Anordnung zur Übertragung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Museumsstiftung Post und Telekommunikation
und Entlassung der Beamten der Museumsstiftung Post und Telekommunikation
Eingangsformel
Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), zuletzt geändert durch die Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772), wird angeordnet:
I.
Das Recht zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Museumsstiftung Post und Telekommunikation bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) wird dem Kurator übertragen.
II.
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
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