Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
§ 5 Übergangsregelung
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft und mit Ausnahme des § 5 am 31. Juli 2009 außer Kraft.
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