Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2023-05-01
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 34
Änderungshistorie JSON API

5Herstellen, Aufbereiten, Pflegen und Konservieren von Oberflächen (§ 4 Absatz 6 Nummer 5)a)Eigenschaften und Zustand der Oberflächen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen prüfenb)Karosserie- und Fahrzeugbauteile vorbehandeln, reinigen und entfettenc)Schäden auf glatten und strukturierten Oberflächen durch Applizieren von Füllmaterialien und Schleifen ausgleichend)Beschichtungen an Karosserie- und Fahrzeugbauteilen unter Beachtung des Lackaufbaus herstellen und wiederherstellen, dabei nicht zu bearbeitende Oberflächen und Teile schützene)Folierungen entfernen sowie erneuern, dabei passgenau ausrichten und aufbringenf)Lackmaterialien entsprechend der Beschaffenheit und dem Aussehen von Oberflächen auswählen und angleicheng)Maßnahmen zum Korrosionsschutz von Fügeverbindungen, Hohlräumen und Unterböden auswählen und durchführenh)Eigenschaften und Zustand der Oberflächen von Applikationen und Fahrzeuginterieur prüfeni)Schäden am Fahrzeuginterieur beurteilen sowie Maßnahmen zur Beseitigung auswählen und durchführenj)Holzschutzmaßnahmen und Versiegelungen an Holzoberflächen herstellen und wiederherstellenk)Ergebnisse dokumentieren4

Lfd. Nr.BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Zuordnung

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1Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 7 Nummer 1)a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreibenc)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragend)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläuterne)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläuternf)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläuterng)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläuternh)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläuterni)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläuternwährend der gesamten Ausbildung

2Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 7 Nummer 2)a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwendenb)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilenc)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläuternd)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifene)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwendenf)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiteng)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

3Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 7 Nummer 3)a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragenb)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzenc)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhaltend)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführene)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickelnf)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren

4digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 7 Nummer 4)a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhaltenb)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhaltenc)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentierend)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragene)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, beurteilen und auswählenf)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiteng)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestaltenh)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Lfd. Nr.BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im

1.

bis 18. Monat19. bis 36. Monat

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5Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen (§ 4 Absatz 7 Nummer 5)a)Anforderungen von Kunden und Kundinnen mit Vorschriften und Vorgaben abgleichenb)Arbeitsschritte und -abläufe unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit planen und festlegenc)Bedarf an Werkstoffen, Betriebsmitteln und Hilfsstoffen sowie Karosserie- und Fahrzeugbauteilen ermittelnd)Teile, Materialien, Werkzeuge und Hilfsmittel auftragsbezogen anfordern, bereitstellen und deren Einsatz dokumentierene)Zeitbedarfe ermittelnf)Arbeitsplatz auswählen und unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiteng)Schablonen entsprechend des Verwendungszwecks auswählen, anfertigen und als Prüfmittel einsetzenh)Arbeitsergebnisse durch Soll-Ist-Wertvergleiche kontrollieren, bewerten, dokumentieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse vorschlageni)Sicherheitsbestimmungen und Herstellervorgaben beachten, insbesondere bei Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben6

j)Arbeitsumfänge unter Berücksichtigung des Zeitbedarfs und der Notwendigkeit personeller Unterstützung ermittelnk)im Team Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen und festlegenl)Arbeitsabläufe kontrollieren, beurteilen und dokumentieren2

6betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 7 Nummer 6)a)betriebliches Informationssystem zum Bearbeiten von Arbeitsaufträgen anwenden und zur Beschaffung von technischen Unterlagen und Informationen nutzenb)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen und englische Fachausdrücke anwendenc)Kommunikation mit Kunden und Kundinnen sowie vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellend)mit Datenträgern und Datenbanken unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit umgehen sowie digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesene)Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und Baugruppen identifizierenf)Zeichnungen lesen und anwenden sowie Skizzen anfertigeng)Instandsetzungs-, Montage-, Inbetriebnahme- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Tabellen und Diagramme lesen und anwendenh)Schaltpläne, Stromlaufpläne, Anschlusspläne, Anordnungspläne und Funktionspläne lesen und anwenden sowie technische Informationen beurteilen, aufbereiten, vermitteln und präsentieren10

i)Anforderungen von Kunden und Kundinnen sowie Informationen entgegennehmen, berücksichtigen und im Betrieb weiterleitenj)Schäden durch Befragung von Kunden und Kundinnen eingrenzen sowie Richtlinien für Garantie, Kulanz und Sachmängelhaftung beachtenk)Gespräche mit Kunden und Kundinnen situationsgerecht führen2

7Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 7 Nummer 7)a)Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwendenb)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen und zu deren Beseitigung beitragen sowie Arbeiten dokumentierenc)Qualitätsmanagementsystem des Ausbildungsbetriebes anwendend)Prüf-, Wartungs- und Pflegevorgaben von Betriebs- und Prüfmitteln beachtene)Garantie- und Gewährleistungsansprüche berücksichtigen6

f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitrageng)Ursachen von Fehlern und Mängeln im Arbeitsprozess systematisch suchen und beurteilen, Fehler und Mängel beseitigen und die Beseitigung dokumentieren sowie Folgewirkungen von Fehlern und Mängeln abschätzenh)bei der Erfüllung von berufsspezifischen Fachaufgaben Fremdsprachenkenntnisse anwendeni)eigene und von anderen erbrachte Arbeitsergebnisse überprüfen, beurteilen und protokollieren2

Anlage 2 (zu § 32 Absatz 2)Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 120, S. 36)

Lfd. Nr.BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im

1.

bis 18. Monat19. bis 42. Monat

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1Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel für die Arbeit an Hochvoltsystemen und deren Komponenten auswählen und einsetzena)sichere Arbeitsverfahren auswählenb)Prüf- und Messgeräte auswählen, überprüfen und einsetzenc)Schutz- und Sicherheitsausrüstung auswählen, überprüfen und einsetzend)Arbeitsplätze einrichten und sichern3

2Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von Hochvoltsystemen und deren Komponentena)Vorschriften, insbesondere Normen, sowie Sicherheits- und Herstellervorgaben für elektrotechnische Arbeiten, insbesondere unter Spannung, umsetzenb)Sicherheitsregeln sowie Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung von Unfallverhütungsvorschriften sowie den Stand der Technik beachten und einhaltenc)Gefährdungspotenziale erkennen und Gefährdungsbeurteilungen durchführend)Hochvoltsysteme außer und in Betrieb nehmen

3Arbeiten an Hochvoltsystemen und deren Komponenten durchführena)Hochvoltsysteme und deren Komponenten sowie Energiegewinnungsanlagen unter Einhaltung von Vorschriften, insbesondere Normen, und Vorgaben im Rahmen von Aus-, Um- und Nachrüstarbeiten montieren und anschließenb)Prüf-, Mess- und Diagnosearbeiten an Hochvoltsystemen und deren Komponenten, insbesondere unter Spannung, durchführenc)Instandhaltungsarbeiten an Hochvoltsystemen und deren Komponenten, insbesondere unter Spannung, durchführend)Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren

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