Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2005

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2005-06-06
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Änderungshistorie JSON API

Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2005

Eingangsformel

Auf Grund

verordnet die Bundesregierung:

§ 1 Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)

(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt vom 1. Juli 2005 an 26,13 Euro.

(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt vom 1. Juli 2005 an 22,97 Euro.

§ 2 Festsetzung des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte

(1) Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2005 an 12,06 Euro.

(2) Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2005 an 10,60 Euro.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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