eines Dritten bedienen.

(2) Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Der Bund haftet unmittelbar für die Verbindlichkeiten des Sondervermögens; dieses haftet nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes.

§ 5 Kreditermächtigung

(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 25,2 Milliarden Euro aufzunehmen.

(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge aus getilgten Krediten wieder zu.

(3) Auf die Kreditermächtigung ist der Nennwert anzurechnen.

§ 6 Tilgung

(1) Das Sondervermögen erhält aus dem Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 jährlich Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil übersteigen und nicht zur Tilgung der Schulden des Erblastentilgungsfonds nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Erblastentilgungsfondsgesetzes benötigt werden. Die Zuführungen sind zur Tilgung der Verbindlichkeiten des Sondervermögens zu verwenden.

(2) Der im Bundeshaushalt zu veranschlagende Anteil am Bundesbankgewinn wird für das Jahr 2010 auf einen Betrag von bis zu 3,5 Milliarden Euro, für das Jahr 2011 auf bis zu 3 Milliarden Euro und für das Jahr 2012 und die Folgejahre so lange auf bis zu 2,5 Milliarden Euro festgesetzt, bis die Verbindlichkeiten des Sondervermögens vollständig getilgt sind.

§ 7 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht

Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Im Übrigen ist § 113 der Bundeshaushaltsordnung anzuwenden.

§ 8 Rechnungslegung

Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich zum Stichtag 31. Dezember Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Sondervermögens. Die Rechnungen sind als Übersichten der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.

§ 9 Zuständigkeit

Für die Durchführung des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.

§ 10 Verwaltungskosten

Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.

§ 11 Auflösung

Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst. Die Auflösung ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Ein verbleibendes Vermögen fällt dem Bund zu.

Anlage (zu § 3 Absatz 2)Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 419 - 427)

Titel FunktionZweckbestimmungSoll 2009 1 000 €Soll 2008 1 000 €Ist 2007 1 000 €

Vorbemerkung

Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG). Das Sondervermögen nimmt die erforderlichen Mittel auf. Der Fonds umfasst die Bundesmittel für Leistungen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG), die kon-junkturstützenden Maßnahmen im Bereich der Investitionen des Bundes, das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage, die Ausweitung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und die Mittel für die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans soll ein zusätzlicher konjunktureller Impuls gegeben werden.

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99 -873Vermischte Einnahmen–

Haushaltsvermerk

Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.

Übrige Einnahmen

162 01 -920Sonstige Zinseinnahmen–

Haushaltsvermerk

Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.

Erläuterungen

Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem ZuInvG werden hier vereinnahmt.

221 01 -910Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn–

Haushaltsvermerk

Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.

325 01 -920Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt21 000 000

Erläuterungen

Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.

Ausgaben

Haushaltsvermerk

1.Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.

2.Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Schuldendienst

575 01 -920Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt4 100 000

Haushaltsvermerk

1.Einnahmen fließen den Ausgaben zu.

2.Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

683 01 -169Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)900 000

Haushaltsvermerk

1.Mindestens 200 000 T€ des Ansatzes sind für Projekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für Projekte in den alten Ländern verausgabt werden.

2.Aus dem Ansatz dürfen auch folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Projektträgerkosten: 18 000 T€ Begleitforschung: 200 T€.

Erläuterungen

Aus dem Titel wird das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das derzeit FuE-Kooperationsvorhaben und Netzwerkprojekte in ganz Deutschland sowie einzelbetriebliche FuE-Vorhaben in Ostdeutschland fördert, aufgestockt, damit in den Jahren 2009 und 2010 auch einzelbetriebliche FuE-Vorhaben von westdeutschen Unternehmen und FuE-Einzel- und Kooperationsvorhaben von Unternehmen bis 1 000 Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland gefördert werden können.

Die Fördermöglichkeiten des bundesweiten ZIM unterstützen die Unternehmen in der gegenwärtigen Situation dabei, ihre Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsanstrengungen auf hohem Niveau fortzusetzen und ihren gewachsenen Finanzierungsbedarf zu decken. Mit der Förderung von schnell marktwirksamen und Beschäftigung sichernden Projekten wird ein wichtiger konjunktureller Impuls gegeben, der mit der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auch die künftige Wachstumsperspektive verbessert. Damit können sich die Unternehmen im globalen Wettbewerb besser behaupten.

Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

697 01 -332Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage1 500 000

Erläuterungen

Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2 500 € und wird für Kauf und Zulassung oder Leasing und Zulassung bis maximal zum 31. Dezember 2009 gewährt.

Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Titelgruppe 01

Tgr. 01Finanzhilfen nach Art. 104 b GG für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder(10 000 000)(–)

Haushaltsvermerk

Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach dem ZuInvG aus nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln fließen den Ausgaben zu.

882 11 -873Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG6 500 000

882 12 -873Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG3 500 000

Titelgruppe 02

Tgr. 02Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr(2 000 000)(–)

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Erläuterungen

Mit dem Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr setzt der Bund für Ausbau und Erneuerung von Bundesverkehrswegen (Straßen, Schienen, Wasserstraßen) und deren multimodale Verknüpfung zusätzlich 2 Mrd. € ein.

Das Programm ergänzt die mit dem Innovations- und Investitionsprogramm Verkehr gesetzten konjunkturwirksamen Impulse zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in diesem Sektor.

741 21 -721Investitionen in die Bundesautobahnen450 000

Erläuterungen

Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:

1.die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden,

2.die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,

3.die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte,

4.die Bereitstellung zusätzlicher Parkflächen für Lkw an BAB-Parkplätzen und Rastanlagen unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner an verbessertem Lärmschutz und

5.Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesautobahnen.

741 22 -722Investitionen in die Bundesstraßen400 000

Erläuterungen

Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:

1.die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden,

2.die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,

3.die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte und

4.Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesstraßen.

780 21 -731Investitionen in die Bundeswasserstraßen350 000

Haushaltsvermerk

Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben für innovative Techniken in der Binnenschifffahrt geleistet werden.

Erläuterungen

Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in den Verkehrsträger Bundeswasserstraßen/Schifffahrt einschließlich Planungskosten, insbesondere für:

1.die Beschleunigung laufender Maßnahmen zum Ausbau der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der Seehäfen,

2.die Netzoptimierung,

3.die Erhaltung und den Ausbau von Schleusen,

4.die Substanzerhaltung des bestehenden Bundeswasserstraßennetzes,

5.die vorgezogene Realisierung neuer Maßnahmen,

6.die Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

891 21 -832Investitionen in den Schienenverkehr700 000

Haushaltsvermerk

1.Die Erläuterungen sind verbindlich.

2.Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben für innovative Techniken im Schienengüterverkehr geleistet werden.

Erläuterungen

Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:

1.die beschleunigte Sanierung von Personenbahnhöfen (Verstärkung des Personenbahnhofsprogramms),

2.Investitionen in Bahnanlagen,

3.die Verstärkung von Investitionen in innovative Techniken am Fahrweg zur Lärm- und Erschütterungsminderung im Schienenverkehr,

4.die Verstärkung laufender und den Beginn neuer baureifer Projekte einschließlich Planungskosten,

5.die beschleunigte Einführung der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS (u. a. durch Neubau von elektronischen Stellwerken).

892 21 -839Investitionen in den Kombinierten Verkehr100 000

Haushaltsvermerk

Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben im Rahmen der Weiterentwicklung der Umschlagtechnik geleistet werden.

Erläuterungen

Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in Anlagen des Kombinierten Verkehrs einschließlich Planungskosten, insbesondere für:

1.Baukostenzuschüsse zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs an private Unternehmen,

2.Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Security) in Terminals.

Titelgruppe 03

Tgr. 03Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden(750 000)(–)

Haushaltsvermerk

1.Aus dem Ansatz dürfen auch große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke finanziert werden.

