Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2002

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2002-06-07
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Eingangsformel

Auf Grund

verordnet die Bundesregierung:

§ 1 Anpassung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)

(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt vom 1. Juli 2002 an 25,86 Euro.

(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt vom 1. Juli 2002 an 22,70 Euro.

§ 2 Anpassungsfaktor in der Unfallversicherung

(1) Der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2002 anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des § 44 Abs. 4 und des § 95 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch beträgt 1,0216.

(2) Die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen und das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des § 215 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 2002 eingetreten sind, werden zum 1. Juli 2002 angepasst. Der Anpassungsfaktor beträgt 1,0289.

§ 3 Pflegegeld in der Unfallversicherung

Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2002 an

1.

für Versicherungsfälle, für die § 44 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 292 Euro und 1 168 Euro monatlich,

2.

für Versicherungsfälle, für die § 215 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 253 Euro und 1 011 Euro monatlich.

§ 4 Anpassung des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte

(1) Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2002 an 11,94 Euro.

(2) Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2002 an 10,48 Euro.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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