Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker
§ 1 Aufhebung von Vorschriften
Es werden aufgehoben:
die Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung vom 26. Juni 1978 (BGBl. I S. 919), die zuletzt durch Artikel 49 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, und
die Subventionsverordnung Zucker vom 31. Januar 1975 (BGBl. I S. 446), die zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist.
§ 2 Weiteranwendung von Vorschriften
Die Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung ist auf Sachverhalte, die vor dem 27. Dezember 2010 entstanden sind und deren Abwicklung weiter anzuwenden.
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