2.Mit den Mittel können folgende Maßnahmen grundsätzlich gefördert werden:

2.1neue Grund- und Teilsanierungen mit dem Schwerpunkt Energie-, Betriebs- und Erhaltungskostensenkung sowie CO2- und Klimakostenverminderung, soweit möglich auch mit Einsatz erneuerbarer Energien

2.2Vorziehen und Optimieren derartiger bereits geplanter Maßnahmen

2.3Beschleunigung derartiger bereits laufender Maßnahmen

2.4Finanzierungsergänzung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen

2.5im Einzelfall auch Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, soweit sie den vorstehenden Zielen entsprechen

3.Die Finanzierung oder Förderung soll auf der Grundlage folgender Kriterien (Kosten-Wirksamkeit-Analyse) erfolgen:

3.1Auftragserteilung und Baubeginn bis Ende 2010

3.2Abrechnung bis Ende 2011

3.3Umfang der künftigen Energie-, Betriebs- und Erhaltungskostenersparnis

3.4Reduzierung der Klimakosten (z. B. CO2-Einsparung)

3.5Umfang des Innovationspotentials

3.6Umfang der unmittelbar und mittelbar ausgelösten Gesamtinvestitionen

3.7Maß der Beschäftigungswirksamkeit (z. B. Höhe des Lohnanteils an den Gesamtkosten)

3.8Maß des Beitrags zur Verbesserung der Infrastruktur im Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich

4.Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes ist anhand dieser Kriterien kontinuierlich zu evaluieren. Dem Haushaltsausschuss ist in regelmäßigen Abständen über die Mittelverwendung zu berichten, beginnend zum 1. Juni 2009.

558 31 -032Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten250 000

711 31 -016Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten500 000

Haushaltsvermerk

1.Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2.Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfänger.

3.Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden.

Titelgruppe 04

Tgr. 04Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen(100 000)(–)

Haushaltsvermerk

1.Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2.Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

836 41 -023Beteiligung an der Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbankgruppe40 000

896 41 -023Beitrag zur Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbankgruppe60 000

Haushaltsvermerk

Zinszuschüsse dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden.

Titelgruppe 05

Tgr. 05Konjunkturstützende Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts(650 000)(–)

Haushaltsvermerk

1.Die Ausgaben des Epl. 02 sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2.Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 554 51.

3.Die Erläuterungen sind verbindlich.

4.Mit den Mitteln dürfen grundsätzlich nur Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts gefördert werden,

4.1die derartige bereits geplante Maßnahmen vorziehen und optimieren oder beschleunigen,

4.2die Finanzierung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen ergänzen und

4.3die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages oder den Berichterstatterinnen und Berichterstattern des Einzelplans in den Haushaltsberatungen nicht bereits abgelehnt wurden.

Erläuterungen

Die Mittel werden wie folgt auf die Einzelpläne aufgeteilt:

Bezeichnung1 000 €

Epl. 01Bundespräsident und Bundespräsidialamt 1 741

Epl. 02Deutscher Bundestag 10 768

Epl. 03Bundesrat 1 637

Epl. 04Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt10 562

Epl. 05Auswärtiges Amt36 251

Epl. 06Bundesministerium des Innern130 672

Epl. 07Bundesministerium der Justiz15 093

Epl. 08Bundesministerium der Finanzen88 436

Epl. 09Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie26 037

Epl. 10Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz17 447

Epl. 11Bundesministerium für Arbeit und Soziales7 611

Epl. 12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung37 615

Epl. 14Bundesministerium der Verteidigung226 170

Epl. 15Bundesministerium für Gesundheit10 547

Epl. 16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit10 098

Epl. 17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend5 217

Epl. 19Bundesverfassungsgericht1 703

Epl. 20Bundesrechnungshof4 380

Epl. 23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit2 994

Epl. 30Bundesministerium für Bildung und Forschung5 021

Zusammen650 000

Titel FunktionZweckbestimmungSoll 2009 1 000 €Soll 2008 1 000 €Ist 2007 1 000 €

539 59 -011Vermischte Verwaltungsausgaben-

Erläuterungen

In diesem Titel sind alle Sächlichen Verwaltungsausgaben zu buchen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen stehen.

554 51 -032Militärische Beschaffungen226 170

Erläuterungen

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.