Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
(XXXX)
Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156) wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen der
"Ramsar CONVENTION ON WETLANDS" (Anlage)
von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1095).
Bundesministerium der Justiz
Anlage Emblem der Ramsar CONVENTION ON WETLANDS
(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1633)
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