Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 18a des Postgesetzes
Eingangsformel
Auf Grund des § 34 Absatz 8 Satz 2 des Postgesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
§ 1 Übertragung der Verordnungsermächtigung
Die Ermächtigung des § 34 Absatz 8 Satz 1 des Postgesetzes zum Erlass von Rechtsverordnungen wird auf die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen übertragen.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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